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Rente
Renten-Reform: Wie geht es nach dem Ampel-Aus weiter?
Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP ist zerbrochen. Was bedeutet das nun für die Renten-Pläne der Ampel?
RentenpaketII_Beschluss_verschoben.jpeg       -  Ex-Finanzminister Christian Lindner (links) hat das Rentenpaket II immer wieder blockiert. Wie geht es nach seiner Entlassung weiter?
Foto: Michael Kappeler, dpa (Archivbild) | Ex-Finanzminister Christian Lindner (links) hat das Rentenpaket II immer wieder blockiert. Wie geht es nach seiner Entlassung weiter?
Deborah Dillmann
 |  aktualisiert: 17.11.2024 10:44 Uhr

Die Altersvorsorge in Deutschland sollte eigentlich ein neues Gesicht bekommen. Die Reform der Rente war eines der Hauptanliegen der Ampel-Koalition. SPD, Grüne und FDP hatten weitreichende Maßnahmen geplant, um das Rentensystem für die Zukunft zu stabilisieren. Dazu waren Änderungen an allen drei Säulen vorgesehen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der Betriebsrente und der privaten Altersvorsorge.

Mit der Entlassung von Christian Lindner (FDP) als Bundesfinanzminister am 6. November 2024 und dem Ausstieg der übrigen FDP ist die Koalition nun aber zerbrochen. SPD und Grüne regieren vorerst als Minderheitsregierung weiter, bis Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Januar 2025 die Vertrauensfrage stellen will. Was bedeutet das für Ampel-Projekte wie die Renten-Reform?

Folgen für die Rente: Wie geht es mit dem Rentenpaket II weiter?

Auch nach dem Bruch der Ampel-Koalition stehen noch einige wichtige Entscheidungen zu politischen Vorhaben, die SPD, Grüne und FDP gemeinsam auf den Weg gebracht haben, aus – unter anderem die Stabilisierung der gesetzlichen Rente. Sie gehört laut Scholz zu den Vorhaben, die aus seiner Sicht „keinerlei Aufschub dulden“. In seiner Rede nach dem Ampel-Aus erklärte der Bundeskanzler, dass er besagte Projekte noch bis Ende 2024 im Bundestag zur Abstimmung bringen will. Planmäßig kommt das Parlament am 20. Dezember zum letzten Mal in diesem Jahr zusammen.

Zuletzt hat sich der Bundestag Ende September in erster Lesung mit dem Rentenpaket II befasst. Mit der Reform soll das Rentenniveau laut dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) bis 1. Juli 2039 gesichert werden. Rentnerinnen und Rentner sollen bis dahin mindestens 48 Prozent des durchschnittlichen Einkommens von Erwerbstätigen erhalten – vorausgesetzt, sie haben 45 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt. So sollte sichergestellt werden, dass die Höhe der Rente der Entwicklung von Löhnen und Gehältern folgt.

Ohne eine Koppelung an das Lohnniveau könnte das Rentenniveau langfristig auf unter 45 Prozent sinken, erklärt das BMAS. Sollte das Rentenpaket nicht beschlossen werden, könnte das also gravierende Folgen für Rentnerinnen und Rentner haben. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) weist die Deutsche Rentenversicherung darauf hin, dass Gegenmaßnahmen vorgeschlagen werden müssten, wenn das Rentenniveau bis 2030 unter 43 Prozent sinkt. Für die Zeit danach gibt es jedoch keine festgelegte Untergrenze.

Ob das Rentenpaket beschlossen wird oder nicht, ist bislang nicht klar. Die FDP, insbesondere der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Johannes Vogel, hatte die Pläne der dpa zufolge blockiert, da sie auf Kosten der Jüngeren gehen würden. Zwar wollte die Koalition mögliche Beitragssteigerungen mit Anlagen am Aktienmarkt abfedern, jedoch können so nicht die gesamten Mehrkosten aufgefangen werden. Die Beiträge zur Rentenversicherung könnten bis in die 2030er Jahre daher bis auf 22,3 Prozent des Bruttolohns steigen. Aktuell liegt der Beitragssatz laut der Deutschen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent.

Für die Abstimmung müssen SPD und Grüne als Minderheitsregierung vorwiegend auf die Union setzen. Doch auch bei CDU und CSU ist das Rentenpaket laut dpa umstritten. Fraktionsvize Hermann Gröhe nannte es Ende September eine verpasste Chance für mehr Generationengerechtigkeit und forderte einen Neustart in der Rentenpolitik. Ob es bis Ende 2024 also zum Beschluss kommt, bleibt abzuwarten.

Übrigens: Die Pläne der Ampel-Regierung zur betrieblichen sowie privaten Altersvorsorge sind vorerst ausgesetzt. Sie zählen nicht zu den Projekten, die Scholz zufolge keinen Aufschub dulden und noch 2024 durchgesetzt werden sollen.

 
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