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Rente
Schwerbehindert in Rente: Kann man mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen?
Schwerbehinderte Menschen können grundsätzlich früher in Rente gehen, als Personen ohne Beeinträchtigung. Aber ist eine Rente ohne Abzüge auch schon mit 63 Jahren möglich?
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Foto: Mascha Brichta, picture alliance/dpa (Symbolbild) | Schwerbehinderte Menschen können grundsätzlich früher in Rente gehen, als Personen ohne Beeinträchtigung.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 08.02.2025 05:23 Uhr

Genauso wie bei Menschen ohne Beeinträchtigung, ist für Menschen mit Behinderung auch das Geburtsjahr und die Beitragsjahre zur Rentenversicherung entscheidend, wann sie in Rente gehen dürfen. Der Unterschied ist allerdings, dass Menschen mit Schwerbehinderung grundsätzlich früher in Rente gehen dürfen. Kann diese Personengruppe dann schon mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen?

Wann kann ich mit einer Schwerbehinderung in Rente gehen?

Bei Menschen ohne Beeinträchtigung liegt das derzeitige Renteneintrittsalter für diejenigen, die 1964 oder später geboren wurden, bei 67 Jahren. Nicht so bei Menschen mit Schwerbehinderung - diese dürfen schon mit 65 Jahren den Ruhestand antreten, und zwar ohne Abschläge. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge kann diese Personengruppe auch schon mit 62 Jahren in Rente gehen, allerdings müssen sie dann Abschläge in Kauf nehmen.

Für diejenigen, die zwischen 1952 und 1963 geboren wurden, erhöht sich die Grenze für eine abschlagsfreie Altersrente schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Für eine Rente mit Abschlägen steigt die Altersgrenze parallel von 60 auf 62 Jahre, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

Jeder Monat, in dem sich schwerbehinderte Menschen entscheiden, früher in Rente zu gehen, führt dazu, dass ihnen 0,3 Prozent der Rente abgezogen werden. Maximal sind es 10,8 Prozent. Dieser Abschlag bleibt ein Leben lang bestehen, auch dann, wenn das eigentliche Renteneintrittsalter erreicht wurde.

Wann gilt man als schwerbehindert?

In Deutschland gilt man als schwerbehindert, wenn bei einer Person ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt, wie die Deutschen Rentenversicherung mitteilt. Das Versorgungsamt stellt fest, ob eine Behinderung vorliegt und wie hoch der Grad der Behinderung ist. Mit einem Schwerbehindertenausweis können Betroffene das anschließend belegen.

Die Schwerbehinderung muss allerdings bereits zum Rentenbeginn vorliegen. Sollte die Beeinträchtigung später wegfallen, dann hat das für den Rentenanspruch keine Bedeutung mehr.

Übrigens: Auch wer bestimmte Krankheiten hat, kann als schwerbehindert gelten und damit früher in Rente gehen.

Wie lange muss man versichert sein, damit man als schwerbehinderte Person früher in Rente gehen kann?

Schwerbehinderte Personen können allerdings nicht in jedem Fall früher in Rente gehen, denn auch sie müssen eine bestimmte Wartezeit erfüllen, also eine gewisse Zeit lang in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen liegt die Mindestversicherungszeit bei 35 Jahren.

Der Deutschen Rentenversicherung zufolge zählen dazu unter anderem folgende Zeiten:

  • Beiträge zur Rentenversicherung aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Dazu können auch Monate zählen, in denen Versicherte Krankengeld, Arbeitslosengeld (von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II) oder Übergangsgeld bezogen haben.

  • freiwillige Beiträge, die Versicherte allein gezahlt haben.

  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.

  • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.

  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.

  • Beiträge zur Rentenversicherung für Minijobs, die Versicherte zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.

  • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.

  • Ersatzzeiten, wie zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.

  • Anrechnungszeiten, also Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können. Dazu zählen etwa Zeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.

  • Berücksichtigungszeiten, also zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.

Betroffene erhalten ab dem 50. Lebensjahr von der Deutschen Rentenversicherung jährlich eine Rentenauskunft zu. Diese enthält auch die Information, ob Versicherte die benötigten Voraussetzungen bereits erfüllen oder in Zukunft noch erfüllen können.

Kann man mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen?

Menschen mit Schwerbehinderung können nicht mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen. Bei Personen, die 1958 geboren wurden, liegt der Rentenbeginn regulär bei 64 Jahren. Wer früher in Rente gehen möchte, kann das mit 61 Jahren, muss aber Abschläge in Kauf nehmen.

Ein frühzeitiger Rentenbeginn ist für schwerbehinderte Menschen laut dem Sozialverband Deutschland folgendermaßen möglich:

Jahrgang Rentenbeginn (abschlagsfrei) Rentenbeginn (mit Abschlägen)
1958 64 61
1959 64 Jahre, 2 Monate 61 Jahre, 2 Monate
1960 64 Jahre, 4 Monate 61 Jahre, 4 Monate
1961 64 Jahre, 6 Monate 61 Jahre, 6 Monate
1962 64 Jahre, 8 Monate 61 Jahre, 8 Monate
1963 64 Jahre, 10 Monate 61 Jahre, 10 Monate
1964 65 62

Der Abschlag beträgt jeweils 10,8 Prozent der Bruttorente.

 
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