Nach einem langen Berufsleben freuen sich viele Menschen auf den Ruhestand. Wann man in Rente gehen kann, hängt vom Geburtsjahr und der Versicherungszeit ab. Das kann nach 45 Jahren Beitragszeit der Fall sein. Was Sie beachten müssen, wenn Sie als besonders langjährig Versicherte in Rente gehen wollen, erfahren Sie hier.
Wann darf ich in Rente gehen, wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?
Grundsätzlich ist es möglich nach 45 Jahren Versicherungszeit in Rente zu gehen. Allerdings spielt das Geburtsjahr eine entscheidende Rolle. Wer vor 1953 geboren wurde, hat die Möglichkeit noch mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen. Für alle die zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, gilt das allerdings nicht mehr, da das Rentenalter schrittweise angehoben wurde.
So verschiebt sich laut Deutscher Rentenversicherung das Eintrittsalter mit dem Jahr der Geburt immer weiter nach oben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann daher erst mit 65 Jahren in Rente gehen.
Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Altersrente nicht vorzeitig bezogen werden kann, auch nicht, wenn dafür Abschläge in Kauf genommen würden.
Tabelle: Kann man mit 64 Jahren in Rente gehen, wenn man 45 Jahre gearbeitet hat?
Das Renteneintrittsalter hängt auch nach 45 Beitragsjahren vom Geburtsjahr ab. Folgende Tabelle zeigt an, mit welchem Geburtsjahr es wann möglich ist, in Rente zu gehen:
Geburtsjahr | Renteneintritt | Erreichen des Renteneintritts |
1958 | 64 | Januar 2022-Januar 2023 |
1959 | 64 +2 Monate | März 2023 – März 2024 |
1960 | 64 + 4 Monate | Mai 2024 – Mai 2025 |
1961 | 64 + 6 Monate | Juli 2025 – Juli 2026 |
1962 | 64 + 8 Monate | September 2026 – September 2027 |
1963 | 64 + 10 Monate | November 2027 – November 2028 |
1964 | ab 65 | Januar 2029 – Januar 2030 |
Viele Rentner dürfen sich im Juli 2025 wieder über eine Rentenerhöhung freuen. Wie hoch diese ausfallen wird, steht noch nicht abschließend fest. Wer allerdings nie gearbeitet hat, spürt das auch deutlich bei der Rente. Das gilt auch für Hausfrauen. Diese werden aber mit Mütterrente zusätzlich unterstützt, da sich die Kindererziehungszeiten auf die Rente anrechnen lassen.
Rente nach 45 Jahren: Was wird berücksichtigt?
Für die Beitragszeit von 45 Jahren werden verschiedene Zeiten zusammengerechnet:
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Pflichtbeiträge für eine entlohnte Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit
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Beiträge für Minijobs, die zusammen mit dem Arbeitgeber entrichtet wurden. Hat der Arbeitgeber die Beiträge alleine bezahlt, werden diese nur anteilig berücksichtigt
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Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten, die für die Erziehung eines Kindes bis zu seinem 10. Geburtstag aufgewendet wurden
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Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht sowie der nicht erwerbsmäßigen Pflege
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Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten, die auf den Bezug von Sozialleistungen zurückzuführen sind, wie zum Beispiel Krankengeld. In den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden Sozialleistungen der Agentur für Arbeit nur berücksichtigt, wenn die Unterstützung wegen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers gezahlt wurde.
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Ersatzzeiten: Beispielsweise Monate, in denen jemand in der DDR politisch verfolgt wurde
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Freiwillige Beiträge, die aber nur dann mitgezählt werden, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden
Nicht berücksichtigt werden bei der Beitragszeit:
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Pflichtbeiträge, wie während des Bezugs von Sozialhilfe (Arbeitslosengeld II/Arbeitslosenhilfe) entrichtet wurden
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Zeiten während des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung
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Zeiten während eines Rentensplitting bei Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartnern
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Zeiten, in denen keine Rentenversicherungsbeiträge geleistet wurden. Zum Beispiel während der Schulzeit, des Studiums, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Krankheit.
Beim Arbeitslosengeld gibt es noch eine Besonderheit: Wer zwei Jahre vor der Rente Arbeitslosengeld erhalten hat, dem wird diese Zeit nur angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit wegen einer Insolvenz oder einer Betriebsaufgabe zustande kam.
Die Deutsche Rentenversicherung schickt allen Versicherten ab dem 55. Geburtstag eine Rentenauskunft zu, aus der hervorgeht, ob die Voraussetzungen bereits erfüllt sind oder noch nicht. Übrigens kann man auch mit 55 Jahren in Altersteilzeit gehen.
Wie viel darf ich bei der Rente dazuverdienen?
Seit dem 1. Januar 2023 können Altersrenten in voller Höhe bezogen werden, unabhängig davon, wie viel noch dazuverdient wird. Für das Jahr 2022 galt noch eine maximale Verdienstgrenze in Höhe von 46.060 Euro, wenn man die Rente vorher beziehen wollte.
Mit der Rente, wird auch automatisch ein Rentenausweis zugeschickt, der viele Vorteile mit sich bringt. Für wen im Alter das Geld trotzdem knapp wird, gibt es die Grundrente. Außerdem können Rentner verschiedene Zuschüsse beantragen. Und wer im Alter noch fit ist, kann einen Zuschlag von 100 Euro pro Monat zur Rente erhalten. Damit es erst gar nicht zu einer Rentenlücke kommt, sollten Versicherte sich schon früh, um ihre Altersvorsorge kümmern.
Wann sollte die Rente beantragt werden?
Um überhaupt Rente beziehen zu können, muss ein Antrag gestellt werden. Dazu brauchen Versicherte ihre Rentenversicherungsnummer. Damit das Geld pünktlich zum Renteneintritt auf dem Konto ist, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung den Antrag etwa drei Monate vorher zu stellen. Wer seinen Lebensabend im Ausland verbringt und auch dort seine Rente bezieht, sollte dabei noch einiges beachten. Für die Rente im Ausland gibt es einige attraktive Länder.
Übrigens: Von der Rente gehen noch Steuern und Abgaben ab. Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich ausrechnen. Und mit ein paar Tipps sparen Rentner bei der Steuererklärung Geld.