Die Schweiz lockt jedes Jahr zahlreiche Menschen mit ihren Berglandschaften, der klassischen Schweizer Schokolade, herzhaften Käsesorten und mehr an. Doch nicht nur in ihrer Freizeit zieht es die Deutschen in das südlich gelegene Nachbarland. Gerade in der Grenzregion bietet es sich an, in der Schweiz zu arbeiten und in Deutschland zu leben. Sobald es dann in Richtung Ruhestand geht und die Rente über die Grenze fließt, stellt sich eine wichtige Frage: Wie wird die Rente aus der Schweiz in Deutschland versteuert?
Übrigens: Auch wer eine Rente aus Österreich bekommt, muss die Zahlungen in Deutschland versteuern. Außerdem können Rentnerinnen und Rentner ihren Ruhestand im Ausland verbringen und die Rente aus Deutschland erhalten.
Rente aus der Schweiz: Wie setzt sie sich zusammen?
Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert laut haufe.de auf drei Säulen:
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1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversorgung (AHV) und Invaliditätsversicherung (IV) bilden die gesetzliche Sozialversicherung
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2. Säule: die Pensionskasse bildet die berufliche Vorsorge
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3. Säule: die private Vorsorge basiert zum Beispiel auf einer Fondsversicherung
Beiträge zahlen Angestellte und Arbeitgeber in der Schweiz nur in die Versicherungen der ersten und zweiten Säule. Relevant für die Rente ist im Ruhestand allerdings nur die zweite Säule, also die Pensionskasse. In diese müssen auch Grenzgänger - gemeint sind Deutsche, die in der Schweiz arbeiten - verpflichtend einzahlen, erklärt grenzgaengerdienst.de, einer Beratungsstelle für Deutsche in der Schweiz.
Auch die Pensionskasse selbst besteht in der Schweiz aus zwei Teilen: dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil.
Der obligatorische Teil gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab einem bestimmten Jahreseinkommen. Dabei sind der Mindestversicherungsschutz und die Beiträge gesetzlich vorgeschrieben. Der überobligatorische Teil hingegen ist nicht verpflichtend und kann als zusätzlicher Vorteil genutzt werden.
Ausgezahlt wird die Rente aus der Schweiz genau wie in Deutschland ab Erreichen eines bestimmten Alters, dem Renteneintrittsalter. Laut der Deutschen Rentenversicherung wird die Rente für Grenzgänger zunächst in Schweizer Franken (CHF) berechnet und mit dem offiziellen Tageskurs spätestens bis zum 20. Tag des Monats in Euro überwiesen. Sehr kleine Renten können unter Umständen auch nur einmal jährlich gezahlt werden.
Rente aus der Schweiz: Wie wird sie in Deutschland versteuert?
Unabhängig davon, wie häufig die Rente aus der Schweiz ausgezahlt wird oder wie hoch sie ist, wird die Zahlung komplett in Deutschland versteuert. Denn laut haufe.de hat der Ansässigkeitsstaat - also Deutschland - das Besteuerungsrecht. Der Schweiz steht kein Quellenbesteuerungsrecht zu. Aber wie wird es dabei besteuert?
Grundsätzlich unterliegen Zahlungen aus der schweizerischen Pensionskasse laut grenzgaengerdienst.de den gleichen Steuerregeln, wie die deutsche Rente.
Laut haufe.de werden die Bezüge aus der Schweiz in Deutschland seit 2005 nach Paragraf 22 des Einkommensteuergesetzes besteuert. Hier ist unter anderem der Besteuerungsanteil geregelt, also der steuerpflichtige Teil der Rente. Wie hoch dieser ist, hängt davon ab, wann man in den Ruhestand geht. Erst ab einem Rentenbeginn im Jahr 2058 werden 100 Prozent der Rente besteuert. Wer zum Beispiel 2024 in Rente geht, muss nur auf 83 Prozent seiner Rente Steuern zahlen. Bis 2058 steigt der Satz anschließend jedes Jahr um 0,5 Prozent.
Nur wenn der zu versteuernde Teil der Rente den Grundfreibetrag übersteigt - im Jahr 2024 liegt er bei 11.784 Euro -, werden laut der Deutschen Rentenversicherung tatsächlich Steuern fällig.
Anders sieht es aus, wenn die Rente aus der Schweiz als Einmalzahlung aus der Pensionskasse ausgezahlt wird. Denn laut grenzgaengerdienst.de liegt das Besteuerungsrecht dann bei der Schweiz. Das ist im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz geregelt. Wie hoch die Rente in diesem Fall tatsächlich besteuert wird, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen Betroffene die Einmalzahlung in Deutschland nach der Auszahlung und Besteuerung in der Steuererklärung angeben. Die in der Schweiz gezahlte Steuer wird dann mit der Steuerschuld in Deutschland verrechnet.
Übrigens: Die Rentenbezüge aus dem Ausland werden bei der Steuererklärung für das deutsche Finanzamt in der Anlage R-AUS für ausländische Renten übermittelt. Grundsätzlich müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben, sonst drohen Strafen. Wenn Rentner bei der Steuererklärung aber ein paar Tipps beachten, können sie ordentlich Geld sparen.