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Rente
Zählt die Ausbildung zur Rente?
Um einmal genug Rente zu haben, müssen viele anrechenbare Zeiten, wie etwa Beitragsjahre, gesammelt werden. Aber werden eigentlich auch die Lehrjahre bei der Rente angerechnet?
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Foto: Monika Skolimowska, picture alliance/dpa (Symbolbild) | Um einmal genug Rente zu haben, müssen viele anrechenbare Zeiten, wie etwa Beitragsjahre, gesammelt werden. Aber werden eigentlich auch die Lehrjahre bei der Rente angerechnet?
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 21.11.2024 09:28 Uhr

Um genug Geld im Alter zur Verfügung zu haben, sollten Versicherte 35 Beitragsjahre oder 45 Beitragsjahre sammeln. Zwar bekommen sie theoretisch schon nach fünf Jahren Arbeit eine Rente, allerdings fällt diese naturgemäß nicht so hoch aus, wie nach 40 Jahren Arbeit. Es gilt: Je mehr anrechenbare Zeiten zusammenkommen, desto höher fällt in der Regel die Rente aus. Aber wie ist das eigentlich bei den Lehrjahren? Werden diese auch zur Rente angerechnet?

Ausbildung und Rente: Werden die Lehrjahre bei der Rente angerechnet?

Wer eine Ausbildung gemacht hat, für den gibt es gute Nachrichten, denn laut der Deutschen Rentenversicherung werden bis zu drei Jahre der Ausbildungszeit in der Rentenberechnung höher bewertet. Konkret heißt das, dass dieser Zeitraum mit bis zu 75 Prozent des durchschnittlichen Gehalts aller Versicherten in Deutschland für die persönliche Rentenberechnung angesetzt wird. Dadurch bekommen Auszubildende später einmal mehr Rente.

Der Deutschen Rentenversicherung zufolge gilt das für alle Ausbildungen, die bis zum 25. Lebensjahr absolviert und in denen Pflichtbeiträge gezahlt wurden.

Lehrjahre und Rente: Auszubildende werden durch die Rentenversicherung besonders geschützt

Normalerweise gibt es bei der Rentenversicherung Mindestversicherungszeiten, damit bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden können. Bei Auszubildenden fallen diese Weg und sie sind sofort geschützt, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

Zum Beispiel können Versicherte normalerweise erst eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn sie die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Auszubildende hingegen genießen schon ab dem ersten Tag einen Versicherungsschutz bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall.

Sollten junge Menschen eine Erwerbsminderungsrente benötigen, dann zählen bei ihnen nicht nur die wenigen Berufsjahre, sondern sie bekommen zusätzlich die sogenannte Zurechnungszeit. Dabei handelt es sich laut Deutscher Rentenversicherung um die Zeit zwischen dem Erwerbsminderungsbeginn und einem gesetzlich festgelegten Lebensalter. Bei einem Beginn einer Erwerbsminderungsrente vor 2018 lag dieses Alter beim 62. Lebensjahr. Bei einem Rentenbeginn ab 2018 verlängert sich die Zurechnungszeit bis zum Jahr 2024 schrittweise sogar auf das 65. Lebensjahr.

Übrigens: Auch das Studium kann zur Rente angerechnet werden. Wenn die Rente einmal vor der Tür steht, ist es ratsam rechtzeitig eine Kontenklärung in Auftrag zu geben. Dann muss die Rente beantragt werden. Dazu brauchen Versicherte die Rentenversicherungsnummer und bestimmte Formulare.

 
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