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Tricks, um früher in Rente zu gehen: So können Sie jung in Rente
Wer nicht bis zum Renteneintrittsalter Vollzeit arbeiten will, der kann dank Tricks früher in Rente zu gehen. Welche das sind, lesen Sie hier.
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Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild) | Wer nicht bis zum Renteneintrittsalter Vollzeit arbeiten will, der kann sich mit Hilfe einiger Tricks behelfen.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 18.11.2024 06:52 Uhr

Das Renteneintrittsalter variiert, je nachdem, wann man geboren wurde und wie viel Beitragsjahre man schon gesammelt hat. So ist es unter bestimmten Umständen möglich schon mit 63 Jahren in Rente zu gehen, wenn man entweder 35 Beitragsjahre oder 45 Beitragsjahre gesammelt hat. Wer nicht so lange warten möchte, der kann mit ein paar Tricks auch schon früher in Rente gehen. Im Artikel verraten wir Ihnen, wie das geht.

Jung in Rente: Was muss ich tun, um früher in Rente zu gehen?

Grundsätzlich ist es bei vielen Menschen möglich, schon früher in Rente zu gehen, allerdings muss man dabei auch wissen, dass diese Freiheit in vielen Fällen etwas kostet. Wer vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand geht, muss also Abschläge in Kauf nehmen. Laut der Deutschen Rentenversicherung werden dabei für jeden Monat, in dem man früher aus dem Berufsleben ausscheidet, 0,3 Prozent der regulären Rente abgezogen. Maximal können das 14,4 Prozent sein. Wer also zum Beispiel ursprünglich mit 66 Jahren in Rente gegangen wäre, nun aber schon mit 63 Jahren den Ruhestand antritt, der verliert 10,8 Prozent der Rente. Bei einer Rente von 1500 wären das 162 Euro pro Monat, die dem Versicherten abgezogen werden.

Zudem muss bedacht werden, dass durch die Jahre, die man früher geht, die Rente insgesamt geringer ausfällt, da drei Jahre weniger Rentenbeiträge eingezahlt wurden.

Wer den Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat, weil er oder sie 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann unter Umständen früher in Rente gehen. Diese Rente mit 63 war besonders für Versicherte attraktiv, die vor 1953 geboren wurden, weil sie keine Abschläge hinnehmen mussten. Allerdings gilt das für spätere Jahrgänge nicht mehr. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter zur Rente, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Menschen, die 1964 oder später geboren wurden, können zum Beispiel erst mit 67 Jahren in Rente gehen.

Übrigens: Wer nie gearbeitet hat, der spürt das auch deutlich bei der Rente. Das betrifft auch Hausfrauen, auch wenn sie zusätzlich Mütterrente erhalten, da sich die Kindererziehungszeit auf die Rente anrechnen lässt.

Wie kann man weniger arbeiten?

Wer keine Abschläge hinnehmen möchte, kann auch auf Teilzeit umschwenken, wie Finanztip mitteilt. Auch dann zahlt man weiterhin in die Rentenkasse ein, die spätere Rente fällt allerdings geringer aus, da man durch die geringere Arbeit auch weniger Rentenpunkte sammelt.

Hierbei gibt es verschiedene Modelle. Entweder Arbeitnehmer einigen sich direkt mit ihrem Arbeitgeber, dass sie jede Woche weniger arbeiten oder sie vereinbaren Blockarbeit. Dabei arbeiten Versicherte zum Beispiel noch zwei Jahre voll und im dritten Jahr bekommen sie zwar noch Lohn, kommen aber nicht mehr auf die Arbeit. Dafür bekommt die Person über drei Jahre jeweils nur Zweidrittel des ursprünglichen Bruttogehalts.

Eine weitere Möglichkeit ist laut Finanztip, dass Arbeitnehmer in der bisherigen Firma Teilzeit arbeiten und zusätzlich nebenbei einen Minijob annehmen. So kann man sich im Monat noch bis zu 520 Euro steuer- und sozialabgabenfrei etwas dazuverdienen.

Außerdem gibt es noch ein Schlupfloch, wie man früher aus dem ursprünglichen Beruf ausscheiden kann. Wer das möchte, aber die 45 Versicherungsjahre noch nicht zusammen hat, kann zwei Jahre vor dem eigentlichen Rentenbeginn kündigen und sich einen Minijob suchen. Allerdings sollten Versicherte dann nicht auf die Versicherungspflicht verzichten, sonst können die restlichen Beitragszeiten nicht gesammelt werden, wie Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung unserer Redaktion sagt. In diesem Fall sei es außerdem möglich, die fehlenden zwei Jahre mit Zeiten der Pflege auszugleichen.

"Zeiten der freiwilligen Versicherung finden nur Berücksichtigung, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Für den Zwei-Jahres-Zeitraum vor dem Rentenbeginn können sie jedoch nicht mitgezählt werden, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt", erklärt Sennewald.

Übrigens: Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, sonst drohen Strafen. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich ermitteln. Mit ein paar Tipps können Rentner auch bei der Steuererklärung sparen.

Die gute Nachricht: Die Doppelbesteuerung der Rente soll wegfallen. Davon sollten einige Rentner profitieren. Die Tabelle zeigt, wie viel Prozent der Rente versteuert werden muss. Wer von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, kann eine Rückzahlung beantragen.

 
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