zurück
Rente
Riester-Rente: Wie hoch wird sie bei der Auszahlung versteuert?
Das Arbeitsleben ist vorbei und die Riester-Rente geht auf dem Konto ein.  Ob man den Betrag versteuern muss, lesen Sie hier.
Ein Aktenordner mit der Aufschrift «Riester».jpeg       -  Wie hoch sind die Steuern, wenn man sich die Riester-Rente auszahlen lässt?
Foto: Alexander Heinl, dpa-tmn, dpa (Symbolbild) | Wie hoch sind die Steuern, wenn man sich die Riester-Rente auszahlen lässt?
Lennardt Loß
 |  aktualisiert: 11.10.2024 11:01 Uhr

Mittlerweile werden immer mehr Riester-Renten ausgezahlt. Doch muss man die monatlichen Beträge eigentlich auch versteuern — und wenn ja: Was ist dabei zu beachten? Antworten auf diese Fragen lesen Sie hier.

Wird die Riester-Rente besteuert?

Die Auszahlungen der Riester-Rente muss man voll versteuern. Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dazu: „Wie alle Renteneinkünfte wird auch die Riester-Rente nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge steuerfrei sind, während die späteren Auszahlungen versteuert werden müssen.“

Doch für die meisten Menschen lohnt sich die nachgelagerte Besteuerung. In der Regel fällt die Rente geringer aus als das monatlichen Einkommen, das man in den Berufsjahren erzielt hat. Damit sinkt auch der Steuersatz.

Trotzdem lohnt es sich, darüber nachzudenken, wie man sich die Riester-Rente auszahlen lassen will. Denn mit einigen Tricks kann man dabei Steuern sparen.

Wie wird die Riester-Rente ausgezahlt?

In der Regel wird die Riester-Rente ab dem Rentenbeginn Monat für Monat ausgezahlt. Doch laut dem Lohnsteuerhilfeverein Steuerring können sich Senioren zu Rentenbeginn auch einen Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent ihres Riester-Kapitals auszahlen lassen. Der Rest wird dann als monatliche Rente gezahlt.

Doch dabei sollte man eine Sache beachten: Genau wie die monatliche Riester-Rente ist auch der Teil-Kapitalbetrag voll steuerpflichtig.

Der Spiegel rät deswegen, die Auszahlung der ersten großen Rate und damit den Start der Riester-Rente ins Jahr nach dem Ruhestandsbeginn zu verschieben. Sonst zahlt man nicht nur auf sein Einkommen aus dem letzten Berufsjahr Steuern, sondern auch auf die Teilkapitalauszahlung der Riester-Rente. 

Was passiert, wenn man die Riester-Rente kündigt?

Man kann seinen Riester-Renten-Vertrag jederzeit kündigen und sich sein gesamtes Riester-Kapital auszahlen lassen. Allerdings ist das laut der Deutschen Rentenversicherung mit erheblichen Nachteilen verbunden.

Die Deutsche Rentenversicherung schreibt: „Weil die Riester-Rente als lebenslange Rente vorgesehen ist, spricht die Gesetzgebung bei einer Gesamtauszahlung von einer sogenannten schädlichen Verwendung.“ In diesem Fall muss man nicht nur sein gesamtes Riester-Kapital versteuern, sondern auch die staatliche Förderung zurückzahlen, die man auf die Riester-Renten-Beiträge erhalten hat. Gerade wenn man zum Zeitpunkt der Kündigung noch berufstätig ist, kann die Steuerbelastung dann sehr hoch ausfallen.

Übrigens: Die Rürup-Rente kann nicht so einfach gekündigt werden.

Riester-Rente: Was ist eine Kleinbetragsrente?

Es gibt allerdings eine Ausnahme. Wenn das gesparte Kapital so niedrig ist, dass sich eine monatliche Auszahlung nicht lohnt, kann man sich laut der Deutschen Rentenversicherung die gesamte Riester-Rente auf einmal auszahlen lassen — und zwar, ohne dass man die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen muss.

In diesem Fall spricht man auch von einer Kleinbetragsrente. Dafür darf die monatliche Rentenzahlung im Jahr 2024 laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe höchstens 35,35 Euro (West) beziehungsweise 34,65 Euro (Ost) betragen.

Allerdings ist auch die Gesamtauszahlung der Kleinbetragsrente einkommensteuerpflichtig. Laut dem Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe kann man seit 2018 die Auszahlung der Kleinbetragsrente aber ins erste Rentenjahr schieben. Ein Vorteil: „Zu Beginn des auf den Rentenantritt folgenden Jahres“, schreibt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe, „sind die Einkünfte meistens geringer – und damit auch die Steuerlast, die sich durch die Auszahlung ergibt.“

Außerdem kann man bei der Auszahlung der Kleinbetragsrente die Fünftelregelung in Anspruch nehmen. Dabei kann man laut dem Spiegel bei der Festlegung des Steuersatzes so tun, als ob man nur ein Fünftel der Auszahlung bekommen hätte. „Für dieses Fünftel wird dann die Steuer ausgerechnet und für die ganze Summe dann einfach mit fünf multipliziert.“

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Lohnsteuerhilfevereine
Rente
Riester-Rente
Zulagen und Zuschläge
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen