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Rente
Keine Steuererklärung als Rentner abgeben: Drohen Strafen?
Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben? Grundsätzlich ja, aber es gibt Ausnahmen. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Auch Rentner müssen teilweise eine Steuererklärung einreichen. Dabei hilft eine Bescheinigung der Rentenversicherung.jpeg       -  Grundsätzlich müssen auch Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Foto: Hans Wiedl, dpa (Symbolbild) | Grundsätzlich müssen auch Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 05.11.2024 06:31 Uhr

Endlich in Rente. Wann man sich in diesem neuen Lebensabschnitt befindet, hängt von Geburtsjahr und Versicherungszeit ab. Aber egal, ob mit 63 Jahren oder allgemein nach 35 Jahren oder sogar nach 45 Jahren Versicherungszeit, die meisten Menschen freuen sich auf die freie Zeit und auf weniger Verpflichtungen, zum Beispiel bezüglich der Steuererklärung. Doch so einfach ist das nicht. Es existieren viele Mythen und Irrtümer über die Rente. Wann Sie als Rentnerin oder Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen und wann das nicht notwendig ist, erfahren Sie hier.

Ist man als Rentner verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?

Grundsätzlich müssen auch Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgebe, denn die Rente zählt als Einkommen. Das gilt auch für alle, die mit 55 Jahren in Altersteilzeit gehen. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich ermitteln. Entscheidend ist allerdings der Grundfreibetrag. Jeder Cent, der über dieser Schwelle liegt, muss versteuert werden. Der Grundfreibetrag erhöht sich jedes Jahr:

  • 2021: 9744 Euro

  • 2022: 10.347 Euro

  • 2023: 10.908 Euro

Wer pro Jahr weniger als den jeweiligen Grundfreibetrag zur Verfügung hat, kann sich von der Pflicht einer Steuererklärung befreien lassen. Dann kann das Steuerkonto beim Finanzamt gelöscht werden. Wer nicht so viel Rente hat, kann sich 2023 über eine Rentenerhöhung freuen. Außerdem gibt es einige Zuschüsse und einen Härtefallfonds, den Rentnerinnen und Rentner beantragen können.

Rentnerinnen und Rentner müssen zudem ihre Rente versteuern. Wie hoch die Steuer ist, hängt davon ab, wann sie ihren Ruhestand angetreten haben:

  • 2019: 78 Prozent der Rente muss versteuert werden (22 Prozent steuerfrei)

  • 2020: 80 Prozent der Rente muss versteuert werden (20 Prozent steuerfrei)

  • 2021: 81 Prozent der Rente muss versteuert werden (19 Prozent steuerfrei)

  • 2022: 82 Prozent der Rente muss versteuert werden (18 Prozent steuerfrei)

  • 2023: 83 Prozent der Rente muss versteuert werden (17 Prozent steuerfrei)

Im zweiten Rentenjahr wird dann der individuelle Freibetrag berechnet, der dann für den Rest des Lebens gleich bleibt. Wer allerdings nie gearbeitet hat, muss auch mit deutlichen Auswirkungen auf die Rente leben. Das betrifft auch Hausfrauen, auch wenn diese zusätzlich durch die Mütterrente unterstützt werden, da sich die Kindererziehungszeit auf die Rente anrechnen lässt.

Rentner, die über dem Grundfreibetrag liegen, müssen eine Steuererklärung abgeben. Der individuelle Freibetrag wird dort allerdings miteinbezogen. Ist das Einkommen nach Abzug des persönlichen Freibetrags wieder unterhalb des Grundfreibetrages, muss trotzdem eine Steuererklärung abgegeben werden. Allerdings fallen in diesem Fall keine Steuern an. Falls eine Steuererklärung gemacht werden muss, können Tipps Rentnern dabei helfen, Geld zu sparen.

Wie hoch ist die Strafe, wenn man keine Steuererklärung macht?

Manche Rentner haben neben ihrer Rente noch weitere Einkommen, zum Beispiel durch einen Nebenjob. Dabei sollte auf die Hinzuverdienstgrenze geachtet werden. Wer mit seinem Einkommen (inklusive Rente) dann über dem Grundfreibetrag liegt, muss eine Steuererklärung abgeben.

Rentner, die dieser Pflicht nicht nachkommen, werden zunächst vom Finanzamt dazu erneut aufgefordert. In der Regel verhängt das Amt dann eine Gebühr von 25 Euro für jeden Monat, in dem die Steuererklärung zu spät abgegeben wurde.

Für diejenigen, die durch den individuellen Freibetrag unter den Grundfreibetrag fallen und dadurch keine Steuern zahlen müssen, sind die Gebühren niedriger, fallen aber trotzdem an.

Ausnahme: Wann Rentner keine Strafen bei versäumter Steuererklärung erwartet

Rentnerinnen und Rentner, die nicht wussten, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, müssen keine verhängten Gebühren wegen der versäumten Steuererklärung an das Finanzamt zahlen. Beispielsweise kann das beim Wechsel vom Beruf in die Rente sein.

Wenn Rentner dann im ersten Rentenjahr keine Steuererklärung abgeben, weil sie davon ausgehen, dass sie das nun nicht mehr machen müssen, darf zunächst keine Gebühr verhängt werden. Allerdings müssen die Umstände glaubwürdig sein. Das ist zum Beispiel dann nicht mehr der Fall, wenn das Finanzamt bereits zur Abgabe aufgefordert hat oder bereits Steuererklärungen während der Rente abgegeben wurden.

Übrigens: Rentnerinnen und Rentner sollten sich schon früh darüber Gedanken machen, ob das Geld im Alter reicht. Ob das der Fall ist, lässt sich herausfinden. So lässt sich der Ruhestand dann in Ländern verbringen, die für Rentner besonders attraktiv sind. Wer auswandern möchte, sollte allerdings ein paar Dinge beachten, damit es keine Abschläge gibt.

 
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