Die alltäglichen Kosten sind stark gestiegen, daher hat die Bundesregierung für einige Rentner einen Härtefallfond ins Leben gerufen. Pflegeheime allerdings sind und bleiben in Deutschland trotzdem teuer. Und auch wenn man sein Berufsleben lang in die Pflegekasse eingezahlt hat, bezahlt diese nur einen Teil der Kosten.
Der Rest muss aus der eigenen Tasche finanziert werden und das bedeutet für viele Menschen eine hohe Belastung. Wer sich das trotz Rente nicht leisten kann, wird vom Staat unterstützt. Dann darf aber nur ein sogenanntes Schonvermögen behalten werden. Wie viel das ist, erfahren Sie im Artikel.
Was gilt als Vermögen, wenn man ins Pflegeheim kommt?
Um den Eigenanteil für das Pflegeheim zu bezahlen, wird bei den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht nur auf das Bargeld, sondern auch auf ihr Vermögen wie Immobilien, Grundstücke oder Aktien zurückgegriffen.
Wer nichts davon hat und bei dem auch die Rente für den Eigenanteil nicht ausreicht, wird durch Sozialhilfe unterstützt. Wann man in Rente gehen kann, kommt unter anderem auf das Geburtsjahr an.
Bei der Rente bleibt den Betroffenen nur ein Taschengeld von 121,23 Euro pro Monat (Stand Dezember 2022). Alles was darüber hinausgeht sowie Witwenrente beziehungsweise Witwerrente und sonstige Rentenarten, wie das neue Konzept der Bürgerrente, müssen für die Kosten des Pflegeheims verwendet werden. Erst dann kann ein Antrag auf "Hilfe zur Pflege" gestellt werden. Wer allerdings nie gearbeitet hat, für den wirkt sich das auch deutlich auf die Rente aus.
Die Kosten für ein Pflegeheim variieren je nach Stadt und Lage des Heims. Laut pflege.de lag der Eigenanteil für Heime 2022 im Durchschnitt bei etwa 2179 Euro.
Wie viel Geld darf ich behalten, wenn ich ins Pflegeheim komme?
Allerdings muss nicht das ganze Geld für die Kosten des Pflegeheims verwendet werden, es gibt auch einen geschützten Teil, das sogenannte Schonvermögen. Das darf für den Eigenanteil nicht angetastet werden und bleibt den Betroffenen frei zur Verfügung. Aktuell liegt dieser geschützte Betrag bei 5000 Euro für Alleinstehende (Stand Dezember 2022). Auch der Ehepartner darf ein Schonvermögen von 5000 Euro behalten. Zusammen hätte ein Paar dann also 10.000 Euro. Wer einen Rentenausweis besitzt, kann zudem noch in vielen Bereichen Geld sparen.
Zum Schonvermögen zählt auch die eigene Immobilie, solange der andere Partner, der nicht im Heim ist, darin wohnt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Immobilie angemessen ist und nicht etwa überdurchschnittlich groß.