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Rente
Jahrgang 1964 und Rente: Warum dieses Geburtsjahr bei der Rente besonders ist
Wer 1964 geboren ist, der nimmt im derzeitigen deutschen Rentensystem eine besondere Stellung ein. Warum das so ist, lesen Sie hier.
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Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild) | Wer 1964 geboren ist, der nimmt im derzeitigen deutschen Rentensystem eine besondere Stellung ein.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 26.02.2025 06:27 Uhr

Jedes Jahr wird das Renteneintrittsalter angehoben. Wann man genau in Rente gehen kann, hängt also vom Geburtsjahr und den bereits gesammelten Versicherungsjahren ab. Um überhaupt einen Anspruch auf Rente zu haben, muss die Wartezeit erfüllt sein. So können Versicherte theoretisch schon nach fünf Jahren Rente bekommen. Allerdings fällt diese naturgemäß nicht so hoch aus, wie etwa nach 40 Jahren Arbeit. Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet dann zwischen langjährig Versicherten, also jenen, die 35 Beitragsjahre erfüllt haben und besonders langjährig Versicherten. Letztere haben sogar 45 Beitragsjahre gesammelt.

Wer 1964 geboren wurde, dürfte schon so langsam Richtung Ruhestand schielen. Dieser Jahrgang stellt beim aktuellen Rentensystem etwas besonderes dar. Warum das so ist, erfahren Sie im Artikel.

1964 geboren und Rente: Erster Jahrgang, der mit 67 Jahren in Rente geht

In Deutschland können Versicherte frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen - ohne Abschläge. Das betraf allerdings laut Deutscher Rentenversicherung nur diejenigen, die vor 1953 den Ruhestand angetreten haben. Zwar können langjährig Versicherte, die später geboren wurden, auch mit 63 in Rente gehen, müssen aber Abschläge in Kauf nehmen.

1964-Geborene stellen einen besonderen Jahrgang dar, weil sie der erste Jahrgang sind, der mit dem bislang höchsten Renteneintrittsalter aus dem Berufsleben ausscheiden wird und zwar mit 67 Jahren - vorausgesetzt sie haben die Mindestversicherungszeit von 5 Beitragsjahren zusammen. Dabei gibt es allerdings auch eine Ausnahme, denn besonders langjährig Versicherte, also diejenigen mit 45 Beitragsjahren, können grundsätzlich früher in Rente gehen. Damit hätte dieser Jahrgang die Möglichkeit auch mit 65 Jahren in Rente zu gehen. Dafür müssten Versicherte, die 1964 geboren wurden, bereits mindestens mit 20 Jahren angefangen haben zu arbeiten.

Dabei kritisierten zuletzt Menschen aus Politik und Wirtschaft das Prinzip jung in Rente zu gehen. So wurde darüber diskutiert, ob die Rente mit 63 abgeschafft werden soll. Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht die Rente mit 63 kritisch, da so der Fachkräftemangel in Deutschland nur noch weiter angefacht werde. Der Finanzminister von Baden-Württemberg Danyal Bayaz (Grüne) sieht sogar die Rente mit 67 Jahren nicht haltbar, da es seiner Meinung nach viele Menschen im Land geben würde, die auch länger arbeiten könnten. Das größte Problem auch für ihn: der Fachkräftemangel. 

Wirtschaftsweise Veronika Grimm schlug daher vor den Renteneintritt an die Lebenserwartung zu koppeln. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bekräftigte allerdings, dass es mit der SPD keine Erhöhung des Renteneintrittsalters geben werde. Da das Rentensystem in Deutschland allerdings marode ist, planen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Lindner eine Aktienrente beziehungsweise ein Generationenkapital. Die genauen Pläne stellen sie in den nächsten Wochen vor.

Übrigens: Auch andere Jahrgänge interessieren sich dafür, wann sie in Rente gehen dürfen. Wann 1961-Geborene in Rente gehen dürfen, haben wir bereits für Sie zusammengefasst. Genauso, wie Versicherte, die 1963 geboren wurden.

 
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