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Rente
Flexi-Rente: Was ist das und wie funktioniert sie?
Früher aus dem Beruf ausscheiden oder sogar noch nach dem Renteneintrittsalter arbeiten? Mit der sogenannten Flexi-Rente ist das möglich. Aber was ist das genau und wie funktioniert sie?
In Deutschland soll der Übergang vom Berufsleben in die Rente flexibler werden. Foto: Tobias Kleinschmidt/Symbolbild       -  Früher aus dem Beruf ausscheiden oder sogar noch nach dem Renteneintrittsalter arbeiten? Mit der sogenannten Flexi-Rente ist das möglich.
Foto: Tobias Kleinschmidt, dpa (Symbolbild) | Früher aus dem Beruf ausscheiden oder sogar noch nach dem Renteneintrittsalter arbeiten? Mit der sogenannten Flexi-Rente ist das möglich.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 21.11.2024 16:26 Uhr

Auf die Rente freuen sich viele Menschen, doch es gibt auch welche, die gerne nach dem eigentlichen Renteneintrittsalter weiter arbeiten möchten. Damit der Übergang individueller gestaltet werden kann, gibt es die sogenannte Flexi-Rente. Aber was verbirgt sich genau hinter dem Begriff und wie funktioniert sie?

Was ist eine Flexi-Rente?

Die Flexi-Rente gibt es sei 1. Januar 2017 und gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, einen flexibleren Übergang vom Arbeitsleben zum Ruhestand zu gestalten. Das sogenannte Flexirentengesetz schafft mehr Anreiz über das Rentenalter hinaus zu arbeiten.

Allerdings muss beachtet werden, dass ein frühzeitiger Renteneintritt Auswirkungen auf die Höhe der Rente hat, denn dann müssen Abschläge in Kauf genommen werden. Pro Monat, den Versicherte früher in Rente gehen, werden der Deutschen Rentenversicherung zufolge 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Maximal können es 14,4 Prozent sein. Allerdings gibt es die Möglichkeit ab dem 50. Lebensjahr Rentenpunkte zu kaufen, damit es keine Abschläge gibt. Rentenpunkte sind entscheidend dafür, wie hoch die Rente ausfällt.

Um diese finanziellen Einbuße wieder auszugleichen, haben Flexi-Rentner eben die Möglichkeit, noch einen Nebenjob anzunehmen. Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe konnten Versicherte bis Ende 2019 maximal 6300 Euro pro Jahr dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wurde. Seit 2023 gibt es allerdings keine Hinzuverdienstgrenze mehr und Rentnerinnen und Rentner können nebenbei unbegrenzt dazuverdienen.

Frührentner haben im Nebenjob zwar grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht, Minijobber können sich davon aber auch durch einen Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Bedacht werden muss dabei aber, dass durch den Minijob weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden und diese dann auch die Höhe der Rente beeinflussen. Mit diesem Schlupfloch kann man sogar früher aus dem Beruf aussteigen.

Übrigens: Bei der Rente wegen Todes gibt es nach wie vor eine Hinzuverdienstgrenze. Dazu zählen neben der Witwenrente, auch die Halbwaisenrente, die Waisenrente und die Erziehungsrente. Bei der Witwenrente gibt es seit Juli auch einige Neuerungen. Bei der Erwerbsminderungsrente sollen 2024 zudem einige Verbesserungen geben.

Flexi-Rente: Was gibt es zu beachten?

Flexi-Rentner können seit 2023 so viel dazuverdienen, wie sie möchten, werden allerdings sozialversicherungspflichtig und müssen die Einnahmen versteuern, wenn Sie mehr als 520 Euro pro Monat verdienen, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe mitteilt.

Was viele nicht wissen: Auch auf die Rente müssen Steuern und Abgaben gezahlt werden, daher müssen Rentner auch eine Steuererklärung abgeben. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich ausrechnen. Mit ein paar Tipps können Rentner aber bei der Steuererklärung sparen.

Außerdem bekommen Rentner, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, einen Rentenzuschlag. Für jeden Monat, den ein Versicherter oder eine Versicherte länger arbeitet und keine Rente bezieht, gibt es einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Wer also ein Jahr länger arbeitet, bekommt einen Zuschlag von sechs Prozent.

Seit 1. Januar 2017 haben Flexi-Rentner die Wahl, ob sie nach Erreichen der Regelaltersrente auf die Beiträge zur Rentenversicherung verzichten. Wenn sie verzichten, sparen sie sich die Beiträge, wenn sie diese weiterhin bezahlen, erhöht sich ihre Rente.

Übrigens: Die Rente muss beantragt werden. Dafür wird die Rentenversicherungsnummer benötigt. Wann man in Rente gehen kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Frühestens ist das ab 63 Jahren möglich. Manche Menschen können nach 35 Jahren in Rente gehen, andere erst nach 40 Jahren oder nach 45 Jahren. Für Menschen mit einer Schwerbehinderung oder bestimmten Krankheiten gilt das nicht, sie dürfen früher in den Ruhestand. Wem das zu lange dauert, der kann auch die Altersteilzeit ab 55 Jahren nutzen. Was viele nicht wissen: Es gibt aber sogar schon nach 5 Jahren Rente. Eine kostenlose Rentenberatung bietet die Deutsche Rentenversicherung an. Auf dem neuen Online-Portal lässt sich einsehen, wie viel Rente man bekommt.

 
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