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Rente
Rente beantragen: Wie wird der Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt?
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, der kann unter Umständen Erwerbsminderungsrente beantragen. Aber wie wird der Antrag gestellt?
Wer Bafög erhalten möchte, sollte frühzeitig einen Antrag stellen. Das geht auch online, dann werden die Angaben auch schon bei der Eingabe geprüft. Foto: Christin Klose/dpa-tmn       -  Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, der kann unter Umständen Erwerbsminderungsrente beantragen.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, der kann unter Umständen Erwerbsminderungsrente beantragen.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 24.06.2024 10:38 Uhr

Wer einen Unfall hatte oder eine andere gesundheitliche Beeinträchtigung hat, ist womöglich nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Für Betroffene gibt es daher die Erwerbsminderungsrente. Sie soll das Einkommen des Versicherten ersetzen. Wer Erwerbsminderungsrente beantragen kann und wie der Antrag genau gestellt wird, erklären wir im Artikel.

Erwerbsminderungsrente: Wer kann die Leistung beantragen?

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, aber das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente beziehen.

Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gilt der Grundsatz: Reha vor Rente. Betroffenen wird also zunächst eine Reha ermöglicht, um zu versuchen, sie wieder ins Berufsleben zu integrieren. Sollte dieses Vorhaben scheitern, ermittelt die DRV, wie viel diese Personen noch arbeiten können. Das restliche Leistungsvermögen entscheidet dann darüber, ob eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt wird.

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann Versicherten zugestanden werden, die täglich noch drei bis sechs Stunden arbeiten können. Die Rente soll dann das Einkommen aus einer noch möglichen Teilzeitbeschäftigung ergänzen. Wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, der kann Anspruch auf volle Erwerbsminderung erhalten.

Das Bundesportal bund.de weißt zudem darauf hin, dass Personen, die aus medizinischer Sicht teilweise erwerbsgemindert und arbeitslos sind, ebenfalls eine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente bekommen können, wenn ein "leistungsgerechter Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist".

Außerdem können auch Menschen mit einer Behinderung Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn sie beispielsweise in einer Behinderteneinrichtung arbeiten und aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterkommen, wie bund.de berichtet.

Erwerbsminderungsrente: Wie hoch fällt sie aus?

Wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen, weil die Höhe vom individuellen Rentenanspruch abhängt. Finanztip zufolge kommt es einerseits darauf an, wie lange Versicherte bereits in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, bevor sie Erwerbsminderungsrente beziehen möchten. Andererseits ist wichtig, wie viele Rentenpunkte Betroffene bereits gesammelt haben und wie lange sie bis zur regulären Altersrente arbeiten müssten.

Erste Informationen finden sich zunächst in der Renteninformation, in der vermerkt ist, wie hoch die Erwerbsminderungsrente bis zu diesem Zeitpunkt wäre. Diese verschickt die Deutsche Rentenversicherung einmal im Jahr.

2021 lag die Nettorente bei voller Erwerbsminderung für Rentenneuzugänge im Schnitt bei 917 Euro pro Monat, wie Finanztip berichtet. Bestandsrentner bekamen im gleichen Jahr durchschnittlich 877 Euro pro Monat.

Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente gibt es gute Nachrichten: Die Rente wird 2024 um 7,5 Prozent erhöht, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Das betrifft rund drei Millionen Menschen in Deutschland. Die Erhöhung wird zum 1. Juli 2024 umgesetzt und soll diejenigen unterstützen, die die Erwerbsminderungsrente schon länger erhalten.

Daher bekommen Versicherte, die bis Juni 2024 in Erwerbsminderungsrente gegangen sind, den vollen Zuschlag mit 7,5 Prozent. Wer zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 in Erwerbsminderungsrente gegangen ist, erhält 4,5 Prozent mehr Geld.

Die Besonderheit: Da junge Menschen noch nicht viele Berufsjahre sammeln konnten, kommt ihnen die sogenannte Zurechnungszeit zugute. Dadurch werden laut Finanztip die Arbeitsjahre, die sie noch vor sich hatten, miteinkalkuliert. Sie werden dadurch so gestellt, als hätten sie deutlich länger eingezahlt.

Erwerbsminderungsrente: Welche Unterlagen benötige ich?

Zentral ist der Antrag auf Erwerbsminderungsrente (R0210). Dieser kann auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden. Betroffene müssen diesen ausfüllen.

Dem Bundesportal bund.de zufolge werden für die Erwerbsminderungsrente außerdem folgende Unterlagen benötigt:

  • Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)
  • Auflistung der Gesundheitsstörungen des Versicherten
  • Namen und Anschriften der behandelnden Ärztinnen oder Ärzte
  • alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Berufsgenossenschaft
  • Angaben zum Krankenhaus und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre des Versicherten
  • chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten

Übrigens: Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es ab 2024 eine neue Regel, die Betroffenen den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern soll.

 
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