Erwerbsminderungsrente erhalten in Deutschland Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen können. Schon im Juli 2023 gab es für Millionen Deutsche, die eine Altersrente bezogen haben, Änderungen bei der Rente. Bald soll es auch Verbesserungen für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente geben. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Welche Änderungen sind bei der Erwerbsminderungsrente geplant?
2024 gibt es einen pauschalen Zuschlag zur Rente für diejenigen, bei denen die Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Der Zuschlag berechnet sich aus den persönlichen Rentenpunkten, die bis zum 30. Juni 2024 gesammelt wurden.
Betroffene, bei denen die Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begann, bekommen einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gibt es einen Zuschlag von 4,5 Prozent.
Wer also zum Beispiel eine Erwebsminderungsrente von 1000 Euro hat, bekommt bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 nun eine Erhöhung von 75 Euro, sodass die Rente dann 1075 Euro beträgt. Für einen Rentenbeginn im Zeitraum von Juli 2014 bis Dezember 2018 würde die Rente um 45 Euro auf 1045 Euro steigen. Die Erhöhung erfolgt zum 1. Juli 2024.
Übrigens: Auch die Altersrente ist gestiegen. Wie viel mehr Geld Betroffene bekommen, kann der Rententabelle entnommen werden.
Warum gibt es Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente?
Bei der Erwerbsminderungsrente wurde in der Vergangenheit wiederholt nachgebessert, insbesondere ab Juli 2014 und ab Januar 2019. Diese Regelungen waren laut der Deutschen Rentenversicherung allerdings nur für Rentenneuzugänge bestimmt und Menschen, die zu diesen Zeitpunkten bereits Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, gingen leer aus. Das soll nun nachgeholt werden.
Wer und wie viele Menschen profitieren von den Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente?
Grundsätzlich profitieren von der Neuregelung ab 1. Juli 2024 alle Menschen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Dazu kommen noch Personen, die gerade eine Altersrente oder Hinterbliebenenrente, also Rente wegen Todes, beziehen und unmittelbar zuvor eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben.
Außerdem erhalten Erziehungsrenten, Witwenrente, Halbwaisenrenten und Waisenrenten, bei denen eine Zurechnungszeit für die Berechnung berücksichtigt werden muss, einen pauschalen Zuschlag. Voraussetzung ist, dass die Rente zwischen 2001 und 2018 began. Des Weiteren darf die verstorbene Person keine eigene Rente bezogen haben.
Der Deutschen Rentenversicherung zufolge sollen rund drei Millionen Renten einen Zuschlag erhalten.
Übrigens: Bei der Witwenrente gibt es seit 1. Juli 2023 Neuerungen. Zwar wurde zuletzt darüber diskutiert, ob die Witwenrente vor dem Aus steht, eine Gefahr besteht derzeit allerdings nicht. Ähnlich wurde auch darüber gesprochen, ob die Rente mit 63 abgeschafft werden soll, aber auch die Rente mit 63 Jahren wird es weiterhin geben.
Müssen Betroffene einen Antrag stellen, um den Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente zu bekommen?
Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Die Rentenversicherung prüft eigenen Angaben zufolge automatisch, wer einen Anspruch auf den Zuschlag zu seiner Rente hat. Auch die Auszahlung wird automatisch erfolgen. Die Rentenversicherung will Betroffene rechtzeitig darüber informieren.
Was kosten die Neuregelungen zur Erwerbsminderungsrente?
2024 geht die Bundesregierung von 1,3 Milliarden Euro Kosten aus. 2025 wird dann mit Mehrausgaben von 2,6 Milliarden Euro gerechnet. In den Folgejahren sollen die jährlichen Mehrausgaben der Rentenversicherung langsam absinken.
Übrigens: Eine Altersrente muss beantragt werden. Dazu wird die Rentenversicherungsnummer benötigt.
Was viele nicht wissen: Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, denn auf die Rente müssen Steuern und Abgaben gezahlt werden. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich ermitteln. Mit ein paar Tipps können Rentner außerdem bei der Steuererklärung sparen.