Die Rente – für Millionen Deutsche ein existenzielles Thema. Sie garantiert finanzielle Sicherheit im Alter oder bei Erwerbsminderung. Aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung, erhoben zum Stichtag 1. Juli 2023, zeigen: Insgesamt 21,2 Millionen Menschen in Deutschland beziehen Rentenzahlungen. Doch wie hoch sind diese Renten tatsächlich? In diesem Artikel finden Sie Antworten.
Rente in Deutschland: Enthüllt - So viel Geld bekommen Rentner wirklich
Die meisten Rentner in Deutschland beziehen eine Altersrente. Diese Rente ist die wichtigste Form der gesetzlichen Rente und wird an Personen ausgezahlt, die das gesetzliche Rentenalter erreicht und zuvor über einen längeren Zeitraum Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Höhe der Altersrente hängt laut der Deutschen Rentenversicherung von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Dauer der Erwerbstätigkeit, das während des Berufslebens erzielte Einkommen sowie die Anzahl der Versicherungsjahre.
Im Jahr 2023 lag die durchschnittliche Altersrente laut dem aktuellen Jahresbericht der Deutschen Rentenversicherung in Deutschland bei 1102 Euro monatlich. Dabei gibt es jedoch erhebliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Männer erhielten dem Bericht zufolge im Durchschnitt 1348 Euro monatlich, während Frauen lediglich 908 Euro bekamen. Diese Differenz sei vorwiegend auf geringere Löhne und kürzere Erwerbszeiten von Frauen zurückzuführen, beispielsweise aufgrund von Unterbrechungen durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.
Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente - gab es auch hier Verbesserungen?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine weitere zentrale Säule des Rentensystems. Sie unterstützt jene, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Im Jahr 2023 betrug der durchschnittliche Zahlbetrag für neu bewilligte Erwerbsminderungsrenten 1001 Euro monatlich. Bestandsrenten, also solche, die schon länger laufen, lagen mit durchschnittlich 978 Euro etwas darunter. Seit 2013 haben gesetzliche Änderungen wie die Verlängerung der Zurechnungszeiten die Situation von Erwerbsminderungsrentnern spürbar verbessert.
Die Hinterbliebenenrente – eine Rente für Menschen, die durch den Tod eines Ehepartners oder Elternteils einen Einkommensverlust erleiden – lag 2023 durchschnittlich bei 689 Euro pro Monat. Auch wenn diese Zahlungen in den vergangenen Jahren leicht gestiegen sind, bleiben sie deutlich hinter den Alters- und Erwerbsminderungsrenten zurück.
Rente in Deutschland: Steigt sie auch in Zukunft?
Trotz Inflation und wirtschaftlicher Herausforderungen meldete die Deutsche Rentenversicherung für 2023 eine stabile Finanzlage. Die Rentenauszahlungen stiegen um 5,5 Prozent auf insgesamt 379,8 Milliarden Euro, während die Beitragseinnahmen aufgrund des stabilen Arbeitsmarkts und steigender Löhne um fünf Prozent auf 381,2 Milliarden Euro kletterten.
Zum 1. Juli 2024 wurde der Rentenwert erneut angehoben – um 4,57 Prozent auf 39,32 Euro. Diese Erhöhung war laut des Berichts dringend notwendig, um den Rentnern angesichts der anhaltend hohen Inflation Luft zu verschaffen. Doch trotz der positiven Entwicklung bleibt die langfristige Stabilität des Rentensystems fraglich. Die Nachhaltigkeitsrücklage – ein Puffer für saisonale Schwankungen und Liquiditätsengpässe – könnte schneller als erwartet schrumpfen. Zum Jahresende 2023 betrug sie 45 Milliarden Euro, was etwa 1,7 Monatsausgaben entspricht.
Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung soll in den kommenden Jahren reduziert werden. Dadurch könnte es notwendig werden, die Rücklage weiter abzubauen, um die Rentenzahlungen auf dem aktuellen Niveau zu halten. Langfristig könnte dies eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Folge haben, um das System zu stabilisieren. Diese Entwicklung würde sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber stärker belasten. Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung, warnte in dem Bericht bereits: „Durch das schnellere Abschmelzen der Nachhaltigkeitsrücklage und die nötige Anhebung des Beitragssatzes greift der Bund indirekt auf die Beiträge der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu.“