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Rente
Doppelbesteuerung der Rente: Wer ist betroffen?
Manche Menschen können von einer Doppelbesteuerung der Rente betroffen sein. Wer genau darunter zählt, erfahren Sie im Artikel.
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Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | Manche Personen können von einer Doppelbesteuerung der Rente betroffen sein.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 01.11.2024 09:04 Uhr

Wenn Menschen ihren wohlverdienten Ruhestand antreten, dürfen sie sich auf die Rente freuen. Allerdings muss auf die Rente noch Steuern und Abgaben gezahlt werden. Bei manchen Rentnerinnen und Rentnern kann es möglicherweise auch zu einer Doppelbesteuerung der Rente kommen, obwohl diese verfassungswidrig wäre. Wer davon betroffen sein könnte, erfahren Sie im Artikel.

Was ist eine Doppelbesteuerung der Rente?

Wenn von einer Doppelbesteuerung der Rente die Rede ist, dann geht es laut Finanztip um zwei Zahlen:

  • Steuerfreien Rentenzufluss: Das ist der gesamte steuerfreie Anteil der Rente bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung

  • Versteuerte Rentenbeiträge: Das ist die Summer der Beiträge für die Rentenversicherung, die bereits aus versteuertem Einkommen geleistet wurden

Wenn der steuerfreie Rentenzufluss geringer ist, als die versteuerten Rentenbeiträge, liegt eine Doppelbesteuerung der Rente vor. Man zahlt also auf einen Teil der bereits versteuerten Rentenbeiträge später als Rentner noch einmal Steuern. Wie viel Steuern genau auf die Rente gezahlt werden müssen, können Sie der Tabelle entnehmen.

Warum kann eine Doppelbesteuerung der Rente überhaupt passieren?

Dass Renten überhaupt doppelt besteuert werden können, liegt am Umbau des Rentensystems seit 2005. Bis dahin galt die sogenannte vorgelagerte Besteuerung. Versicherte zahlten also die Rentenversicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen. Im Gegenzug war der größte Teil der Rente steuerfrei.

Das Bundesverfassungsgericht forderte im Urteil vom 6. März 2002, dass das Rentensystem auf die nachgelagerte Besteuerung umgebaut werden soll. So war es nämlich schon bei Beamten im Ruhestand.

Wer kann von der Doppelbesteuerung betroffen sein?

Eine Doppelbesteuerung der Rente dürfte eher die Minderheit der Menschen in Deutschland beschäftigen. Vor allem die Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommen zu niedrig ist und die deswegen auch keine Steuern zahlen müssen, sind schon mal nicht betroffen. Und auch sonst sind nur bestimmte Personengruppen involviert. Dem Bundesfinanzhof zufolge könnten folgende Gruppen am ehesten von einer Doppelbesteuerung der Rente betroffen sein:

  • Rentnerinnen und Rentner, die erst sei Kurzem Rente beziehen

  • Menschen, die früher selbstständig waren und ihre Rentenversicherungsbeiträge größtenteils selbst finanziert haben und nicht durch steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse unterstützt wurden

  • Senioren, die ledig sind und keine Hinterbliebenenrente, wie etwa der Witwenrente bekommen

  • Männer, da sie statistisch gesehen früher sterben als Frauen

Nach Angaben von Finanztipp ist die Gefahr einer Doppelbesteuerung bei ehemals Selbstständigen am größten, da sie sich um ihre Altersvorsorge selbst kümmern mussten - ohne Zuschüsse des Arbeitgebers. Arbeitnehmer hingegen sind tendenziell eher nicht betroffen.

Von Seiten der Politik ist künftig geplant, dass eine Doppelbesteuerung nicht mehr möglich sein soll. Wann die Doppelbesteuerung genau wegfällt, ist noch nicht klar. Besonders ein paar Jahrgänge dürften davon profitieren. Wer davon überzeugt ist, dass ihn die Doppelbesteuerung betrifft, kann eine Rückzahlung beantragen.

Woher weiß ich, ob ich von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen bin?

Laut Finanztip muss dafür die zu erwartende steuerfreie Rente ausgerechnet werden. Außerdem wird der Gesamtbetrag der versteuerten Rentenbeiträge benötigt. Letzteres allerdings könnte sich als schwierig erweisen, denn diese Unterlagen können mehrere Jahrzehnte alt sein und nicht jeder und jede hebt die Unterlagen so lange auf.

Der Bundesfinanzhof hat festgelegt, dass für die Berechnung bestimmte Parameter gelten müssen. Zu den steuerfreien Rentenbezügen zählen ausschließlich der individuelle, jährliche Rentenfreibetrag sowie der Freibetrag eines unter Umständen länger lebenden Ehegatten aus der Hinterbliebenenrente.

Hingegen der Grundfreibetrag, die jährliche Werbungskostenpauschale, die Sonderausgabenpauschale und der Sonderausgabenabzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zählen demnach nicht dazu.

Um überhaupt überprüfen zu können, ob eine Doppelbesteuerung vorliegt, müssen dem Finanzamt alle wichtigen Unterlagen vorgelegt werden. Das wären

  • alle Rentenbescheide (Rentenbezugsmitteilungen)

  • alle Steuerbescheide oder Lohnabrechnungen

Übrigens: Die Rente muss immer beantragt werden. Dafür ist die Rentenversicherungsnummer wichtig. Und auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, sonst drohen Strafen. Bis zu welcher Rentenhöhe Sie Steuern zahlen müssen, lässt sich ausrechnen. Zudem können Rentner mit ein paar Tipps bei der Steuererklärung sparen.

Neben den Steuern, die gezahlt werden müssen, gibt es aber auch gute Nachrichten, denn die Rente ist 2023 wieder gestiegen. Wie viel Geld Sie mehr auf dem Konto haben, können Sie in der Tabelle nachlesen. Und wer im Ruhestand noch mehr Geld auf dem Konto haben will, kann 100 Euro Zuschlag zur Rente erhalten.

 
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