Auf die Rente müssen Abgaben und Steuern gezahlt werden, allerdings ist der Steuersatz für jeden Versicherten und jede Versicherte ganz individuell. Allgemein können Sie erst dann Rente beziehen, wenn Sie die Wartezeit erfüllt und ihr persönliches Renteneintrittsalter erreicht haben. Das Jahr entscheidet dann darüber, wie hoch der Steuersatz ist. Der Tabelle im Artikel können Sie entnehmen, wie viel Prozent der Rente Sie genau versteuern müssen.
Muss die Rente versteuert werden?
Grundsätzlich muss die Rente immer versteuert werden. Im Jahr 2005 wurde das System der Rentenbesteuerung auf die sogenannte "nachgelagerte Besteuerung" umgestellt. Das bedeutet, dass die Rentenbeiträge mit den Jahren immer weniger besteuert werden, die spätere Rente dafür immer mehr. Diese Übergangszeit dauert bis 2058 an. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge ist die nachgelagerte Besteuerung in der Regel von Vorteil für die Versicherten, weil die Aufwendungen für die Altersvorsorge, also die Rentenbeiträge, die Steuerlast während des Erwerbslebens verringern.
Im Ruhestand sind die Einnahmen dann für gewöhnlich geringer und damit auch der Steueranteil. Aber nicht nur die Altersrente wird besteuert, sondern auch die Erwerbsminderungsrente und die Rente wegen Todes. Zu Letzterer gehören die Witwenrente, die Waisenrente, die Halbwaisenrente und die Erziehungsrente.
Übrigens: Die Politik diskutierte zuletzt, ob die Witwenrente vor dem Aus steht. Danach sieht es derzeit aber nicht aus. Dafür hat sich bei der Witwenrente seit 1. Juli 2023 einiges geändert. Und auch bei der Erwerbsminderungsrente soll es 2024 einige Verbesserungen geben. Wie viel Witwenrente man bekommt, wenn man selbst Rente bekommt, lässt sich ausrechnen.
Steuersatz Rente: Wie viel Steuern muss man auf die Rente zahlen?
Wie bereits erwähnt, hängt der Steuersatz vom Jahr des Rentenbeginns ab, ist also ganz individuell. Wer spätestens im Dezember 2005 den Ruhestand angetreten hat, musste 50 Prozent der Bruttorente versteuern. Daher müssen auch Rentner, die vor 2005 in Rente gegangen sind, Steuern zahlen, auch wenn das teilweise anders dargestellt wird.
Der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente steigt seitdem für Neurentner jedes Jahr. Bis 2020 waren es zwei Prozentpunkte pro Jahr, bis einschließlich zum Jahr 2022 waren es ein Prozentpunkt jährlich. Seit 2023 steigt der Besteuerungsanteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte. Insgesamt dauert der Prozess 53 Jahre lang, wer also 2058 in den Ruhestand geht, muss die Rente komplett versteuern, dafür aber keine Steuern mehr auf Rentenbeiträge zahlen.
Tabelle: Anteil der Rente, die versteuert werden muss
Jahr des Renteneintritts | Anteil der Rente, der besteuert wird, in Prozent | Rentenfreibetrag in Prozent |
Bis 2005 | 50 | 50 |
2006 | 52 | 48 |
2007 | 54 | 46 |
2008 | 56 | 44 |
2009 | 58 | 42 |
2010 | 60 | 40 |
2011 | 62 | 38 |
2012 | 64 | 36 |
2013 | 66 | 34 |
2014 | 68 | 32 |
2015 | 70 | 30 |
2016 | 72 | 28 |
2017 | 74 | 26 |
2018 | 76 | 24 |
2019 | 78 | 22 |
2020 | 80 | 20 |
2021 | 81 | 19 |
2022 | 82 | 18 |
2023 | 82,5 | 17,5 |
2024 | 83 | 17 |
2025 | 83,5 | 16,5 |
2026 | 84 | 16 |
2027 | 84,5 | 15,5 |
2028 | 85 | 15 |
2029 | 85,5 | 14,5 |
2030 | 86 | 14 |
2031 | 86,5 | 13,5 |
2032 | 87 | 13 |
2033 | 87,5 | 12,5 |
2034 | 88 | 12 |
2035 | 88,5 | 11,5 |
2036 | 89 | 11 |
2037 | 89,5 | 10,5 |
2038 | 90 | 10 |
2039 | 90,5 | 9,5 |
2040 | 91 | 9 |
2041 | 91,5 | 8,5 |
2042 | 92 | 8 |
2043 | 92,5 | 7,5 |
2044 | 93 | 7 |
2045 | 93,5 | 6,5 |
2046 | 94 | 6 |
2047 | 94,5 | 5,5 |
2048 | 95 | 5 |
2049 | 95,5 | 4,5 |
2050 | 96 | 4 |
2051 | 96,5 | 3,5 |
2052 | 97 | 3 |
2053 | 97,5 | 2,5 |
2054 | 98 | 2,0 |
2055 | 98,5 | 1,5 |
2056 | 99 | 1 |
2057 | 99,5 | 0,5 |
2058 | 100 |
Wer also zum Beispiel 2024 in Rente geht, muss 83 Prozent der Rente versteuern, 17 Prozent sind hingegen nicht steuerpflichtig.
Allerdings bedeutet diese Regelung nicht, dass Versicherte tatsächlich Steuern zahlen müssen, denn wer bis 2057 in Rente geht, bekommt einen sogenannten Rentenfreibetrag. Dieser wird vom Finanzamt errechnet und ist der Teil der Rente, auf den keine Steuern gezahlt werde müssen. Der Rentenfreibetrag bleibt ein Leben lang erhalten, auch dann wenn die Rente durch Erhöhungen steigt. Das war auch dieses Jahr wieder der Fall. Wie viel mehr Geld Sie dadurch auf dem Konto haben, können Sie der Rententabelle entnehmen.
Künftige Rentenanpassungen erhöhen allerdings das Renteneinkommen und müssen komplett versteuert werden.
Außerdem ist der Grundfreibetrag bei der Rente entscheident. Wie viel Rente Sie haben dürfen, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich nachsehen.
Übrigens: Als Rentner müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, sonst können Strafen drohen. Mit ein paar Tipps können Rentner aber bei der Steuererklärung sparen.
Außerdem wichtig zu wissen: Die Doppelbesteuerung der Rente fällt weg - so zumindest lauten die Pläne der Politik. Wann die Doppelbesteuerung genau wegfällt, ist allerdings noch nicht bekannt. Wie viel Prozent der Rente versteuert werden muss, lässt sich der Tabelle zur Doppelbesteuerung der Rente entnehmen. Wer von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, kann sich wehren und eine Rückzahlung verlangen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) übt allerdings heftige Kritik, denn die neue Rentenbesteuerung soll nur Gutverdiener entlasten.