
Seit 2021 gibt es die Grundrente in Deutschland, genauer gesagt den sogenannten Grundrentenzuschlag. Diese Unterstützung stellt keine eigene Rentenform dar, sondern wird zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Dem Bundesarbeitsministerium zufolge werden derzeit rund 1,1 Millionen Grundrentenzuschläge gezahlt.
Dabei muss kein Antrag gestellt werden, sondern die Deutsche Rentenversicherung prüft die Ansprüche von sich aus für Altersrenten, Witwenrenten, Waisenrenten, Halbwaisenrenten, Erziehungsrenten und Erwerbsminderungsrenten. Den Grundrentenzuschlag kann erhalten, wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht hat. Ab 35 Jahren wird der Zuschlag in voller Höhe gezahlt. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales beträgt der Grundrentenzuschlag durchschnittlich 86 Euro im Monat, allerdings wird die tatsächliche Höhe individuell berechnet. Dabei muss beachtet werden, dass das Einkommen beim Zuschlag eine wichtige Rolle spielt. Aber ab wann wird das Einkommen eigentlich angerechnet? Alle Informationen finden Sie im Artikel.
Ab wann wird Einkommen auf die Grundrente angerechnet?
Zunächst einmal vorweg: Das Einkommen hat Einfluss auf den Grundrentenzuschlag und zwar unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge. Diese werden immer zum 1. Januar eines Jahres angepasst. Grundlage dafür ist die vorjährige Rentenanpassung. 2025 gibt es übrigens wieder eine Rentenerhöhung. Der Rententabelle kann entnommen werden, was das genau bedeutet.
Seit Januar 2025 gelten laut Deutscher Rentenversicherung folgende Werte bei den Freibeträgen für den Grundrentenzuschlag:
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Alleinstehende, die maximal ein monatliches Einkommen von 1438 Euro beziehungsweise Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, die monatlich höchstens 2243 Euro zur Verfügung haben, erhalten den vollen Grundrentenzuschlag.
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Werden die Freibeträge überschritten, rechnet die Deutsche Rentenversicherung 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens an.
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Wer als alleinstehende Person 1840 Euro oder als Paar 2646 Euro als Einkommen verbuchen kann, dem wird der über diesem Betrag liegende Teil komplett angerechnet.
Welches Einkommen wird bei der Grundrente angerechnet?
Der Deutschen Rentenversicherung zufolge werden beim Grundrentenzuschlag das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge angerechnet.
Dabei wird das zu versteuernde Einkommen vom Finanzamt an die Deutsche Rentenversicherung auf Abruf übermittelt. Bei den Kapitalerträgen müssen Rentnerinnen und Rentnern die Gewinne oberhalb des Sparer-Pauschbetrages (2025: 1000 Euro beziehungsweise 2000 Euro) der Deutschen Rentenversicherung mitteilen, wenn diese nicht schon im zu versteuernden Einkommen enthalten sind.
Wenn das Finanzamt zu versteuerndes Einkommen nicht übermittelt, werden laut der Deutschen Rentenversicherung neben Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Landwirtschaftlichen Alterskasse auch Ruhegehälter und vergleichbare Bezüge, Renten der berufsständischen Versorgung, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen als Einkommen herangezogen. Diese werden von den Rentenversicherungsträgern eigenständig ermittelt.
Wird das aktuelle Einkommen für die Einkommensanrechnung bei der Grundrente berücksichtigt?
Beim Einkommen wird in der Regel auf das vorletzte Jahr zurückgegriffen, aktuelles Einkommen wird also nicht berücksichtigt, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Sollte das vorletzte Jahr bei der Abfrage beim Finanzamt noch nicht bekannt sein, ist das Einkommen des vorvorletzten Jahrs Grundlage.