
In Deutschland liebäugeln viele Versicherte mit der Rente mit 63 und wollen nicht auf ihr eigentliches Renteneintrittsalter warten, obwohl sie dann mit Abschlägen rechnen müssen. Das große Problem: der Fachkräftemangel. Die Politik möchte dem Trend entgegenwirken und schaffte zum Beispiel bei der Altersrente die Hinzuverdienstgrenze 2023 ab. Neben dieser Rentenart beziehen noch mehrere Millionen Menschen hierzulande eine Erwerbsminderungsrente. Aber wie viel darf man bei dieser Rente hinzuverdienen?
Erwerbsminderungsrente: Wie viel darf man hinzuverdienen?
Beim Hinzuverdienst muss zwischen der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und der Rente wegen voller Erwerbsminderung unterschieden werden.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung arbeiten Versicherte im Rahmen ihres verbliebenen Leistungsvermögens noch. Sie sind zum Beispiel noch in Teilzeit beschäftigt.
Die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze ist für jeden Betroffenen individuell und bezieht sich laut Deutscher Rentenversicherung immer auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die Grenze orientiert sich am höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen eines Versicherten, und zwar der letzten 15 Jahre. Im Jahr 2025 liegt die Hinzuverdienstgrenze mindestens bei 39.322 Euro jährlich.
Die Deutsche Rentenversicherung rät dazu, dass Betroffene vor der Aufnahme einer Beschäftigung ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze vom Rentenversicherungsträger ausrechnen lassen.
Der Hinzuverdienst pro Jahr wird dann mit der individuellen Hinzuverdienstgrenze verglichen. Wenn der Verdienst über der Grenze liegt, wird der darüberliegende Betrag durch zwölf geteilt, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. 40 Prozent davon werden schließlich auf die Rente angerechnet.
Wichtig zu wissen: Es gibt keine monatliche Gegenüberstellung von Hinzuverdienst und Hinzuverdienstgrenze. Versicherte können also selbst entscheiden, wann im Jahr sie etwas hinzuverdienen möchten. Wer allerdings mehr arbeitet, als das Restleistungsvermögen von weniger als sechs Stunden täglich zulässt, der muss damit rechnen, dass der Rentenversicherungsträger den Rentenanspruch prüft. Im schlimmsten Fall kann dieser dann wegfallen. Versicherte sollten sich daher beraten lassen.
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung soll die Rente den Verdienst ersetzen, wenn Betroffene nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. In gewissen Grenzen können sie aber trotzdem noch hinzuverdienen.
Seit dem 1. Januar 2023 orientiert sich bei dieser Rentenart die Hinzuverdienstgrenze an der monatlichen Bezugsgröße. Das ist ein Wert, der aus dem Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten berechnet wird. Die Bezugsgröße ändert sich jedes Jahr zum 1. Januar, sodass sich auch die Hinzuverdienstgrenze jährlich ändert.
Die Hinzuverdienstgrenze beträgt der Deutschen Rentenversicherung zufolge drei Achtel des 14-Fachen der monatlichen Bezugsgröße. Im Jahr 2024 sind das 19.661 Euro jährlich.
Einmal im Jahr wird der Hinzuverdienst mit der Hinzuverdienstgrenze verglichen. So sind Versicherte auch hier flexibel, wann sie hinzuverdienen wollen. Sollte die jährliche Hinzuverdienstgrenze mit dem Verdienst überschritten werden, wird der Betrag, der über der Grenze liegt, durch zwölf geteilt. Davon werden letztlich 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Auch hier wichtig: Wenn Versicherte über das Restleistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich hinaus arbeiten, überprüft der Rentenversicherungsträger den Rentenanspruch. Dieser kann dann wegfallen. Betroffene sollten sich daher beraten lassen.
Übrigens: Personen, die Erwerbsminderungsrente beziehen, bekommen einen Zuschlag. Zudem gibt es für Betroffene eine neue Regel.