Wer Rente bezieht, muss darauf Abgaben und Steuern zahlen. Allerdings müssen Ruheständler erst ab einer bestimmten Grenze Steuern zahlen und zwar wenn sie mit ihrer zu versteuernden Rente über den Grundfreibetrag kommen. Dabei gibt es Möglichkeiten, damit Rentnerinnen und Rentner weniger Steuern zahlen müssen.
Renten-Tipp: So zahlen Rentner weniger Steuern
Damit Rentner weniger Steuern zahlen müssen, muss die Steuerlast durch steuerwirksame Ausgaben gemindert werden, also Ausgaben, die sich steuerlich absetzen lassen.
Zum Beispiel besteht die Möglichkeit die Kosten einer Rentenberatung oder Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend zu machen, erklärt Tobias Gerauer, Steuerberater und Vorstand bei der Lohnsteuerhilfe Bayern, gegenüber der WirtschaftsWoche.
Wer eine Wohnung oder ein Haus besitzt, kann zudem die Renovierungskosten steuerlich geltend machen. Die Kosten dafür können im Jahr der Zahlung vollständig als Werbungskosten angegeben werden. Sollten die "Erhaltungsaufwendungen" höher sein, können diese auch verteilt über fünf Jahre geltend gemacht werden. So wirken die Ausgaben über einen längeren Zeitraum steuermindernd.
Eine weitere Möglichkeit ist, die Steuerlast durch steuerbegünstigte Spenden zu reduzieren. So würden etwa Spenden an einen gemeinnützigen oder mildtätigen Verein laut Gerauer meistens problemlos berücksichtigt werden. Dabei müsse lediglich beachtet werden, dass die Höhe der Spenden maximal 20 Prozent des "Gesamtbetrages der Einkünfte" betragen. Oftmals läge dieser steuerliche Wert deutlich höher als das zu versteuernde Einkommen, da zum Beispiel Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen noch nicht berücksichtigt wurden. Vorsicht: Bei Spenden an Parteien und Wählvereinigungen gelten eigene Regeln.
Steuern sparen bei der Rente: Auch mit wenig Budget lässt sich Geld sparen
Sollten Rentnerinnen und Rentner nicht so viel Budget zur Verfügung haben, um obige Ausgaben zu realisieren, könnten sie vorhandene Ausgaben bündeln. Das können zum Beispiel Krankheitskosten sein. Wer zum Beispiel einen Zahnersatz und eine neue Brille braucht, sollte versuchen, dies im selben Jahr umzusetzen. Diese Ausgaben zählen Gerauer zufolge zu den außergewöhnlichen Belastungen, die erst einen deutlichen steuerlichen Effekt haben, wenn sie eine einkommensabhängige zumutbare Belastung überschreiten. Je mehr solche Ausgaben also gebündelt würden, desto eher werde die Grenze überschritten.
Gerauer weist allerdings darauf hin, dass Rentnerinnen und Rentner keine überflüssigen Ausgaben tätigen sollten, nur um keine Steuern zahlen zu müssen, denn bei einer geringfügigen Überschreitung des Grundfreibetrags müsse auch nur eine geringe Einkommenssteuer gezahlt werden.
Übrigens: Es gibt noch mehr Tipps wie Rentner bei der Steuererklärung sparen können. Außerdem muss nicht jeder Rentner Steuern zahlen, ab wann das wirklich der Fall ist, lässt sich ausrechnen.