Wann man in Rente gehen kann, hängt von den Beitragsjahren der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Geburtsjahr ab. Manche Versicherte können daher schon mit 63 Jahren in Rente gehen, manche erst nach 45 Beitragsjahren. Wem das zu lange dauert, kann ab 55 Jahren auch in Altersteilzeit gehen. Aber auch Menschen mit chronischen Erkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen frühzeitig in Rente gehen. Alle Informationen dazu lesen Sie im Artikel.
Kann man mit chronischen Erkrankungen früher in Rente gehen?
Menschen, die an einer chronischen Erkrankung leiden, können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen und das auch ohne Abschläge.
Laut des Sozialverbandes VdK leiden über ein Drittel aller Deutschen unter einer chronischen Krankheit. Nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses liegt eine chronische Erkrankung dann vor, wenn eine Person mindestens ein Jahr lang wegen der gleichen Erkrankung mindestens einmal im Quartal auf ärztliche Behandlung angewiesen ist.
Personen mit einer chronischen Erkrankung können einen Schwerbehindertenausweis beantragen und früher in Rente gehen. Unter anderem folgende Krankheiten können als chronisch anerkannt werden. Die Liste ist nicht abschließend:
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Asthma
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Diabetes
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Rheuma
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Herz-Kreislauf-Erkrankungen
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Rückenleiden
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Multiple Sklerose
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Parkinson
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Krebs
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Migräne
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Depressionen
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Angststörungen
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Folgen eines Schlaganfalls
Mit chronischen Krankheiten gilt man nicht automatisch als schwerbehindert, es kommt vielmehr auf den Grad der Behinderung an. Ab einem Grad von 50 gilt man als schwerbehindert. Die Bandbreite reicht von 20 bis 100. Der Grad muss zunächst von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt werden.
Dem VdK zufolge kann eine schwere Migräne mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 beziffert werden, wenn diese alle paar Tage auftritt und zu massiven Einschränkungen im Alltag führt. Nachdem der GdB festgestellt wurde, kann der Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragt werden. Damit bekommen schwerbehinderte Personen, ähnlich zu einem Rentenausweis, in vielen Bereichen Vergünstigungen.
Können schwerbehinderte Menschen früher in Rente gehen?
Personen, die als schwerbehindert gelten, können zwei Jahre früher in Rente gehen, wenn sie bereits 35 Beitragsjahre gesammelt haben. Dann müssen sie auch keine Abschläge hinnehmen. Wer mit einer Schwerbehinderung früher in Rente gehen möchte, kann das tun, muss aber laut Deutscher Rentenversicherung finanzielle Einbußen hinnehmen. Pro Monat, den eine versicherte Person früher in Rente geht, wird 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Maximal können es 10,8 Prozent sein.
Übrigens: Die Rente von Menschen, die nie gearbeitet haben, wie zum Beispiel Hausfrauen, unterscheiden sich deutlich von erwerbstätigen Personen. Hausfrauen erhalten allerdings zusätzlich noch Mütterrente, da sich die Kindererziehungszeiten zur Rente anrechnen lassen können.
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wann Sie als schwerbehinderte Person früher in Rente gehen können ohne Abschläge in Kauf zu nehmen:
Jahrgang | Renteneintrittsalter mit Schwerbehinderung |
1952 | 63 |
1953 | 63 |
1954 | 63 |
1955 | 63 |
1956 | 63 |
1957 | 63 |
1958 | 64 |
1959 | 64 |
1960 | 64 |
1961 | 64 |
1962 | 64 |
1963 | 64 |
1964 | 65 |
Personen, die wegen schweren Erkrankungen gar nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit Erwerbsminderungsrente zu beziehen.
Übrigens: Bereits in jungen Jahren sollte man sich darüber Gedanken machen, ob das Geld im Alter reicht, denn 2000 Euro Rente bekommen nur die wenigsten Menschen - nicht mal nach 40 Beitragsjahren. Helfen könnte die sogenannte Bürgerrente.
Zwar steigt die Rente immer wieder, wie 2023 und auch 2024. Der Rententabelle können Sie entnehmen, wie viel mehr Geld sie erhalten. Trotzdem reicht das für manch Ältere nicht aus. Allerdings gibt es diverse Zuschüsse, die Rentnerinnen und Rentner beantragen können und auch ein Härtefallfonds wurde eingerichtet. Zudem gibt es Möglichkeiten die Rente aufzubessern. Wer im Alter noch fit ist, kann zudem monatlich einen Zuschlag von 100 Euro zur Rente bekommen.
Was viele nicht wissen: Es gibt viele Renten-Irrtümer. Etwa dass die Rente automatisch aufs Konto kommt. Leider nicht, denn die Rente muss beantragt werden. Dazu ist die Rentenversicherungsnummer nötig.
Und auch Rentnerinnen und Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, sonst drohen Strafen. Bis zu welcher Rentenhöhe Sie keine Steuern zahlen müssen, lässt sich ausrechnen.