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Rente
Schlupfloch bei Rente: So können Sie früher aus Ihrem Beruf ausscheiden
Wer nicht bis zur Rente in seinem Beruf arbeiten möchte, kann sich mit einem Schlupfloch behelfen und früher gehen. Wie das geht, lesen Sie hier.
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Foto: Christin Klose (dpa) | Durch eine Sonderregelung kann man tatsächlich etwas früher in Rente gehen. Wie das funktioniert.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 21.11.2024 16:31 Uhr

Um im Alter einmal Rente zu bekommen, müssen Versicherte normalerweise die Wartezeit erfüllen, also mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dann können sie in Deutschland frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen. Ausnahmen gibt es nur für Menschen mit Behinderung oder mit bestimmten Krankheiten. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, im regulären Beruf nicht bis 63 Jahre arbeiten zu müssen und trotzdem die Versicherungsjahre zu sammeln. Wie das geht, erfahren Sie im Artikel.

Rente mit 63: Versicherungsjahre lassen sich durch Minijob sammeln

Damit man mit 63 Jahren in Rente gehen kann, müssen 45 Beitragsjahre gesammelt werden. Dazu zählen neben den Pflichtbeiträgen auch Zeiten, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde, wie Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund unserer Redaktion mitteilt. Allerdings gelte das in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht.

Wer früher aus dem regulären Job aussteigen möchte, aber die 45 Versicherungsjahre noch nicht zusammen hat, kann immer zwei Jahre vor dem eigentlichen Rentenbeginn kündigen und sich mit einem Minijob behelfen. Dabei ist es laut Gundula Sennewald allerdings wichtig, dass Versicherte dann nicht auf die Versicherungspflicht verzichten, sonst können die restlichen Beitragszeiten nicht voll gemacht werden. Außerdem sei es in diesem Fall auch möglich die fehlenden zwei Jahre mit Zeiten der Pflege auszugleichen.

"Zeiten der freiwilligen Versicherung finden nur Berücksichtigung, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Für den 2-Jahres-Zeitraum vor dem Rentenbeginn können sie jedoch nicht mitgezählt werden, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt", sagt Sennewald.

Theoretisch könnten Versicherte mit diesem Schlupfloch also schon mit 61 Jahren statt mit 63 Jahren aus dem Beruf ausscheiden. Allerdings gilt das nicht für jeden, denn wann man genau in Rente gehen kann, hängt neben der Versicherungszeit auch vom Geburtsjahr ab. Die Rente mit 63 können nur Menschen beziehen, die vor 1953 geboren wurden. Bei späteren Jahrgängen wird das Renteneintrittsalter schrittweise bis auf 67 Jahre abgehoben. Immer wieder wird zudem in der Politik diskutiert, dass die Rente mit 63 abgeschafft werden soll.

Allerdings sollten Versicherte bedenken, dass sie durch den Minijobnicht nur währenddessen weniger Geld zur Verfügung haben, sondern auch später in der Rente, da sie durch den Minijob kaum noch Rentenpunkte sammeln können, was sich direkt auf die Rentenhöhe auswirkt.

Übrigens: Um 2000 Euro Rente zu bekommen, müssen Versicherte ihr Leben lang überdurchschnittlich verdienen. Die Durchschnittsrente fällt allerdings deutlich geringer aus. Und wenn man nie gearbeitet hat, merkt man das bei der Rente noch mehr. Das gilt auch für Hausfrauen. Diese bekommen allerdings zusätzlich Mütterrente, da sich die Kindererziehungszeit zur Rente anrechnen lassen.

 
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