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Rente
Rente: Wie hoch ist die Grundsicherung und wer kann sie bekommen?
Reicht das Geld im Alter nicht aus, können Bedürftige Grundsicherung beantragen. Für wen das genau möglich ist und wie hoch die Grundsicherung ausfällt, erfahren Sie im Artikel.
Grundsicherung im Alter.jpeg       -  Die Zahl der Senioren mit Grundsicherung im Alter ist in den vergangenen Jahren gestiegen.
Foto: Felix Kästle, dpa | Die Zahl der Senioren mit Grundsicherung im Alter ist in den vergangenen Jahren gestiegen.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 28.07.2024 07:44 Uhr

Zwar arbeiten einige Menschen ihr Leben lang, im Alter kommt es dann aber trotzdem zur Rentenlücke und die Rente reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Staat greift Betroffenen mit der Grundsicherung unter die Arme. Wer diese bekommt und wie hoch sie ausfällt, lesen Sie im Artikel.

Wer kann Grundsicherung bekommen?

Laut der Deutschen Rentenversicherung können bedürftige Menschen Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung bekommen, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind und mindestens 18 Jahre alt sind. Des Weiteren müssen Betroffene in Deutschland wohnen.

Die Deutsche Rentenversicherung rät Personen, deren Einkommen unter 924 Euro pro Monat liegt, prüfen zu lassen, ob ihnen Grundsicherung zusteht.

Zu den Betroffenen zählen unter anderem Menschen, die nie gearbeitet haben. Das trifft auch auf Hausfrauen zu. Diese werden allerdings zusätzlich noch mit der Mütterrente unterstützt, da sich die Kindererziehungszeit zur Rente anrechnen lassen.

Wofür gibt es die Grundsicherung?

Die Grundsicherung soll laut Deutscher Rentenversicherung Folgendes abdecken:

  • Notwendigen Lebensunterhalt

  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

  • Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge

  • Vorsorgebeiträge

  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen

  • Hilfe in Sonderfällen

Wie wird die Grundsicherung berechnet?

Die Höhe der Grundsicherung ist nicht pauschal, sondern ganz individuell und hängt von Einkommen und Vermögen ab. Das Einkommen des Partners einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird berücksichtigt.

Seit 1. Januar 2024 liegt der Bundesregierung zufolge der Regelsatz bei 563 Euro für Alleinstehende und für Paare je Partner bei 506 Euro. 

2023 bekamen Singles noch 502 Euro und Paare je Partner 451 Euro, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt.

Das Schonvermögen beträgt im ersten Jahr 40.000 Euro für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Jede weitere Person hat 15.000 Euro Schonvermögen. Ein Ehepaar hat also zusammen im ersten Jahr 55.000 Euro Schonvermögen, das nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Danach darf jeder Leistungsberechtigte 10.000 Euro Vermögen behalten. Gleiches gilt für Ehe- und Lebenspartner.

Im ersten Jahr werden zudem die Kosten der Wohnung übernommen. Danach muss die Wohnung laut Bundesagentur für Arbeit angemessen sein.

Was zählt zum Einkommen bei der Grundsicherung?

Zum Einkommen zählen der Deutschen Rentenversicherung zufolge:

  • Erwerbseinkommen

  • Renten und Pensionen aus dem In- und Ausland

  • Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern, auch bei Jahreseinkommen unter 100.000 Euro

  • Elterngeld über 300 Euro

  • Mieteinnahmen und Pachteinnahmen

  • Kindergeld

  • Krankengeld

  • Zinsen

Nicht zum Einkommen zählen:

  • 30 Prozent des Einkommens aus selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1

  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz

  • Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern bei Jahreseinkommen unter 100.000 Euro

  • Elterngeld bis 300 Euro

  • Bis zu 250 Euro aus bestimmten steuerfreien Tätigkeiten, zum Beispiel Ehrenamt

  • Pflegegeld

  • Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage (bis zu einem Höchstbetrag) sowie Rente aus freiwilligen Beiträgen

Was ist bei der Grundsicherung Vermögen?

Bevor Grundsicherung beansprucht werden kann, muss der größte Teil des Vermögens aufgebraucht werden.

Laut Deutscher Rentenversicherung zählen zum Vermögen:

  • Bargeld

  • Wertpapiere

  • Sparguthaben

  • Haus- und Grundvermögen

  • Pkw

Nicht zum Vermögen zählen:

  • Kleinere Barbeträge (Schonvermögen wie oben erklärt)

  • Familien- oder Erbstücke, wenn deren ideeller Wert den Verkaufswert weit übersteigt

  • Angemessener Hausrat

  • Angemessenes Hausgrundstück, das Sie selbst nutzen, oder eine angemessene Wohnung

  • gefördertes Altersvorsorgevermögen einer Riesterrente. Die Riesterrente muss nicht aufgelöst werden, allerdings kann sie bei einer Auszahlung teilweise als Einkommen berücksichtigt werden.

Übrigens: Die Rente steigt immer wieder. Der Rententabelle kann entnommen werden, wie sich das ganz persönlich auf dem Konto auswirkt. Wem das Geld trotzdem nicht reicht, kann als Rentner diverse Zuschüsse beantragen. Auch ein Härtefallfonds steht bereit. Wer besonders fleißig ist, kann zusätzlich einen Zuschlag von 100 Euro zur Rente bekommen.

 
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