zurück
Rente
Netto-Rente: Was bleibt von 2000 Euro Rente übrig?
2000 Euro Rente klingt viel, aber das bekommen Rentner nicht ausgezahlt, da noch Steuern und Abgaben von der Rente abgehen. Aber was bleibt von 2000 Euro Rente übrig?
Ein Mensch zählt Geldscheine.jpeg       -  2000 Euro Rente klingt viel, aber das bekommen Rentner nicht ausgezahlt, da noch Steuern und Abgaben von der Rente abgehen.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | 2000 Euro Rente klingt viel, aber das bekommen Rentner nicht ausgezahlt, da noch Steuern und Abgaben von der Rente abgehen.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 20.03.2025 06:23 Uhr

Es klingt verlockend: 2000 Euro Rente. Allerdings handelt es sich dabei um die Brutto-Rente. Versicherte müssen davon noch Steuern und Abgaben abziehen, erst dann wissen sie, was ihnen eigentlich wirklich pro Monat bleibt. Wie viel Geld von 2000 Euro Rente übrig bleibt, haben wir für Sie errechnet.

Was bleibt von 2000 Euro Rente übrig?

Rentnerinnen und Rentner müssen von ihrer Brutto-Rente zum einen Steuern und zum anderen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Laut Finanztip beträgt der aktuelle Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,6 Prozent, wenn Rentner nicht privat versichert sind. Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag von derzeit 1,6 Prozent. Diese Beiträge müssen Rentnerinnen und Rentner allerdings nur zur Hälfte zahlen, den anderen Teil übernimmt die Rentenversicherung.

Bei der Pflegeversicherung ist die Sache etwas komplizierter. Durch die Reform beim Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Juli 2023 hatte sich bereits einiges geändert. Ab 1. Juli 2025 gibt es erneut Änderungen, da der Bundesrat der Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung zugestimmt hat. Beim Pflegebeitrag muss unterschieden werden, wie viele Kinder Familien haben.

Der Tabelle kann entnommen werden, wie die Beitragssätze gestaltet sind:

  Beitrag ab 1. Juli 2025 Beitrag bis 1. Juli 2025 (seit 1. Juli 2023)
Rentner ohne Kind 4,2 Prozent 4 Prozent
Rentner mit einem Kind 3,6 Prozent 3,4 Prozent
Rentner zwei Kindern unter 25 3,35 Prozent 3,15 Prozent
Rentner mit drei Kindern unter 25 3,1 Prozent 2,9 Prozent
Rentner mit vier Kindern unter 25 2,85 Prozent 2,65 Prozent
Rentner mit fünf Kindern unter 25 2,6 Prozent 2,4 Prozent

Wie bereits erwähnt, müssen neben den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung noch Steuern auf die Rente gezahlt werden. Dabei kommt es darauf an, wann Versicherte in Rente gehen. Da der Steuersatz schrittweise steigt, ändert sich der zu versteuernde Rentenanteil jedes Jahr, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Wer bis zum Dezember 2005 in Rente gegangen ist, musste 50 Prozent versteuern. Daher müssen auch Rentner, die vor 2005 in Rente gegangen sind, Steuern zahlen, auch wenn das teilweise anders dargestellt wird.

Seit 2023 steigt der Vereinigten Lohnsteuerhilfe der Besteuerungsanteil für Neurenten nur noch um 0,5 und nicht mehr um 1,0 Prozentpunkte. Der Grund: das Wachstumschancengesetz. Dieses wurde im Frühjahr 2024 verabschiedet und ist rückwirkend auch für 2023 gültig. Wer also 2023 in Rente gegangen ist, muss nur noch 82,5 Prozent seiner Rente versteuern, nicht mehr die ursprünglichen 83 Prozent. Somit stieg der Rentenfreibetrag auf 17,5 Prozent. 2058 müssen schließlich 100 Prozent der Rente versteuert werden, einen steuerfreien Rentenanteil fällt dann weg.

In der nachfolgenden Tabelle können Sie nachlesen, wie hoch Ihr zu versteuernder Rententeil ausfällt - je nachdem, wann Sie in Rente gegangen sind beziehungsweise gehen:

Tabelle: Anteil der Rente, die versteuert werden muss

Jahr des Renteneintritts Anteil der Rente, der besteuert wird, in Prozent Rentenfreibetrag in Prozent
Bis 2005 50 50
2006 52 48
2007 54 46
2008 56 44
2009 58 42
2010 60 40
2011 62 38
2012 64 36
2013 66 34
2014 68 32
2015 70 30
2016 72 28
2017 74 26
2018 76 24
2019 78 22
2020 80 20
2021 81 19
2022 82 18
2023 82,5 17,5
2024 83 17
2025 83,5 16,5
2026 84 16
2027 84,5 15,5
2028 85 15
2029 85,5 14,5
2030 86 14
2031 86,5 13,5
2032 87 13
2033 87,5 12,5
2034 88 12
2035 88,5 11,5
2036 89 11
2037 89,5 10,5
2038 90 10
2039 90,5 9,5
2040 91 9
2041 91,5 8,5
2042 92 8
2043 92,5 7,5
2044 93 7
2045 93,5 6,5
2046 94 6
2047 94,5 5,5
2048 95 5
2049 95,5 4,5
2050 96 4
2051 96,5 3,5
2052 97 3
2053 97,5 2,5
2054 98 2,0
2055 98,5 1,5
2056 99 1
2057 99,5 0,5
2058 100

