Auch wenn Versicherte ein Leben lang gearbeitet haben, kann es sein, dass das Geld im Alter nicht reicht. Schaut man sich die Durchschnittsrente an, wird man feststellen, dass die Rente nicht mehr sicher ist. Das spiegelt sich auch in aktuellen Zahlen wider: Jeder zweite Rentner bekam 2022 weniger als 1250 Euro Rente und gilt damit als armutsgefährdet und mehr als neun Millionen Rentnern droht eine Rente unter 1500 Euro. Es ist also kein selten auftretendes Phänomen, dass die Rente zum Leben nicht ausreicht. Aber es gibt Abhilfe, denn bedürftige Rentner können einige Hilfen beantragen, die sie finanziell unterstützen. Was Sie genau beantragen können, erfahren Sie im Artikel.
Zu wenig Rente: Was kann ich beantragen?
Wem das Geld im Ruhestand nicht ausreicht, der kann für eine finanzielle Unterstützung verschiedene Leistungen beantragen oder von Vorteilen profitieren:
Grundrente
Die Grundrente beziehungsweise der Grundrentenzuschlag, wie er offiziell heißt, ist keine eigenständige Rente, sondern laut Deutscher Rentenversicherung ein Bestandteil der Rente. Es handelt sich dabei um einen Zuschlag zur gesetzlichen Rente, der gezahlt wird, wenn die Rente sehr gering ausfällt.
Dabei ist die Grundrente keine Pauschale, sondern wird individuell berechnet. Den Zuschlag gibt es zur Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Rente für Hinterbliebene und zur Erziehungsrente. Anspruch darauf können Versicherte haben, wenn sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten gesammelt haben.
Diese finanzielle Unterstützung muss nicht beantragt werden, denn die Deutsche Rentenversicherung prüft von sich aus bei allen Rentenbeziehern, ob die Voraussetzungen vorliegen. Ist das der Fall, wird die Grundrente automatisch ausgezahlt. Wie hoch sie ausfällt, kann dem Rentenbescheid entnommen werden.
Grundsicherung im Alter
Grundsicherung im Alter können bedürftige Menschen beantragen, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Voraussetzung ist außerdem, dass die bedürftige Person mindestens 18 Jahre alt ist und in Deutschland wohnt.
Die Deutsche Rentenversicherung rät allen, deren monatliches Einkommen unter 924 Euro liegt, prüfen zu lassen, ob ihnen Grundsicherung zusteht. Zu den Betroffenen können zum Beispiel Menschen zählen, die nie gearbeitet haben. Das kann etwa auf Hausfrauen zutreffen. Allerdings werden diese zusätzlich noch mit der Mütterrente unterstützt, da sich die Kindererziehungszeiten zur Rente anrechnen lassen. Aktuelle Zahlen zeigen, dass immer mehr Rentner Grundsicherung im Alter beziehen.
Wie bei der Grundrente ist auch die Grundsicherung im Alter nicht pauschal, sondern individuell zu berechnen und hängt vom Vermögen und vom Einkommen des Betroffenen ab. Zudem wird auch das Einkommen des Partners berücksichtigt.
Laut Bundesagentur für Arbeit liegt der Regelsatz seit 1. Januar 2023 bei 502 Euro für Alleinstehende. Paare bekommen je Partner 451 Euro. Das Schonvermögen liegt im ersten Jahr bei 40.000 Euro für das antragstellende Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft. Dieses wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Für jede weitere Person gilt ein Schonvermögen von 15.000 Euro. Ab dem zweiten Jahr darf jeder Leistungsberechtigte noch 10.000 Euro Vermögen behalten.
Zudem werden im ersten Jahr die Kosten der Wohnung übernommen. Danach muss die Wohnung laut Bundesagentur für Arbeit angemessen sein.
Wohngeld plus
Wenn Rentnerinnen und Rentnern das Geld im Alter nicht reicht, um angemessenen Wohnraum zu bezahlen, dann können sie Wohngeld plus beantragen. Dieses gibt es seit Januar 2023 und hat sich im Vergleich zum Wohngeld, das es bis zum vergangenen Jahr gab, deutlich erhöht. Laut der Verbraucherzentrale gibt es nun nicht mehr rund 177 Euro, sondern durchschnittlich 370 Euro pro Monat.
Wie hoch das Wohngeld plus genau ausfällt, hängt von den Wohnkosten im Vergleich zum Einkommen und im Vergleich zu den Wohnkosten der Gemeinde ab. Der Verbrauchernzentrale zufolge sollten Rentner, die etwa 40 Prozent ihrer Rente für Mietkosten aufwenden, einen Antrag auf Wohngeld plus stellen. In diesem Rahmen ist auch ein Heizkosten-Zuschuss möglich.
Lastenzuschuss
Wer nicht zur Miete wohnt, sondern ein eigenes Haus hat und als Rentner nur wenig Einkommen hat,der kann kein Wohngeld plus beantragen, dafür aber laut dem Verband Wohneigentum einen Lastenzuschuss.
Auch hier gibt es keine pauschale finanzielle Unterstützung. Diese hängt von folgenden Faktoren ab:
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Anzahl der Personen, die im gleichen Haushalt leben
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Höhe des Einkommens des gesamten Haushalts
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Höhe der zuschussfähigen Belastungen für das Wohneigentum, das selbst genutzt wird.
Bei Betroffenen, die noch einen Kredit für eine Immobilie abbezahlen müssen, kann die Tilgung als Wohnkosten angegeben werden.
Eigenanteil Pflegeheim
Rentnerinnen und Rentner, die im Pflegeheim leben, aber nicht genug Rente haben, um den Eigenanteil für das Pflegeheim zu bezahlen, hilft das Sozialamt und übernimmt diese Kosten. Der Verbraucherzentrale zufolge muss allerdings zuvor für den Eigenanteil das gesamte Einkommen und sonstiges Vermögen aufgewendet worden sein. Lediglich ein Schonvermögen dürfen Renterinnen und Rentner behalten.
Rentenausweis
Der Rentenausweis ist zwar keine direkte finanzielle Spritze, aber damit können Rentnerinnen und Rentner viel Geld sparen, denn in vielen Bereichen des täglichen Lebens gibt es für sie reduzierte Preise.
Dazu zählen zum Beispiel Eintritte zu diversen Kultur- und Sportveranstaltungen, Bibliotheken, Volkshochschulen, Freizeit- und Wellnessangeboten. Außerdem gibt es Vergünstigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Rundfunkbeitrag und beim Girokonto.
Die gute Nachricht: Die Rente steigt immer wieder. Der Rententabelle können Sie entnehmen, wie viel Geld Sie 2023 mehr bekommen. Für 2024 soll die Rentenerhöhung sogar so stark ausfallen, wie seit vielen Jahren nicht mehr. Und wer noch fit ist im Alter, kann sogar 100 Euro Zuschlag pro Monat zur Rente bekommen.