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Rente
Rente mit 65 ohne Abzüge: Wer kann früher in Rente gehen?
Mittlerweile liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Für einige Seniorinnen und Senioren ist es allerdings auch möglich, mit 65 Jahren in Rente zu gehen.
AdobeStock_305451813.jpeg       -  Es gibt Rentner, die schon mit 65 Jahren ohne Abzug in Rente gehen können.
Foto: pic for you, stock.adobe.com (Symbolbild) | Es gibt Rentner, die schon mit 65 Jahren ohne Abzug in Rente gehen können.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 28.03.2025 11:08 Uhr

Das Renteneintrittsalter in Deutschland ist für alle Seniorinnen und Senioren klar geregelt. Manche können mit 63 Jahren in Rente gehen, andere erst mit 67. Dabei kommt es auf das Geburtsjahr und die Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung an. Auch eine Rente mit 65 Jahren ist möglich, sogar ohne Abschläge. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Rente mit 65: Wer darf schon früher in Rente gehen?

Mittlerweile liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren für alle, die 1964 oder später geboren sind. Es gibt allerdings eine Ausnahme für besonders langjährig Versicherte. Dabei handelt es sich um Personen, die mindestens 45 Versicherungsjahre gesammelt haben. Diese Personengruppe darf grundsätzlich früher in Rente gehen.

Laut Deutscher Rentenversicherung gilt Folgendes: Der Jahrgang 1953 durfte noch ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, gilt das nicht mehr, da das Rentenalter jedes Jahr schrittweise angehoben wird. Wer 1964 oder später geboren wurde, darf dann mit 65 Jahren in Rente gehen, und zwar ohne Abzüge.

Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte gibt es noch eine Besonderheit: Da Betroffene grundsätzlich zwei Jahre früher in Rente gehen dürfen im Vergleich zu langjährig Versicherten, also jenen, die 35 Beitragsjahre gesammelt haben, dürfen sie ihre Rente nicht vorzeitig erhalten. Auch nicht dann, wenn sie Abschläge in Kauf nehmen würden.

Übrigens: Erwerbstätige, die früher aus dem Beruf ausscheiden möchten, aber noch keine 45 Beitragsjahre in der Tasche haben, können ein Schlupfloch nutzen. Zudem gibt es noch weitere Tipps, um früher in Rente zu gehen.

Rente nach 45 Versicherungsjahren: Welche Zeiten werden berücksichtigt?

Langjährige Versicherte benötigen 45 Jahre anrechenbare Zeiten, um den Ruhestand antreten zu dürfen. Laut Deutscher Rentenversicherung zählen folgende dazu:

  • Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit

  • Beiträge für Minijobs, die Versicherte zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden hingegen wieder nur anteilig berücksichtigt

  • Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Geburtstag

  • Zeiten der Pflege (nicht erwerbsmäßig), Wehrdienstpflicht und Zivildienstpflicht

  • Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen (zum Beispiel Krankengeld)

  • Ersatzzeiten (etwa Monate der politischen Verfolgung in der DDR)

  • Freiwillige Beiträge (Diese werden allerdings nur mitgezählt, wenn Versicherte mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorweisen können)

Nicht berücksichtigt werden folgende Zeiten:

Wichtig zu wissen: Arbeitslosigkeit kann zu den anrechenbaren Zeiten für die Rente zählen. Allerdings: Wenn Erwerbstätige in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos werden und währenddessen Arbeitslosengeld beziehen, wird diese Zeit nur akzeptiert, wenn die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet war.

 
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