Das bedeutet allerdings nicht, dass Versicherte immer Steuern zahlen müssen, denn wer bis 2058 in Rente geht, bekommt einen sogenannten Rentenfreibetrag, der vom Finanzamt errechnet wird und ein Leben lang gleich bleibt - auch wenn die Rente durch Erhöhungen steigt. Auf diesen Teil muss dann keine Steuer gezahlt werden. Rentenerhöhungen lassen allerdings das Renteneinkommen steigen und müssen komplett versteuert werden.

Die Rente muss allerdings erst versteuert werden, wenn der steuerliche Rentenanteil über dem Grundfreibetrag bei der Rente liegt. Wie viel Rente Sie haben dürfen, ohne Steuern zu zahlen, hängt maßgeblich vom Grundfreibetrag ab, der sich jedes Jahr ändert:

  • 2021: 9744 Euro

  • 2022: 10.347 Euro

  • 2023: 10.908 Euro

  • 2024: 11.604 Euro

  • 2025: 12.096 Euro

Alles, was über diesem Betrag liegt, muss versteuert werden. Wer pro Jahr weniger als den Grundfreibetrag zur Verfügung hat, muss seine Rente also nicht versteuern.

Von der Jahres-Brutto-Rente werden laut Finanztip dann noch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und ein jährlicher Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro in der Steuererklärung vom Finanzamt abgezogen.

Wie viel Geld von 2000 Euro Rente übrig bleibt, ist sehr also sehr individuell und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Allerdings können sich Versicherte das selbst ausrechnen.

Beispiel:

Anita ist ledig, hat keine Kinder und geht im Juli 2025 in Rente. Sie ist gesetzlich krankenversichert, aus der Kirche ausgetreten und bekommt eine monatliche Rente von 2000 Euro brutto. Ansonsten hat sie keine weiteren Einkünfte.

Pro Jahr bekommt Anita eine Rente von 24.000 Euro brutto. Da sie 2025 in Rente geht, muss sie 83,5 Prozent der Rente versteuern:

0,835 x 24.000 Euro = 20.040 Euro

Da Anitas zu versteuerndes Einkommen von 20.040 deutlich über dem Grundfreibetrag 2025 von 12.096 Euro liegt, ist sie steuerpflichtig.

Weiterhin muss Anita Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Da sie beim Beitrag zur Krankenversicherung nur die Hälfte zahlen muss, liegt dieser bei 8,4 Prozent der Bruttorente. Sie ist kinderlos, muss also 4,2 Prozent ihrer Rente zur Pflegeversicherung zahlen. Diese Beitragssätze beziehen sich aber auf die Brutto-Rente und müssen dann vom zu versteuernden Rentenanteil abgezogen werden:

0,084 x 24.000 Euro = 2016 Euro (Krankenversicherungsbeitrag)

0,042 x 24.000 Euro = 1008 Euro (Pflegeversicherungsbeitrag)

20.040 Euro - 2016 Euro - 1008 Euro = 17.016 Euro.

Davon gehen für Rentnerinnen und Rentner noch eine jährliche Werbungskostenpauschale von 102 Euro und ein jährlicher Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro weg:

17.016 - 102 Euro - 36 Euro = 16.878 Euro.

Um zu ermitteln, wie viel Einkommensteuer Anita auf den zu versteuernden Rentenanteil zahlen muss, kann dieser in den Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen eingetragen werden.

Demnach müssen bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 16.878 Euro insgesamt 995 Euro Steuern gezahlt werden.

Nach Steuerabzug beträgt die Rente pro Jahr 23.005 Euro. Davon müssen nun noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden:

24.000 Euro - 995 Euro = 23.005 Euro

23.005 Euro - 2016 Euro - 1008 Euro = 19.981 Euro

Kirchensteuer fällt bei Anita weg, da sie aus der Kirche ausgetreten ist und der Solidaritätszuschlag muss bei Personen mit dieser Rentenhöhe nicht gezahlt werden.

Anita bleiben also jährlich 19.981 Euro Netto-Rente übrig. Im Monat ist das eine Rente von rund 1665,10 Euro netto.

19.981 Euro / 12 = 1665,10 Euro

Übrigens: Wichtig ist, dass Rentner eine Steuererklärung abgeben. Mit ein paar Tipps können Rentner bei der Steuererklärung zusätzlich sparen. Wir haben zudem ausgerechnet, was bei einer Rente von 1800 Euro und von 2500 Euro übrig bleibt.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Deutscher Bundesrat
Euro
Pflegeversicherungsbeiträge
Rentner
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen