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Rente
Rente: Sind Sonderzahlungen sinnvoll, um die Rente aufzustocken?
Wer früher in Rente geht, der muss mit Abschlägen rechnen. Das kann allerdings durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden. Ob das sinnvoll ist, erfahren Sie im Artikel.
Wer vor Ablauf einer vereinbarten Bindungsfrist kündigt, muss Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld unter Umständen an den Arbeitgeber zurückzahlen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn/Illustration       -  Wer früher in Rente geht, der muss mit Abschlägen rechnen. Sonderzahlungen können das ausgleichen.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | Wer früher in Rente geht, der muss mit Abschlägen rechnen. Sonderzahlungen können das ausgleichen.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:53 Uhr

Wer sein Leben lang gearbeitet hat, der hat, wenn er die Regelaltersgrenze erreicht, Anspruch auf eine Rente. Wann das genau der Fall ist, hängt von Geburtsjahr und Versicherungszeit ab. Möchte jemand freiwillig früher in Rente gehen, dann ist das zwar unter bestimmten Voraussetzungen möglich, allerdings nur mit Abschlägen. Diese können allerdings durch Sonderzahlungen wieder ausgeglichen werden. Ob diese sinnvoll sind, erfahren Sie im Artikel.

Was bewirken Sonderzahlungen bei der Rente?

Versicherte, die sich dazu entschieden haben früher in Rente zu gehen, bekommen weniger Rente. Pro Monat sind das 0,3 Prozent. Sonderzahlungen können das aber ausgleichen. Wer dann doch bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten will, der kann zwar die Sonderzahlungen nicht mehr zurückfordern, bekommt dafür aber lebenslang mehr Rente, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

Welche Voraussetzungen gibt es für Sonderzahlungen bei der Rente?

Um Sonderzahlungen leisten zu können, müssen laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Person ist mindestens 50 Jahre alt
  • Die Person ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Dabei ist es unerheblich, ob die Person gesetzlich oder freiwillig versichert ist
  • Die Person kann mit 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen und hat bis dahin 35 Beitragsjahre zusammen

Wie hoch müssen die Sonderzahlungen für die Rente sein?

Wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann eine sogenannte besondere Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Darin enthalten ist

  • die voraussichtliche Minderung der Altersrente (der gewünschte Rentenbeginn ist bereits berücksichtigt)
  • Höhe der Sonderzahlung, die nötig ist, um die Rentenminderung auszugleichen

Beispiel:

Hanna bekommt eigentlich 1200 Euro Rente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht. Allerdings möchte sie drei Jahre früher in den Ruhestand, sodass sie insgesamt mit einem Abschlag von 10,8 Prozent rechnen muss. Daher reduziert sich die Rente auf 1070 Euro.

1200 Euro - 36 Monate x 0,3 Prozent (Abschlag) = 1070 Euro.

Laut Deutscher Rentenversicherung müsste Hanna eine einmalige Sonderzahlung von 32.800 Euro zahlen, um die Abschläge wieder auszugleichen.

Können Sonderzahlungen für die Rente von der Steuer abgesetzt werden?

Unter Umständen können die Sonderzahlungen für die Rente als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, denn denn die Sonderzahlungen gehören laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen.

Wann lohnt sich eine Sonderzahlung für die Rente?

Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten, ob sich Sonderzahlungen in die Rentenversicherung mehr lohnen als private Rentenversicherungen, denn das kommt immer auf die individuellen Umstände an.

Grundsätzlich ist es aber so, dass gesetzliche Renten höher besteuert werden, als private Renten, sodass sich eine Sonderzahlung vor allem dann lohnt, wenn der oder die Versicherte mit dem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. Für das Jahr 2024 liegt dieser bei 11.784 Euro. Laut Vereinigter Lohnsteuerhilfe bleibt die Zusatzrente dann steuerfrei und lohnt sich.

Zudem muss ermittelt werden, wann sich die Sonderzahlung lohnt. Denn der oder die Versicherte muss erst einmal viele Jahre Rente beziehen, damit die Sonderzahlung sich amortisiert. Erst danach "lohnt" sich die Sonderzahlung, in Form von mehr Rente.

Um beim Beispiel von Hanna zu bleiben: Ihr fehlen durch den früheren Renteneintritt 130 Euro pro Monat. Bis sich die 32.800 Euro amortisiert haben, muss sie knapp 23 Jahre Rente beziehen. Erst danach profitiert Hanna von der Sonderzahlung.

Allerdings kann das bei jeder Versicherten und jedem Versicherten anders sein. Um optimal beraten zu werden, hat die Deutsche Rentenversicherung ein neues Angebot. Bei einem kostenlosen Beratungsgespräch können Versicherte sich dort über ihre Altersvorsorge informieren.

Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe lohnt sich eine Sonderzahlung nur, wenn man sicher sein kann, dass man künftig keine größere Geldsumme mehr benötigt und diese in die Rentenversicherung stecken kann. Außerdem muss man damit rechnen ein hohes Alter zu erreichen, damit sich die Sonderzahlungen auch auszahlen.

Übrigens: Die Rente steigt immer wieder. Einer Rententabelle können Sie entnehmen, wie viel Geld Sie mehr auf dem Konto haben.

Auf die Rente müssen allerdings noch Abgaben und Steuern gezahlt werden und auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, da sonst hohe Strafen drohen können.

 
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