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Rente
Schwerbehindert in Rente: Kann man mit 61 ohne Abzüge in Rente gehen?
Menschen mit Schwerbehinderung können in der Regel früher in Rente gehen. Aber ist eine Rente schon mit 61 Jahren ohne Abzüge möglich?
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Foto: Stefan Puchner, dpa (Symbolbild) | Menschen mit Schwerbehinderung können in der Regel früher in Rente gehen.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 25.09.2024 09:07 Uhr

Grundsätzlich entscheidet das Renteneintrittsalter darüber, wann Versicherte in Rente gehen dürfen. Liegt allerdings eine Schwerbehinderung vor, haben Betroffene unter Umständen die Möglichkeit, früher den Ruhestand anzutreten. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dürfen Personen mit einer Schwerbehinderung dann schon mit 61 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen?

Wann kann ich mit einer Schwerbehinderung in Rente gehen?

Ganz grundsätzlich können schwerbehinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen als Menschen ohne Beeinträchtigung. Bei Letzteren liegt das aktuelle Renteneintrittsalter für jene, die 1964 oder später geboren wurden bei 67 Jahren. Menschen mit Schwerbehinderung dürfen hingegen schon mit 65 Jahren in Rente gehen und zwar ohne Abschläge fürchten zu müssen. Wem das zu lange dauert, der kann auch mit 62 Jahren in Rente gehen, allerdings werden dann Abschläge fällig.

Für Personen mit Schwerbehinderung, die zwischen 1952 und 1963 geboren wurden, erhöht sich die Grenze für eine abschlagsfreie Altersrente schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Für eine Rente mit Abschlägen steigt die Altersgrenze parallel von 60 auf 62 Jahre, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

Entscheiden sich Versicherte früher als ursprünglich gedacht, in Rente zu gehen, werden ihnen für jeden Monat 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Maximal sind es 10,8 Prozent der Rente. Dabei ist zu beachten, dass der Rentenabzug ein Leben lang bestehen bleibt, auch dann, wenn das eigentliche Renteneintrittsalter erreicht wurde.

Wann gilt man als schwerbehindert?

Der Deutschen Rentenversicherung zufolge gilt man als schwerbehindert, wenn bei einer Person ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt. Ob und wie hoch der Grad einer Behinderung vorliegt, stellt das Versorgungsamt fest. Betroffene können das dann mit einem Schwerbehindertenausweis belegen.

Wichtig ist allerdings, dass die Schwerbehinderung bereits zum Rentenbeginn vorliegt. Fällt die Beeinträchtigung später weg, dann hat das für den Rentenanspruch keine Bedeutung mehr.

Übrigens: Auch wer bestimmte Krankheiten hat, kann als schwerbehindert gelten und damit früher in Rente gehen.

Wie lange muss man versichert sein, damit man als schwerbehinderte Person früher in Rente gehen kann?

Damit schwerbehinderte Menschen früher in Rente gehen können, müssen sie wie alle anderen auch eine bestimmte Wartezeit erfüllen, also für einen gewissen Zeitraum in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Mindestversicherungszeit liegt bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei 35 Jahren.

Dazu zählen laut Deutscher Rentenversicherung unter anderem folgende Zeiten:

  • Beiträge zur Rentenversicherung aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Dazu können auch Monate zählen, in denen Versicherte Krankengeld, Arbeitslosengeld (von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II) oder Übergangsgeld bezogen haben.

  • freiwillige Beiträge, die Versicherte allein gezahlt haben.

  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.

  • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.

  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.

  • Beiträge zur Rentenversicherung für Minijobs, die Versicherte zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.

  • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.

  • Ersatzzeiten, wie zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.

  • Anrechnungszeiten, also Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können. Dazu zählen etwa Zeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.

  • Berücksichtigungszeiten, also zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.

Die Deutsche Rentenversicherung schickt Betroffenen ab dem 50. Lebensjahr jährlich eine Rentenauskunft zu, aus der zu entnehmen ist, ob Versicherte diese Voraussetzungen bereits erfüllen oder künftig noch erfüllen können.

Kann man mit 61 ohne Abzüge in Rente gehen?

Schon einmal vorweg: Eine Rente mit 61 ohne Abzüge ist nicht möglich, auch nicht für schwerbehinderte Menschen. Wenn überhaupt, dann können sie mit Abschlägen mit 61 Jahren in Rente gehen. Das allerdings ist nur bestimmten Jahrgängen vorbehalten und zwar jenen, die vor dem 1. Januar 1958 geboren wurden, wie der Sozialverband Deutschland mitteilt. Bei jüngeren Betroffenen verschiebt sich das frühestmögliche Rentenalter schrittweise nach oben.

Dem Sozialverband Deutschland zufolge ist ein frühzeitiger Renteneintritt für schwerbehinderte Menschen folgendermaßen möglich:

Jahrgang Rentenbeginn (abschlagsfrei) Rentenbeginn (mit Abschlägen)
1958 64 61
1959 64 Jahre, 2 Monate 61 Jahre, 2 Monate
1960 64 Jahre, 4 Monate 61 Jahre, 4 Monate
1961 64 Jahre, 6 Monate 61 Jahre, 6 Monate
1962 64 Jahre, 8 Monate 61 Jahre, 8 Monate
1963 64 Jahre, 10 Monate 61 Jahre, 10 Monate
1964 65 62

Der Abschlag beträgt jeweils 10,8 Prozent der Bruttorente.

 
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