
Anfang März ließ eine Nachricht von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Herzen der rund 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland höher schlagen: Die Rente wird ab 1. Juli erhöht, und zwar um 3,74 Prozent. Die Rententabelle zeigt, wie viel Geld Senioren dann zur Verfügung haben. Allerdings bekommen die Versicherten die Erhöhung im Juli nicht im vollen Umfang zu spüren. Der Grund: Die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags wird fällig. Was es damit genau auf sich hat.
Rentenerhöhung 2025: Warum bekommen Rentner erst ab August die volle Erhöhung?
Für Rentner steigt 2025 nicht nur die Rente, sondern auch die Beiträge zur Pflegeversicherung. Die Erhöhung beträgt laut Bundesregierung 0,2 Prozent pro Monat.
Der Beitragssatz ist im Januar von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent gestiegen. Bislang wurde die Erhöhung nicht einbehalten und erfolgt im Juli als einmaliger zusätzlicher Beitragsabzug in Höhe von 1,2 Prozent rückwirkend für die Monate Januar bis Juni 2025, wie die Deutsche Rentenversicherung auf Nachfrage erklärt. Im Juli wird also ein Beitragssatz von 4,8 Prozent fällig (3,6 Prozent + 1,2 Prozent). Ab August gilt dann der neue Beitrag von 3,6 Prozent, wie aus Paragraf 1 Absatz 2 der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 hervorgeht.
Von der Rentenerhöhung von 3,74 Prozent an sich wird zwar nichts abgezogen, der fällige Pflegebeitrag wird aber von der Rente einbehalten, sodass die Rentenerhöhung nicht in vollem Umfang zur Geltung kommt. Erst ab August 2025 steigt die Rente dann wie angekündigt. Laut Deutscher Rentenversicherung wurden die Senioren darüber auch in der Mitteilung über die Rentenanpassung informiert.
Übrigens: Die Rente kann nicht gekürzt werden, wenn man pflegebedürftig ist. Pflegegeld kann als Einkommen zur Rente zählen, aber nur für die pflegende Person. Für die Pflege können Rentenpunkte erworben werden. Allerdings können sie nicht rückwirkend angerechnet werden.
Rentenerhöhung 2025: Warum wird der neue Pflegebeitrag erst im Juli abgezogen?
Die Deutsche Rentenversicherung zufolge braucht nach eigenen Angaben drei Monate vor einer Anpassung eine gesicherte Handlungsgrundlage, um die Beiträge anzupassen. Das sei nicht der Fall gewesen, sodass die neuen Beiträge zur Pflegeversicherung für das erste Halbjahr 2025 erst im Juli abgezogen werden können.
Übrigens: Wem das Geld im Alter nicht reicht, der kann Zuschüsse zur Rente bekommen. Einen Zuschuss lassen sich besonders viele Rentner entgehen. Für manche Senioren besteht auch die Möglichkeit auf Grundrente oder Grundsicherung.