So gut wie jeder Arbeitnehmer erhofft sich gegen Ende seines Berufslebens einen problemfreien Übergang in die Rente. Damit das gelingt, sollte man sich bereits frühzeitig mit finanzieller Planung und Gesundheitsvorsorge für die Rente beschäftigen. Aber auch die Modelle für Altersteilzeit spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle. Wie die Altersteilzeit funktioniert und was Sie beachten sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Was ist Altersteilzeit?
Die Altersteilzeit ist eine Form der Teilzeitbeschäftigung, die es Arbeitnehmern ermöglicht, schrittweise in den Ruhestand zu gehen, heißt es auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Sie ist durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt und basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da kein rechtlicher Anspruch darauf besteht. Die wichtigsten Regelungen und Voraussetzungen sind im AltTZG festgelegt, aber viele Punkte können individuell vereinbart werden. Die Altersteilzeit ist möglich für Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr, die in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit wenigstens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Altersteilzeit kann in verschiedenen Modellen, wie beispielsweise dem Blockmodell, durchgeführt werden.
Übrigens: Es gibt Faktoren, die den Renteneintritt in Deutschland ganz klar beeinflussen. Dazu zählt neben der Bildung auch das Geschlecht. Eine Studie hat zudem festgestellt: Wer später in Rente geht, stirbt früher.
Wie funktioniert die Altersteilzeit genau?
Die Altersteilzeit ermöglicht es, die wöchentliche Arbeitszeit um 50 Prozent zu verringern, während man weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt (im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung) bleibt. "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, entsprechend dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) das Gehalt aufzustocken und zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten", schreibt das BMAS auf seiner Website. Bei der Altersteilzeit für das Gehalt dann halbiert und vom Arbeitgeber um 20 Prozent des reduzierten Gehalts aufgestockt. Laut dem BMAS ist der Auftockungsbetrag steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt - der Betrag wird also in der späteren Steuererklärung zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers zu zahlen. "Damit sollen die durch das reduzierte Gehalt verursachten Renteneinbußen abgefedert werden. Zu beachten ist, dass Sonderzahlungen des Arbeitgebers, wie Weihnachtsgeld, in der Altersteilzeit entfallen können", schreibt das BMAS.
Altersteilzeit: Welche Modelle gibt es und wie funktioniert das Blockmodell?
Bei der Verteilung der Arbeitszeit gibt es laut der Bundesagentur für Arbeit zwei sehr bekannte Modelle:
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Gleichverteilungsmodell
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Blockmodell
Das Gleichverteilungsmodell ist sozusagen das klassische Modell und funktioniert, indem die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert wird - und zwar auf die gesamte Dauer der Altersteilzeit verteilt. Dies kann beispielsweise mit halben Arbeitstagen oder weniger Arbeitstagen pro Woche realisiert werden.
Das Blockmodell unterscheidet sich vom Gleichverteilungsmodell. Hier wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase (Arbeitsphase) arbeitet der Arbeitnehmer regulär weiter. Die zweite Phase ist die sogenannte "Freistellungsphase". In dieser Zeit wird dann gar nicht mehr gearbeitet.
Hinzu kommen laut BMAS noch individuelle Regelungen, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen werden können. Beispielsweise ist auch eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit oder der Arbeitstage möglich.
Übrigens: Wie hoch die Rente am Ende des Arbeitslebens ausfällt, steht und fällt mit den gesammelten Rentenpunkten. Hat man zu wenige Rentenpunkte gesammelt entsteht im Alter eine deutliche Rentenlücke.
Wie funktioniert die Altersteilzeit im Öffentlichen Dienst?
Eine Frage, die sich viele Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft häufig stellen: Wie funktioniert die Altersteilzeit eigentlich im Öffentlichen Dienst? Laut dem Portal finanztip.de haben die Altersteilzeitregelungen im öffentlichen Dienst, speziell unter den Tarifverträgen für Angestellte (TVÖD) auf kommunaler und Bundesebene, einige einzigartige Aspekte im Vergleich zu allgemeinen Regelungen.
Um Altersteilzeit im öffentlichen Dienst zu beantragen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Erstens, das Mindestalter für die Beantragung ist 60 Jahre. Zweitens, die Möglichkeit zur Altersteilzeit besteht in Bereichen, die einer Umstrukturierung unterliegen oder in denen Stellen reduziert werden, wobei der Arbeitgeber bestimmt, ob ein Bereich dafür qualifiziert ist.
Für Beamte wird eine Quote von 2,5 Prozent der Beschäftigten für die Altersteilzeit festgelegt. Wenn diese Quote erreicht ist, besteht kein Anspruch mehr auf Altersteilzeit. Wenn in einer Abteilung mit 200 Mitarbeitern bereits fünf Personen in Altersteilzeit sind, können keine weiteren Anträge genehmigt werden, nennt das Portal als Beispiel. Diese Quote wird jährlich überprüft, wobei das Ergebnis für ein Jahr gültig ist, unabhängig von zwischenzeitlichen Veränderungen im Arbeitsumfeld. Auf Bundesebene erfolgt diese Überprüfung jährlich zum 30. Juni. Schließlich muss der Antrag auf Altersteilzeit spätestens drei Monate vor dem gewünschten Starttermin gestellt werden, wobei der frühestmögliche Zeitpunkt für die Antragstellung ein Jahr im Voraus ist. Die Voraussetzungen und Regelungen für die Altersteilzeit für Beamte sind im Bundesbeamtengesetz (BBG) und der Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten des Bundes (BATZV) festgelegt, schreibt der DBB Beamtenbund und Tarifunion.
Neben dem Blockmodell und der flexiblen Regelung gab es im Öffentlichen Dienst aber noch eine weitere Option: Das Faltermodell. Dieses Modell war in manchen Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes festgeschrieben und war ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem man neben dem Gehalt auch einen Teil der gesetzlichen Rente bezog. Für die Nutzung des Faltermodells galten laut finanztip.de spezielle Anforderungen:
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Die Altersteilzeit mit dem Faltermodell muss vor dem 1. Januar 2023 beginnen.
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Das Modell kann frühestens zwei Jahre vor Erreichen der abschlagsfreien Regelaltersrente in Anspruch genommen werden, was bedeutet, dass es für die Rente ab 63 nicht verfügbar ist.
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Die Inanspruchnahme des Faltermodells verlängert die Lebensarbeitszeit um die Dauer der Altersteilzeit. Ginge man also mit 65 Jahren in die Altersteilzeit und die Regelaltersgrenze läge bei 67 Jahren, müsste man bis zum Alter von 69 Jahren arbeiten, um in den vollen Rentenbezug zu wechseln.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen für die Altersteilzeit für Beamte und Tarifbeschäftigte spezifisch im öffentlichen Dienst und im Bundesbeamtengesetz geregelt sind.
Übrigens: Die Doppelbesteuerung der Rente soll wegfallen. Davon sollten einige Rentner profitieren. Die Tabelle zeigt, wie viel Prozent der Rente versteuert werden muss. Wer von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, kann eine Rückzahlung beantragen.