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Rente
Rente: Wie viel müssen Sie für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen?
Wer Rente bezieht, muss in der Regel weiterhin Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Wie viel das ist, haben wir für Sie zusammengefasst.
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Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild) | Auch Rentner müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 24.10.2024 20:31 Uhr

Wie beim Gehalt während des Arbeitslebens müssen Versicherte auch auf die Rente Steuern und Abgaben zahlen. Allerdings gibt es bei der Steuer ein kleines Schlupfloch, denn die Höhe der Rente entscheidet darüber, ob man Steuern zahlen muss und wie viel. Dabei ist auch der Grundfreibetrag bei der Rente entscheidend. Neben den Steuern gehen von der Rente außerdem noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung weg. Wie viel das ist, lesen Sie hier.

Wie hoch sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Rente?

Grundsätzlich gilt, dass Personen, die in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind, dafür Beiträge aus der Rente zahlen müssen.

Beiträge zur Krankenversicherung

Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilt, beträgt der allgemeine Beitragssatz für Rentner aktuell 14,6 Prozent und gilt für alle Krankenkassen. Dieser wird zur einen Hälfte vom Versicherten und zur anderen Hälfte von der DRV getragen. Bei der monatlichen Rentenzahlung behält die Deutsche Rentenversicherung den Anteil des Rentners bzw. der Rentnerin ein und leitet diesen zusammen mit dem Anteil der DRV an die jeweilige Krankenkasse weiter. Jede Krankenkasse erhebt außerdem einen Zusatzbeitrag, an dem sich die Deutsche Rentenversicherung zur Hälfte beteiligt.

Beiträge zur Pflegeversicherung

Bei Rentnern beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung aktuell 3,4 Prozent. Dieser muss laut Deutscher Rentenversicherung in voller Höhe von den Rentnerinnen und Rentnern bezahlt werden. Wer eine bestehende Beihilfeberechtigung hat, muss lediglich einen ermäßigten Beitrag zahlen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung an die gesetzliche Krankenkasse des Versicherten abgeführt.

Wer freiwillig oder privat krankenversichert ist, muss die Beiträge zur Pflegeversicherung auch selbst bezahlen.

Bei der Pflegeversicherung gibt es noch eine Besonderheit: Rentner, die keine Kinder haben, nach 1939 geboren sind und das 23. Lebensjahr erreicht haben, zahlen der Deutschen Rentenversicherung zufolge zusätzlich einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent. Insgesamt beträgt ihr Beitragssatz also vier Prozent. Kinder können neben ihren leiblichen auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder sein.

Wichtig: Sollte im Rentenbescheid nicht berücksichtigt worden sein, dass Versicherte Kinder haben, sollte das schnellstmöglich korrigiert werden. Rentnerinnen und Rentner sollten dafür bei der DRV zum Beispiel eine Geburtsurkunde einreichen. Die Zuschlagsbefreiung hängt davon ab, wann der Nachweis erbracht wurde. Allgemein sollten Rentner immer ihren Rentenbescheid überprüfen, denn der könnte falsch sein. Auch eine Kontenklärung kann helfen, ob alle Angaben stimmen.

Rechnung: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Die zu zahlenden Beträge sind individuell und richten sich zum einen nach der Rentenhöhe und zum anderen nach den persönlichen Umständen, wie zum Beispiel das Alter oder Kinder. Zur Verdeutlichung haben wir Ihnen am Beispiel von Rentnerin Renate die Kosten durchgerechnet:

Beispiel

Renate ist 73 Jahre alt (1950 geboren) und bekommt eine Rente von 1500 Euro brutto. Sie möchte wissen, wie viel sie von der Rente für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss.

  • Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt 14,6 Prozent:

    • 1500 Euro Rente x 14,6 Prozent = 219 Euro

  • Davon zahlt die eine Hälfte die Deutsche Rentenversicherung, die andere Hälfte Renate:

    • 219 Euro / 2 = 109,5 Euro

  • Die Krankenkasse von Renate erhebt außerdem einen Zusatzbeitrag von zwei Prozent:

    • 1500 Euro Rente x 2 Prozent = 30 Euro

  • Auch diesen Beitrag teilen sich die DRV und Renate:

    • 30 Euro / 2 = 15 Euro

  • Insgesamt muss Renate also 139,50 Euro (109,50 Euro + 15 Euro) für die Krankenversicherung zahlen.

  • Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt für Renate vier Prozent, da sie nach 1939 geboren ist, älter als 23 Jahre alt ist und keine Kinder hat:

    • 1500 Euro Rente x 4 Prozent = 60 Euro

  • Diesen Beitrag muss Renate allein bezahlen. Insgesamt muss Renate 199,50 Euro (139,50 Euro + 60 Euro) für ihre Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Übrigens: Wir haben ausgerechnet, wie viel Steuern Versicherte bei einer Rente von 1300 Euro zahlen müssen und wie viel Ihnen von einer Rente von 2000 Euro bleibt.

 
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