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Rente
Energiepauschale für Rentner: Wer die 300 Euro noch nicht hat, muss jetzt schnell handeln
Rentner bekommen 300 Euro Energiepauschale. Die Frist läuft allerdings bald ab. Was sie jetzt tun müssen, erfahren Sie im Artikel.
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Foto: Boris Roessler, dpa (Symbolbild) | Rentner bekommen 300 Euro Energiepauschale. Die Frist läuft allerdings bald ab.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:24 Uhr

Die Bundesregierung hat zur Entlastung der Bürger wegen der gestiegenen Energiepreise einige Entlastungspakete geschnürt. Dazu zählten unter anderem auch eine Energiepreispauschale für Studenten, aber auch Rentnerinnen und Rentner bekommen die Unterstützung. Für Rentner beträgt die Energiepauschale 300 Euro und wer sie noch nicht bekommen hat, sollte sich beeilen, denn die Frist läuft bald ab. Alle Informationen lesen Sie im Artikel.

Wie bekommt man die 300 Euro Energiepauschale für Rentner?

Laut der Deutschen Rentenversicherung sollte die Energiepauschale bis zum 15. Dezember 2022 oder in Ausnahmefällen am 6. Januar 2023 Rentnern automatisch überwiesen werden. Allerdings haben noch nicht alle Betroffenen das Geld erhalten, obwohl sie anspruchsberechtigt sind.

Wer die Energiepauschale noch nicht bekommen hat, muss einen Antrag stellen. Dabei müssen sich Rentnerinnen und Rentner allerdings beeilen, denn die Frist läuft am 30. Juni ab.

Der Antrag ist online unter kbs.de/EPP zu finden. Dieser muss dann per Post an Deutsche RentenversicherungKnappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum gesendet werden.

Wer noch Fragen zur Energiepreispauschale hat, kann eine E-Mail an energiepreispauschale@kbs.de schreiben oder Informationen bei der obigen Internetseite einholen. Telefonische Auskünfte erteilt das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001. Auch die Deutsche RentenversicherungKnappschaft-Bahn-See ist unter der Servicetelefonnummer 0800 1000 480 80 montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr erreichbar.

Nach Informationen der Welt sind bereits 38.500 Anträge eingegangen. Fast 15.850 seien davon final bearbeitet, 8700 seien bewilligt und 7150 abgelehnt worden.

Wer bekommt die Energiepreispauschale?

Wer zum Stichtag am 1. Dezember 2022 eine Rente wegen Alters, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente, wie Witwenrente erhalten hat, ist anspruchsberechtigt. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge ist es unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet ist.

Ehepaare können beide die Energiepauschale erhalten, wenn sie beide Rente beziehen. Bezieht eine Person mehrere Renten, wie zum Beispiel Altersrente und Witwenrente, dann wird das Geld nur einmal gezahlt.

Der Deutschen RentenversicherungKnappschaft-Bahn-See zufolge besteht ein Anspruch auf die Energiepauschale allerdings nur bei einem Wohnsitz im Inland.

Rentner, die in Deutschland wohnen und ihre Rente beziehungsweise vergleichbare Leistungen aus anderen Ländern der Europäischen Union erhalten, sowie hierzulande unbeschränkt steuerpflichtig sind, bekommen die Unterstützung ebenfalls.

Übrigens: Ruheständler können ihre Rente auch im Ausland beziehen. Dabei gibt es besonders lohnenswerte Länder zum Auswandern.

Auf welches Konto wird die Energiepauschale ausgezahlt?

Die Energiepauschale wird auf das Konto ausgezahlt, auf das auch die Rentenzahlungen erfolgen, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Eine Auszahlung auf ein anderes Konto ist indes nicht möglich.

Muss die Energiepauschale versteuert werden?

Ja, die Energiepauschale muss versteuert werden, da es sich dabei um steuerpflichtige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe c Einkommenssteuergesetz handelt. Ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen und wie hoch diese ausfallen, hängt der Deutschen Rentenversicherung zufolge von den persönlichen Verhältnissen ab.

Allgemein muss beachtet werden, dass von der Rente noch Abgaben und Steuern abgehen und auch Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich ausrechnen. Zudem können Rentner mit ein paar Tipps bei der Steuererklärung sparen.

Übrigens: Die Doppelbesteuerung der Rente soll wegfallen. Davon sollten einige Rentner profitieren. Wann die Doppelbesteuerung der Rente genau wegfällt, ist noch nicht sicher. Die Tabelle zeigt, wie viel Prozent der Rente versteuert werden muss. Wer von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, kann eine Rückzahlung beantragen.

 
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