Krankenversichert zu sein, ist das ganze Leben lang wichtig, aber vor allem in der Rente, wenn durch das fortgeschrittene Alter das ein oder andere Gebrechen zutage tritt. Wie hoch die Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung ausfallen, lässt sich dabei nicht pauschal sagen. Aber wer zahlt die Krankenversicherung in der Rente eigentlich?
Wie kann ich mich in der Rente krankenversichern?
Der Deutschen Rentenversicherung zufolge gibt es in der Rente folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung:
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die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Regelfall)
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die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
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die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
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die private Krankenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen
Wer zahlt die Krankenversicherung in der Rente?
Für Rentner ändert sich bei der Krankenversicherung mit dem Eintritt in die Rente nicht viel, denn auch im Ruhestand sind sie so krankenversichert wie im Erwerbsleben. Zwar gibt es kein Krankengeld mehr, aber sie erhalten alle anderen gewohnten Leistungen. Dafür müssen sie auch als Rentner Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.
Bei der Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge kommt es darauf an, wie Rentnerinnen und Rentner versichert sind. Wer pflichtversichert und freiwillig versichert ist, muss laut Deutscher Rentenversicherung in der Regel Beiträge gemessen an der Höhe des Einkommens leisten. Privat krankenversicherte Mitglieder zahlen jeden Monat einkommensunabhängige Beiträge an ihr Versicherungsunternehmen. Die Höhe bemisst sich nach den versicherten Risiken.
In jedem Fall beteiligt sich die Deutsche Rentenversicherung an den Aufwendungen zur Krankenversicherung. Pflichtversicherte Mitglieder erhalten dabei einen Teil der Beiträge, freiwillig privat krankenversicherte Personen bekommen Beitragszuschüsse. Die Kosten teilen sich also zwischen den Rentnern und der Deutschen Rentenversicherung auf.
Wichtig zu wissen: Wer in der Rente nicht pflichtversichert sein möchte, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen. Laut Deutscher Rentenversicherung muss der Antrag auf Befreiung innerhalb von drei Monaten nach dem Antrag auf Rente bei der Krankenkasse eingereicht werden. Rentnerinnen und Rentner werden dann für die restliche Zeit des Rentenbezugs befreit. Die Entscheidung kann allerdings nicht mehr widerrufen werden.
Übrigens: Um im Alter genug Geld zur Verfügung zu haben, sollten Rentner frühzeitig vorsorgen. Aber auch wer zum Beispiel erst mit 50 Jahren damit anfängt, kann es noch schaffen.