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Rente
Rente mit 63: Warum es das eigentlich gar nicht mehr gibt
Die Rente mit 63 ist ein feststehender Begriff und doch gibt es sie in Deutschland heute eigentlich nicht mehr. Warum das so ist, lesen Sie hier.
Zwei Rentner genießen die Aussicht auf einen See: Rente mit 63 ist weiter voll im Trend. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa       -  Die Rente mit 63 ist ein feststehender Begriff und doch gibt es sie in Deutschland heute eigentlich nicht mehr.
Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild) | Die Rente mit 63 ist ein feststehender Begriff und doch gibt es sie in Deutschland heute eigentlich nicht mehr.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 30.05.2024 14:16 Uhr

Für viele Menschen ist es eine schöne Vorstellung jung in Rente zu gehen, mit ein paar Tricks kann das auch gelingen. Wann man in Rente gehen kann, hängt von vielen Faktoren ab. In Deutschland ist das frühestens ab 63 Jahren möglich. Was zunächst verlockend klingt, ist allerdings nicht immer umsetzbar. Zuletzt entbrannten immer wieder Diskussionen darüber, ob die Rente mit 63 abgeschafft werden soll. Für viele wäre das ein Schock - allerdings gibt es die Rente mit 63 heute eigentlich gar nicht mehr. Warum das so ist, erklären wir im Artikel.

Rente mit 63: Ohne Abschläge ist das heute in der Regel nicht mehr möglich

Die Idealvorstellung sieht so aus: Nach einem langen Arbeitsleben ist der 63. Geburtstag erreicht, man verabschiedet sich aus dem Berufsleben und geht mit einer auskömmlichen Rente in den Ruhestand. Die Realität hingegen lässt dieses Luftschloss wieder verblassen, denn tatsächlich ist die Rente mit 63 ohne Abschläge in den meisten Fällen nicht mehr möglich.

Renteneintrittsalter: Wann kann man in Rente gehen?

Im deutschen Rentensystem wird zwischen "langjährig Versicherten" und "besonders langjährig Versicherten" unterschieden. Langjährig Versicherte haben 35 Beitragsjahre gesammelt, also mindestens 35 Jahre lang in die Rentenversicherung einbezahlt. Wer das geschafft hat, kann frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen. Voraussetzung ist nur, dass der Versicherte die Wartezeit erfüllt hat, das Renteneintrittsalter muss noch nicht zwingend erreicht sein, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Allerdings hat die Sache einen Haken: Wer nach 35 Versicherungsjahren mit 63 in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen - und zwar ein Leben lang. Für jeden Monat, den Versicherte also früher dem Berufsleben den Rücken kehren, werden 0,3 Prozent der Bruttorente abgezogen. Maximal können es 14,4 Prozent sein.

Versicherte, die zwischen 1949 und 1963 geboren sind und bereits 35 Beitragsjahre auf dem Rentenkonto verbuchen konnten, haben der Deutschen Rentenversicherung zufolge die Möglichkeit noch vor dem 67. Geburtstag und ohne Abschläge in Rente zu gehen. Da das Rentenalter in Deutschland schrittweise angehoben wird, liegt das Renteneintrittsalter bei allen, die 1964 oder später geboren sind bei 67 Jahren - auch wenn sie 35 Beitragsjahre gesammelt haben.

Bei besonders langjährig Versicherten sieht die Sache noch etwas anders aus. Sie haben nicht nur 35, sondern sogar 45 Beitragsjahre gesammelt und können damit grundsätzlich früher in Rente gehen.

Die wirkliche "Rente mit 63" war nur Versicherten vorbehalten, die vor 1953 geboren sind und 45 Versicherungsjahre zusammen hatten. Sie mussten auch keine Rentenkürzungen befürchten. Durch die Anhebung des Renteneintrittsalters und dadurch, dass 1952-Geborene oder frühere Jahrgänge in der Regel bereits in Rente sind, ist das heute also in den meisten Fällen nicht mehr möglich.

Für die nachfolgenden Generationen, die 45 Versicherungsjahre geltend machen können, gilt Folgendes: Versicherte, die zwischen 1953 und 1964 geboren wurden, haben die Möglichkeit den Ruhestand erst zwischen 63 und 65 Jahren anzutreten. Der Geburtsjahrgang 1964 und alle danach Geborenen können mit 65 Jahren in Rente gehen.

Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte muss allerdings beachtet werden, dass diese nicht vorzeitig bezogen werden kann, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. So können also selbst Versicherte, die bereits mit 16 Jahren zum Arbeiten angefangen haben, nicht einfach nach 45 Jahren in den Ruhestand gehen, sondern müssen die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Rente mit 63: Politiker und Ökonomen fordern, dass Deutsche länger arbeiten sollen

Zuletzt äußerte sich Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zur Rente mit 63 und sagte, dass er diese gerne abschaffen würde. Der Finanzminister von Baden-Württemberg, Danyal Bayaz (Grüne), findet sogar die Rente mit 67 Jahren nicht haltbar. Der Grund: Fachkräftemangel. Auch Ökonomen sehen den früheren Renteneintritt kritisch. So meldete sich Ökonom Bert Rürup zu Wort und fordert, dass der Zugang zur Rente mit 63 erschwert werden soll. Und Wirtschaftswaise Veronika Grimm machte den Vorschlag, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln.

Der Begriff "Rente mit 63" ist allerdings irreführend, denn wie bereits erwähnt, gibt es heute eine Rente mit 63 nur noch mit Abschlägen, dürfte also wohl für viele Menschen angesichts der niedrigen Durchschnittsrente gar nicht in Frage kommen. Außerdem gehen die Menschen in Deutschland immer später in Rente, wie der Rentenatlas der Rentenversicherung zeigt. Vergangenes Jahr lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter bei 64,4 Jahren.

Übrigens: Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit der Flexi-Rente, um den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand individuell zu gestalten. Arbeiten in der Rente, ist also bereits möglich. Für Fleißige springt so sogar ein Zuschlag von 100 Euro pro Monat zur Rente heraus. Wer jung in Rente gehen möchte, kann das mit ein paar Tricks tun.

 
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