Wann man in Rente gehen kann, ist für jeden Versicherten in Deutschland klar geregelt. Um 35 Versicherungsjahre oder gar 45 Versicherungsjahre zusammenzubekommen, können neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auch noch andere Zeiten wie Kindererziehung, Schule, Ausbildung, Studium oder Arbeitslosigkeit angerechnet werden. Aber gilt das auch für die Zeit der Wehrpflicht?
Wehrdienst und Rente: Was gibt es zu beachten?
Seit 1. Juli 2011 besteht in Deutschland keine Pflicht mehr, einen Wehrdienst zu leisten. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, dies freiwillig zu tun. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge müsse Interessierte dafür lediglich Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sein. Während dieser Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherungspflicht. Die Beiträge werden von Bund übernommen.
Die Dauer des Wehrdienstes kann selbst gewählt werden. So gibt es einen sechsmonatigen freiwilligen Wehrdienst als Probezeit, anschließend kann der Wehrdienst bis zu 17 Monate verlängert werden. Insgesamt sind also 23 Monate freiwilliger Wehrdienst möglich. Des Weiteren können Soldatinnen und Soldaten auch noch an Wehrübungen und Auslandsverwendungen teilzunehmen.
Zählt der Wehrdienst zur Rente?
Wer bis zum 30. Juni 2011 als Wehrpflichtige einen Wehrdienst geleistet hat, bekam vom Staat für diese Zeit die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Die Zeit wird als Beitragszeit gewertet, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.
Als Beitragszeit angerechnet werden:
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Grundwehrdienst für die Dauer von zuletzt sechs Monaten
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Wehrübungen
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freiwilliger Wehrdienst zu einer Verwendung im Ausland (besondere Auslandsverwendung)
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freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst nach dem Grundwehrdienst
Mit dem Tag des Diensteintritts beim jeweiligen Truppenverband beginnt die Beitragszeit und endet mit dem Tag der Entlassung. Diese Daten können zum Beispiel im Einberufungsbescheid nachgelesen werden.
Es gibt allerdings auch Zeiten, die nicht für die Rente angerechnet werden können:
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unterbrochene Dienstzeiten, in denen Betroffene keinen Wehrsold erhalten
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Zeiten, in denen Betroffene wegen vorzeitiger Entlassung keinen Sold gezahlt bekommen, etwa bei Sonderurlaub zur Aufnahme eines Studiums
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Zeiten, in denen Betroffene aus dem Wehrdienst in den Dienst als Soldat auf Zeit oder als Berufssoldat übernommen werden
Wenn Betroffene aus dem Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat unversorgt ausscheiden, werden sie laut Deutscher Rentenversicherung nachversichert. Diese Zeiten gelten dann als Beitragszeiten für die spätere Rente.
Wehrdienst und Rente: Werden Wehrübungszeiten für die Rente berücksichtigt?
Bei Wehrübungen kommt es darauf an, ob Soldaten währenddessen weiterhin Lohn erhalten haben oder selbstständig tätig oder arbeitslos waren:
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Wenn der Arbeitgeber weiter Lohn zahlt, dann gilt die Beschäftigung als nicht unterbrochen. Betroffene sind in dieser Zeit als Arbeitnehmer und nicht als Wehrdienstleistender versicherungspflichtig. Die Beiträge zur Rentenversicherung tragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
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Wenn der Arbeitgeber während der Wehrübung kein Gehalt zahlt, können Betroffene beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Leistungen an Nicht-Selbstständige (früher: Verdienstausfallentschädigung) beantragen. Dann gilt eine Versicherungspflicht. Die Beiträge zahlt der Staat.
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Wer selbstständig ist und während der Übung Leistungen an Selbstständige zur Fortführung der selbstständigen Tätigkeit nach dem Unterhaltssicherungsgesetz erhält, ist nicht rentenversicherungspflichtig. Die Kosten für die Altersvorsorge müssen selbst erbracht werden.
Wehrdienst und Rente: Wie hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Wie hoch die Beiträge sind, die der Bund für die Zeiten des Wehrdienstes zahlt, hängt nicht vom tatsächlichen Wehrsold ab, sondern maßgeblich ist der fiktive Verdienst auf Basis der sogenannten Bezugsgröße. Für jeden Monat gelten 60 Prozent der monatlichen Bezugsgröße als fiktiver Verdienst. Derzeit liegen sie laut Deutscher Rentenversicherung bei 3535 Euro pro Monat, also 42.420 Euro pro Jahr.
Wehrdienst und Rente: Wie werden die Zeiten im Rentenkonto gespeichert?
In der Regel wird dem Rentenversicherungsträger Beginn und Ende des Wehrdienstes durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (bis 30. November 2012 Bundesamt für Wehrverwaltung) gemeldet, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.
Wer noch Unterlagen über die Wehrzeit in Papierform besitzt, sollte prüfen lassen, ob die Zeiten dem Rentenkonto schon gutgeschrieben wurden. Alle Daten zu rentenrechtlichen Zeiten werden in zeitlicher Reihenfolge im Versicherungsverlauf aufgeschlüsselt. Der Verlauf kann beim Rentenversicherungsträger angefordert werden.
Übrigens: Allgemein ist es ratsam, eine Kontenklärung durchzuführen. So kann eine mögliche Rentenlücke entdeckt werden. Außerdem gibt es ein Portal der Deutschen Rentenversicherung, in dem Versicherte einsehen können, wie viel Rente sie einmal bekommen.