zurück
Rente
Rürup-Rente kündigen: Ist das möglich?
Wer eine Rürup-Rente abgeschlossen hat, hat sich verpflichtet, das gesamte Berufsleben bis zum Renteneintritt Beiträge zu zahlen. Aber kann man die Rürup-Rente auch kündigen?
Zwei Personen sehen auf einen Bildschirm.jpeg       -  Wer eine Rürup-Rente abgeschlossen hat, hat sich verpflichtet, das gesamte Berufsleben bis zum Renteneintritt Beiträge zu zahlen. Aber kann man die Rürup-Rente auch kündigen.
Foto: Silvia Marks, dpa (Symbolbild) | Wer eine Rürup-Rente abgeschlossen hat, hat sich verpflichtet, das gesamte Berufsleben bis zum Renteneintritt Beiträge zu zahlen. Aber kann man die Rürup-Rente auch kündigen.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 11.10.2024 09:54 Uhr

Die Rürup-Rente ist wie die Riester-Rente auch eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Die Riester-Rente kann man sich auszahlen lassen und auch kündigen, bei der Rürup-Rente sieht die Sache etwas anders aus. Ob Sie diese kündigen können und wie das geht, lesen Sie hier.

Kann man die Rürup-Rente kündigen?

Wer eine Rürup-Rente, oder auch Basis-Rente genannt, hat, für den gibt es zunächst schlechte Nachrichten: Die Rürup-Rente kann nicht gekündigt werden. Bei der Einführung der Altersvorsorge im Jahr 2005 wurde eine Kündigung nicht berücksichtigt. Allerdings kann die Altersvorsorge auch zur finanziellen Belastung werden. Nun die gute Nachricht: Es gibt Alternativen.

Es gibt der Rechtsanwaltsgesellschaft Decker und Böse aus Köln zufolge drei Möglichkeiten, wie man an der Rürup-Rente etwas ändern kann:

  • Beitragszahlungen der Rürup-Rente reduzieren

  • Rürup-Rente beitragsfrei stellen

  • Rürup-Rente widerrufen und Beiträge inklusive Gebühren und Zinsen zurückerhalten

Beitragszahlungen der Rürup-Rente reduzieren

Wer eine Rürup-Rente abgeschlossen hat, ist verpflichtet bis zum Renteneintritt Beiträge zu zahlen. Zwar können Versicherte nicht kündigen, wenn sie ihr Geld aber anders nutzen möchten, dann können sie laut Decker und Böse die Zahlungen reduzieren. Bis zu welchem Betrag das möglich ist, sei dem Vertrag zu entnehmen. Es gebe dabei oftmals einen Mindestbetrag für die monatlichen Beiträge.

Allerdings müsse beachtet werden, dass die Altersvorsorge durch geringe Einzahlungen noch unattraktiver werde und die laufenden Kosten, die immer entrichtet werden, können trotzdem bestehen bleiben.

Rürup-Rente beitragsfrei stellen

In einigen Fällen ist es aber auch möglich, die Rürup-Rente komplett beitragsfrei zu stellen. So können sich Versicherte alle Beitragszahlungen in den Vertrag sparen. Aber auch hier entfallen nicht die Gebühren. Bedacht werden muss auch, dass sich dadurch die Auszahlungen der Rente deutlich reduzieren.

Rürup-Rente widerrufen und Beiträge inklusive Gebühren und Zinsen zurückerhalten

Der eigentlich wirkliche Ausweg aus der Rürup-Rente ist der Widerruf. Laut der Rechtsanwaltsgesellschaft werden Verträge dann so behandelt, als wären sie nie zustande gekommen. So müssen sie in allen Bereichen rückabgewickelt werden. Über dieses Instrument können Versicherte ihr Geld also zurückerhalten. Dabei geht es um alle Beitragszahlungen, um die Gebühren, die der Anbieter des Rentenvertrages von den Versicherten verlangt hat und um die Zinsen, die mit den Beiträgen erwirtschaftet worden sind.

Wie funktioniert der Widerruf bei der Rürup-Rente?

Der Widerruf ist für diesen konkreten Fall vom Gesetzgeber eigentlich gar nicht vorgesehen, wie Decker und Böse mitteilt. Damit haben Versicherte allgemein die Möglichkeit, Verträge innerhalb einer kurzen Frist rückgängig zu machen. In der Regel ist das laut der Rechtsanwaltsgesellschaft bei Verträgen möglich, die Verbraucher besonders weitreichend oder langfristig verpflichten.

Bei der Rürup-Rente tritt genau dieser Fall ein, denn die Beiträge müssen bis zum Renteneintritt gezahlt werden und eine Kündigung ist dabei nicht möglich. Eigentlich beträgt die Widerrufsfrist in der Regel nur 14 Tage, in bestimmten Fällen kann diese aber auch mehrere Jahre betragen. Dafür muss allerdings eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegen.

Anbieter einer Rürup-Rente sind verpflichtet, Verbraucher über ihr Widerrufsrecht zweifelsfrei aufzuklären. Allerdings wurde das bis Ende 2007 von vielen Anbietern nicht oder nicht ausreichend getan, wie Decker und Böse mitteilt. Daher gilt rein rechtlich: Wenn Verbraucher nicht ausreichend aufgeklärt wurden, beginnt auch die Frist für den Widerruf noch nicht.

Die Folge: Versicherte können immer noch widerrufen - egal, wie viel Zeit bereits seit Abschluss des Vertrages vergangen ist. Der Vertrag wird rückabgewickelt und der Anbieter muss Beiträge, Gebühren und Zinsen zurückzahlen.

Übrigens: Bert Rürup fordert, dass der Zugang zur Rente mit 63 Jahren erschwert wird. Und auch andere Politiker und Ökonomen sehen die Rente mit 63 kritisch. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) würde die Rente mit 63 Jahren gerne abschaffen und auch der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann findet, dass das deutsche Rentensystem auf die Rente mit 63 nicht ausgelegt ist. Dabei gibt es die Rente mit 63 eigentlich gar nicht mehr.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Bert Rürup
FDP
Rente
Renten
Riester-Rente
Rürup-Rente
Winfried Kretschmann
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen