Wer viel gearbeitet hat, fiebert der Rente meist schon deutlich vor der gesetzlichen Regelung entgegen. Denn Rentnerinnen und Rentner haben wieder viel Zeit für die schönen Dinge des Lebens und können mit einem Rentenausweis bares Geld sparen. Allerdings wird das Renteneintrittsalter immer wieder angehoben. Doch wann ist es jetzt möglich in Rente zu gehen? Wir haben alle Informationen für Sie zusammengefasst.
Renteneintrittsalter: Wann kann ich in Rente gehen?
2012 passte die Rentenreform das Regelrentenalter an. Seitdem wird es für Männer und Frauen von 65 Jahren schrittweise auf 67 Jahre angehoben. 2029 ist die komplette Anhebung vollzogen. Entscheidend dabei, wann jemand in Rente gehen darf, ist das Geburtsjahr. Wer 1964 geboren wurde, kann nach der gesetzlichen Regelung erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet, wird die Regelaltersgrenze seit dem Geburtsjahr 1947 bis zum Jahr 2023 pro Jahr um einen Monat angehoben. Wer also beispielsweise 1950 geboren wurden, könnte mit 65 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen.
Seit 2024 wird das Renteneintrittsalter für alle, die ab 1959 geboren wurden, um zwei Monate pro Jahr angehoben. So dürfen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vor dem Jahr 1963 geboren wurden vor 67 in Rente gehen. Alle, die ab 1964 geboren wurden, müssen bis 67 Jahren arbeiten. Wer nicht so lange warten möchte, sollte einige Dinge beachten.
Renteneintrittsalter Tabelle: Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
Folgende Tabelle zeigt, welche Jahrgänge in welchem Alter in Rente gehen dürfen, ohne mit Abschlägen rechnen zu müssen.
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
vor 1947 | 65 Jahre |
1947 | 65 Jahre, 1 Monat |
1948 | 65 Jahre, 2 Monate |
1949 | 65 Jahre, 3 Monate |
1950 | 65 Jahre, 4 Monate |
1951 | 65 Jahre, 5 Monate |
1952 | 65 Jahre, 6 Monate |
1953 | 65 Jahre, 7 Monate |
1954 | 65 Jahre, 8 Monate |
1955 | 65 Jahre, 9 Monate |
1956 | 65 Jahre, 10 Monate |
1957 | 65 Jahre, 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre, 2 Monate |
1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
1961 | 66 Jahre, 6 Monate |
1962 | 66 Jahre, 8 Monate |
1963 | 66 Jahre, 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Wer allerdings nie gearbeitet hat, kann auch nicht klassisch in Rente gehen. Das wirkt sich auch auf das Geld im Alter aus. Davon sind auch Hausfrauen betroffen. Diese bekommen allerdings zusätzlich noch Mütterrente, denn die Kindererziehungszeiten zählen zur Rente.
Renteneintrittsalter: Wer darf früher in Rente gehen?
Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 67 Jahre angehoben. Es gibt Altersrenten, die davon ausgenommen sind.
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Altersrente für langjährige Versicherte: Versicherte, die mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, können vor 67 in Rente gehen, wenn sie zwischen 1949 bis 1963 geboren wurden. Es werden nicht nur Arbeitsjahre, sondern beispielsweise auch die Jahre der Kinderbetreuung oder der Pflege angerechnet. Alle die 1964 oder später geboren sind, müssen bis 1967 arbeiten, auch wenn sie 35 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben. Die Altersrente ist auch schon ab 63 Jahren möglich, allerdings werden dann für jeden Monat, den man früher in Rente geht, 0,3 Prozent der Rente abgezogen.
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Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Darauf haben alle Arbeitnehmer Anspruch, die mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Alle Versicherten, die vor 1953 geboren wurden, konnten mit 63 Jahren in Rente gehen. Diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, müssen ein paar Monate länger arbeiten. Die Jahrgänge ab 1964 können ab 65 Jahren die Rente in Anspruch nehmen. Die Altersrente für besonders langjährige Versicherte kann nicht vorzeitig beantragt werden, auch nicht mit Abschlägen.
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Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Für schwerbehinderte Menschen ändert sich die abschlagsfreie Altersrente stufenweise. Sie wird vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Auch wer bestimmte Krankheiten hat, kann früher in Rente gehen.
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Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Wer nach dem 31. Dezember 1951 geboren ist und unter Tage gearbeitet hat, ist von der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze auf das 62. Lebensjahr betroffen.
Um die Rente ranken sich viele Irrtümer und Mythen. Eine davon ist, dass die Rente automatisch ausgezahlt wird. Das ist nicht der Fall, denn die Rente muss beantragt werden. Dazu wird die Rentenversicherungsnummer benötigt.
Die Rente steigt immer wieder. Der Rententabelle ist zu entnehmen, wie viel mehr Geld Rentner künftig bekommen. Mittlerweile ist die Rente nicht mehr wirklich sicher. Die durchschnittliche Rente fällt so gering aus, dass 2000 Euro Rente pro Monat nur die wenigsten Ruheständler genießen dürfen. Wem das Geld im Alter nicht reicht, der kann als Rentnerin und Rentner diverse Zuschüsse beantragen. Zusätzlich gibt es einen Härtefallfonds, der bis zu 5000 Euro bringen kann. Wer im Alter noch fit ist, der kann außerdem 100 Euro bei der Rente dazuverdienen.