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Rente
Witwenrente 2025: Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selber Rente bekomme?
Wer den Partner verliert, kann gegebenenfalls Witwenrente beantragen. Aber wie viel Witwenrente bekommt man, wenn man selbst Rente bekommt?
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Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild) | Wer den Partner verliert, kann gegebenenfalls Witwenrente beantragen. Aber wie viel Witwenrente bekommt man, wenn man selbst Rente bekommt?
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 01.04.2025 10:34 Uhr

Der Tod eines geliebten Menschen, hinterlässt bei den Hinterbliebenen meist eine große Lücke. Um sie finanziell zu unterstützen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Witwenrente, auch wenn zuletzt darüber diskutiert wurde, ob die Witwenrente vor dem Aus steht. Derzeit gibt es diesbezüglich allerdings nichts zu befürchten und die Witwenrente wird zusätzlich zur Altersrente ausgezahlt. Aber wie viel Witwenrente bekommt man eigentlich, wenn man auch schon Rente bezieht?

Witwenrente 2025: Werden bei der Witwenrente weitere Einkünfte angerechnet?

Bei der Altersrente ist zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze weggefallen, sodass Rentnerinnen und Rentner seit diesem Jahr unbegrenzt zur eigenen Rente dazuverdienen dürfen. Bei der Witwenrente gilt das nicht, denn weitere Einkünfte mindern in der Regel die Witwenrente. Allerdings erst ab einem bestimmten Freibetrag. Dieser beträgt der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zufolge aktuell 1.038 Euro. Gibt es noch minderjährige Kinder oder Kinder, die noch in die Schule gehen oder eine Ausbildung machen, steigt der Freibetrag pro Kind laut Finanztip derzeit um 220,19 Euro.

Wenn hinterbliebene Partner noch andere Einkünfte haben, dann werden diese oberhalb des Freibetrags zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

Dabei gibt es allerdings eine Ausnahme, denn direkt nach dem Tod gibt es zunächst das sogenannte Sterbevierteljahr. Dabei handelt es sich um die ersten drei Monate nach dem Tod des Partners. In dieser Zeit bleibt das Einkommen der noch lebenden Person unberücksichtigt, da diese sich laut Deutscher Rentenversicherung erst einmal an die neue Situation gewöhnen soll.

Neben der Altersrente wird Folgendes auf das Einkommen angerechnet:

  • Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit

  • Erwerbsersatzeinkommen wie ALG I und Krankengeld

  • Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen, Mieteinnahmen und Pachteinnahmen

  • Betriebsrenten

  • Renten aus privaten Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen

  • Elterngeld

  • Vergleichbare ausländische Einkommen

Dabei ist zu beachten: Erwebs- und dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen wird immer angerechnet. Bei den anderen obigen Einkommen muss differenziert werden. Diese werden nicht beachtet, wenn der Ehepartner vor 2002 oder nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, die Ehe aber vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selber Rente bekomme?

Wie viel Witwenrente Sie konkret bekommen, kann nicht pauschal gesagt werden und ist für jede und jeden Versicherten individuell, da das von der Höhe der Altersrente oder anderen Einkommen abhängt.

Grundsätzlich haben Bezieher einer Witwenrente - wie bereits erwähnt - einen Freibetrag von 1.038 Euro. Wenn die Altersrente darunter liegt, dann bekommen Sie die Witwenrente in vollem Umfang. Liegt sie darüber werden 40 Prozent darauf angerechnet. Für jedes Kind, das minderjährig ist, noch zur Schule geht oder eine Ausbildung macht, steigt der Freibetrag um 220,19 Euro.

Beispiel: Sie bekommen eine Rente von 1500 Euro und haben ein Kind, das gerade noch in der Ausbildung steckt. Ihr Freibetrag liegt somit bei 1258,19 Euro (1038 Euro plus 220,19 Euro). Die Rente übersteigt den Freibetrag dann um 241,81 Euro (1500 Euro - 1258,19 Euro). Auf diesen Betrag werden daher 40 Prozent angerechnet (40 Prozent x 241,81 Euro), sodass ein Betrag von 96,72 Euro rauskommt. Die Witwenrente sinkt also in diesem Fall um 96,72 Euro.

Übrigens: Die Witwenrente zählt zur Rente wegen Todes. Dazu gehören außerdem noch die Halbwaisenrente, die Waisenrente sowie die Erziehungsrente. Als Alternative können sich Hinterbliebene übrigens für das Rentensplitting entscheiden.

 
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