
Wer sich dem beruflichen Alltag nicht mehr gewachsen sieht oder gesundheitliche Probleme hat, dem kann eine Reha helfen, bevor es frühzeitig in Rente geht. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und wie man so eine Reha beantragen muss, erfahren Sie im Artikel.
Was bedeutet Rehabilitation?
Der Deutschen Rentenversicherung zufolge merken jedes Jahr rund eine Million Menschen, dass ihnen die beruflichen Belastungen oder auch gesundheitliche Probleme so zu schaffen machen, dass sie sich beruflich neu orientieren müssen. Eine Rehabilitation kann den Weg für einen beruflichen Neustart ebnen.
Das Ziel ist, dass Betroffene entweder wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können oder in einen anderen Beruf einsteigen können. Das gilt vor allem für Versicherte mit chronischen Krankheiten, mit denen sie eigentlich früher in Rente gehen könnten. Dabei kann eine Rehabilitation ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. Das reicht von der medizinischen Rehabilitation über eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wie etwa bei einer Umschulung, bis hin zur Wiedereingliederung in den Beruf.
Warum wird Reha vor Rente bewilligt?
Laut Gesetz soll die Rehabilitation die "Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit" beseitigen oder das „vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben“ zumindest hinausschieben, wenn nicht ganz verhindern. Rehabilitation hat deswegen immer Vorrang vor der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Eine vorzeitige Rente kann nur gezahlt werden, wenn eine Reha die oben genannten Ziele voraussichtlich nicht erreichen kann.
Bei Versicherten, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, wird trotzdem geprüft, ob eine Rehabilitation geeignet und zumutbar ist, damit die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann.
Welche allgemeinen Voraussetzungen gibt es zur Reha?
Versicherte, die eine Reha in Anspruch nehmen möchten, müssen zunächst eine Mindestversicherungszeit nachweisen. Diese liegt vor, wenn
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die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist
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Erwerbsminderungsrente bezogen wird
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eine große Witwenrente oder Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten wird. Bei der Witwenrente gibt es übrigens einige Neuerungen. Auch wenn zuletzt diskutiert wurde, ob die Witwenrente vor dem Aus steht.
Weiterhin gibt es noch andere Möglichkeiten die Voraussetzungen für eine Reha zu erfüllen. Diese hängen von der Art der Rehabilitationsleistung ab. Es wird unterschieden zwischen medizinischer Reha und beruflicher Reha.
Wie kann man eine medizinische Reha beantragen?
Wollen Versicherte einen Antrag auf medizinische Reha stellen (inklusive Anschlussrehabilitation, Sucht-Rehabilitation und onkologische Rehabilitation) erfüllen sie auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, wenn sie
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in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag auf medizinische Reha für sechs Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben oder
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innerhalb von zwei Jahren nach einer Ausbildung bis zum Antrag auf medizinische Reha einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nachgegangen sind oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos waren oder
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vermindert erwerbsfähig sind oder es droht dieser Zustand einzutreten und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist
Für eine onkologische Rehabilitation sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch erfüllt, wenn Betroffene Mindestversicherungszeit nachweisen können oder bereits eine Altersrente beziehen. Gleiches gilt für die Angehörigen.
Bei einer Kinderrehabilitation muss auch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein. Bei Kindern, die Halbwaisenrente oder Waisenrente in Anspruch nehmen, ist diese bereits von sich aus erfüllt. Zur Rente wegen Todes zählt übrigens auch die Erziehungsrente.
Wie kann man eine berufliche Reha beantragen?
Wollen Versicherte eine berufliche Reha beantragen, also Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sind die Voraussetzungen laut Deutscher Rentenversicherung auch erfüllt, wenn
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ohne diese Leistungen von der Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente zu leisten wäre oder
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wenn die medizinische Leistung allein nicht ausreicht, um den angestrebten Erfolg der Rehabilitation zu erreichen
Wann bekommt man keine Reha?
Es gibt auch Umstände, die der Deutschen Rentenversicherung zufolge keine Reha rechtfertigen. Das ist bei folgenden Punkten der Fall:
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Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen oder Schädigungen im Sinne des sozialen Entschädigungsrechts, etwa bei Kriegsverletzungen. Dann können Versicherte Reha-Leistungen bei anderen Rehabilitionsträgern beantragen. Das variiert je nach Zuständigkeit und kann zum Beispiel die Unfallversicherung oder die Kriegsopferversorgung betreffen
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Wenn Versicherte Altersrente beantragt haben oder beziehen. In diesem Fall kann die Reha über die Krankenversicherung beantragt werden. Eine Ausnahme gilt bei der onkologischen Reha. Diese kann sowohl von Rentnern, als auch von ihren Angehörigen über die Rentenversicherung beantragt werden.
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Wenn Versicherte verbeamtet sind oder dem gleichgestellt, etwa bei Richtern und Soldaten oder wenn sie keine Rente aber Pension beziehen. In diesen Fällen muss bei den Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen nach einer Reha gefragt werden
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Wenn Versicherte dauerhaft aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind und bis zum Beginn der regulären Altersrente Leistungen wie beispielsweise betriebliche Versorgungsleistungen erhalten
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Wenn Versicherte in Untersuchungshaft sind oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe
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Wenn die letzte Reha vor weniger als vier Jahren war
Hierbei betont die Deutsche Rentenversicherung allerdings, dass es bei den obigen Umständen, auch eine Ausnahme gibt. Und zwar dann, wenn aus gesundheitlichen Gründen die Leistungen dringend erforderlich sind, damit sie Arbeitsfähigkeit nicht noch schlechter wird.
Übrigens: Die Rente muss beantragt werden. Dazu wird die Rentenversicherungsnummer benötigt. Wann Versicherte in Rente gehen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Frühestens ist das mit 63 Jahren möglich. Manche Menschen müssen aber auch 45 Versicherungsjahre sammeln. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Mittlerweile ist aber auch die Teilzeit mit 55 Jahren eine Option.