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Rente
Rente: Wird eigentlich die Berufsunfähigkeitsversicherung angerechnet?
Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält unter Umständen auch Geld aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch wird diese eigentlich auf die Rente angerechnet?
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Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | Wer Erwerbsminderungsrente bekommt, bezieht auch manchmal Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch werden diese eigentlich auf die Rente angerechnet?
Tiana Zoric
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:39 Uhr

Wer wegen einer körperlichen oder seelischen Erkrankung seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann, bezieht womöglich Erwerbsminderungsrente. Denn diese richtet sich an Menschen, die nicht mehr oder nur wenig arbeiten können, aber das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben.

Manche Menschen haben für den Fall einer Erwerbsminderung bereits vorgesorgt und eine sogenannte Berufsunfähigkeitsversicherung - kurz BU - abgeschlossen. Aus dieser bekommen sie dann monatliche Zahlungen, die ihre finanzielle Situation aufbessern können.

Doch werden die Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?

Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Rente angerechnet?

Die Erwerbsminderungsrente fällt nicht so hoch aus, wie die Regelaltersrente. Laut dem Portal Finanztip lag die durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrente in Deutschland 2021 bei 917 Euro monatlich bei Neuzugängen und 877 Euro im Monat bei Betandsrentnern.

Da dies für die meisten nicht ausreicht, um finanziell abgesichert zu sein, sollte man im Laufe des Berufslebens krank werden, sorgen viele Menschen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor.

Wie die Versicherungsgesellschaft LV 1871 auf ihrer Website schreibt, werden etwaige Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Denn bei Letzterer handle es sich um eine "staatliche Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die nur dann gezahlt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind". Die Berufsunfähigkeitsversicherung sei hingegen ein "privatrechtlicher Vertrag, der der persönlichen Vorsorge dient". Deshalb bestehe der Anspruch aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung unabhängig von der Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung. "Da aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente gezahlt wird, wird diese nicht bei der Erwerbsminderungsrente angerechnet", heißt es dazu ergänzend auf der Website des Landesverbands Schleswig-Holstein des Sozialverband Deutschland.

 
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