
Menschen mit Schwerbehinderung können früher in Rente gehen – oft schon mit 63 oder sogar 62 Jahren mit Abschlägen. Doch bringt die Rente mit Schwerbehinderung auch steuerliche Vorteile? Die kurze Antwort: Ja, aber nicht wegen der Rentenart selbst, sondern wegen eines steuerlichen Freibetrags – dem Behinderten-Pauschbetrag. Wie hoch der Vorteil ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Behinderten-Pauschbetrag: Steuerliche Vorteile für Rentner
Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 kann Rentnern Steuererleichterungen bringen. Bei einem GdB von 50 profitieren Betroffene von einem Behinderten-Pauschbetrag von 1.140 Euro pro Jahr, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf ihrer Website. Dieser Betrag reduziert das zu versteuernde Einkommen, sodass insgesamt weniger Steuern anfallen. Je höher der GdB, desto größer der Freibetrag – bei einem GdB von 100 sind es sogar 2840 Euro jährlich. Hier eine vollständige Auflistung auf Basis der Lohnsteuerhilfe:
GdB | Pauschbetrag pro Jahr |
20 | 384 € |
30 | 620 € |
40 | 860 € |
50 | 1140 € |
60 | 1440 € |
70 | 1780 € |
80 | 2120 € |
90 | 2460 € |
100 | 2840 € |
Doch wichtig zu wissen: Wenn Sie keine Steuern zahlen müssen, bringt Ihnen der Pauschbetrag auch keinen Vorteil. Dies geht aus den Beiträgen zu dem Thema auf ihrevorsorge.de und der Deutschen Rentenversicherung hervor. Das bedeutet, dass Rentner mit einem geringen Einkommen durch den Behinderten-Pauschbetrag oft keine zusätzliche Ersparnis haben.
Muss ich als Rentner überhaupt Steuern zahlen?
Denn nicht jede Rente ist steuerpflichtig – entscheidend ist das Jahr des Renteneintritts. Wer 2024 in Rente gegangen ist, musste beispielsweise 84 Prozent seiner Rente versteuern, 2025 sind es 85 Prozent. Erst ab 2040 werden Renten komplett versteuert, wie aus den Angaben auf dem Informationsportal ihrevorsorge.de hervorgeht.
Ein Beispiel:Ein Rentner, der 2024 in Rente ging, erhält eine Jahresbruttorente von 16.500 Euro.Nach Abzug von Rentenfreibetrag, Krankenversicherung und Sonderausgaben bleibt er vermutlich unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 11.604 Euro und muss keine Steuererklärung abgeben.
Mit einem GdB von 50 oder höher würde sich der Freibetrag zusätzlich erhöhen. Laut Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) kann ein hoher GdB sogar dazu führen, dass Rentner komplett von der Steuererklärungspflicht befreit werden. „Mit einem Pflegegrad sollte zeitgleich ein Antrag auf Feststellung eines GdB gestellt werden, um den Behinderten-Pauschbetrag zu nutzen“, rät BVL-Geschäftsführer Erich Nöll in dem Beitrag auf ihrevorsorge.de.
Welche Steuererleichterungen gibt es zusätzlich für Rentner?
Neben dem Behinderten-Pauschbetrag können schwerbehinderte Rentner weitere Steuervergünstigungen erhalten:
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Außergewöhnliche Belastungen: Falls der Pauschbetrag nicht alle behinderungsbedingten Kosten deckt, können Betroffene tatsächliche Ausgaben (z. B. für Medikamente oder Pflege) zusätzlich absetzen, heißt es in einem Beitrag von t-online.de zu dem Thema.
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Höherer Grundfreibetrag: Falls das Gesamteinkommen niedrig bleibt, profitieren Rentner vom Grundfreibetrag, der 2024 bei 11.604 Euro pro Jahr liegt und 2025 auf 12.096 Euro angestiegen ist.
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Steuerfreier Hinzuverdienst: Seit 2023 gibt es keine Begrenzung mehr für den Hinzuverdienst bei der Altersrente. Rentner mit Schwerbehinderung dürfen der Deutschen Rentenversicherung zufolge unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
Die Rente mit Schwerbehinderung selbst bringt zusammenfassend also keine Steuerersparnis – wohl aber der Behinderten-Pauschbetrag. Je höher der GdB, desto mehr Steuern lassen sich sparen. Wer nur eine geringe Rente bezieht, kann durch den Freibetrag möglicherweise ganz von der Steuerpflicht befreit werden. Und: Wer einen Pflegegrad hat, sollte auch die Anerkennung eines GdB prüfen lassen, um steuerliche Vorteile zu sichern.