Die durchschnittliche Bruttoaltersrente lag der Deutschen Rentenversicherung zufolge 2022 nach mindestens 35 Versicherungsjahren im Schnitt bei 1550 Euro pro Monat (Rentenbestand Ende 2022). Männer bekamen durchschnittlich 1728 Euro, Frauen 1316 Euro. Wer also 2500 Euro Brutto-Rente bekommt, darf sich glücklich schätzen. Allerdings müssen darauf noch Steuern und Abgaben gezahlt werden. Wie viel bleibt also dann am Ende übrig?
Wie viel wird von 2500 Euro Rente abgezogen?
Neben Steuern müssen Rentner auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Diese werden von der Bruttorente abgezogen. Finantzip zufolge beläuft sich der Beitragssatz der Krankenversicherung aktuell auf 14,6 Prozent für diejenigen, die gesetzlich versichert sind. Außerdem muss noch ein Zusatzbeitrag von derzeit 1,6 Prozent entrichtet werden. Dabei müssen Rentner nur die Hälfte der Beiträge zahlen, da die Rentenversicherung den anderen Teil übernimmt.
Beim Beitragssatz zur Pflegeversicherung kommt es auf die Anzahl der Kinder an. Durch die Reform beim Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Juli 2023 wurden die Beiträge erhöht:
Beitrag seit 1. Juli 2023 | Beitrag vor 1. Juli 2023 | |
Rentner ohne Kind | 4 Prozent | 3,4 Prozent |
Rentner mit einem Kind | 3,4 Prozent | 3,05 Prozent |
Rentner zwei Kindern unter 25 | 3,15 Prozent | 3,05 Prozent |
Rentner mit drei Kindern unter 25 | 2,9 Prozent | 3,05 Prozent |
Rentner mit vier Kindern unter 25 | 2,65 Prozent | 3,05 Prozent |
Rentner mit fünf Kindern unter 25 | 2,4 Prozent | 3,05 Prozent |
Wie bereits erwähnt, müssen Rentnerinnen und Rentner auch noch Steuern auf die Rente zahlen. Dabei kommt es darauf an, wann Versicherte in Rente gehen. Da der Steuersatz schrittweise angehoben wird, ändert sich der zu versteuernde Rentenanteil jedes Jahr.
Bei der Besteuerung hat sich seit dem Jahr 2023 allerdings etwas geändert, da das Wachstumschanchengesetz, das im Frühjahr 2024 verabschiedet wurde, laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe rückwirkend auch für 2023 gilt. Dadurch steigt der Besteuerungsanteil für Neurenten jährlich nur noch um 0,5 und nicht mehr um 1,0 Prozentpunkte. Rentnerinnen und Rentner, die also 2023 den Ruhestand angetreten haben, müssen nicht mehr 83 Prozent ihrer Rente versteuern, sondern nur noch 82,5. Der steuerfreie Teil der Rente erhöht sich damit auf 17,5 Prozent. 2058 soll der Prozess dann endgültig abgeschlossen sein und wer dann in Rente geht, muss 100 Prozent seiner Rente versteuern. Einen Rentenfreibetrag gibt es dann nicht mehr.
Die Tabelle im Folgenden gibt einen Überblick.
Tabelle: Anteil der Rente, die versteuert werden muss
Jahr des Renteneintritts | Anteil der Rente, der besteuert wird, in Prozent | Rentenfreibetrag in Prozent |
Bis 2005 | 50 | 50 |
2006 | 52 | 48 |
2007 | 54 | 46 |
2008 | 56 | 44 |
2009 | 58 | 42 |
2010 | 60 | 40 |
2011 | 62 | 38 |
2012 | 64 | 36 |
2013 | 66 | 34 |
2014 | 68 | 32 |
2015 | 70 | 30 |
2016 | 72 | 28 |
2017 | 74 | 26 |
2018 | 76 | 24 |
2019 | 78 | 22 |
2020 | 80 | 20 |
2021 | 81 | 19 |
2022 | 82 | 18 |
2023 | 82,5 | 17,5 |
2024 | 83 | 17 |
2025 | 83,5 | 16,5 |
2026 | 84 | 16 |
2027 | 84,5 | 15,5 |
2028 | 85 | 15 |
2029 | 85,5 | 14,5 |
2030 | 86 | 14 |
2031 | 86,5 | 13,5 |
2032 | 87 | 13 |
2033 | 87,5 | 12,5 |
2034 | 88 | 12 |
2035 | 88,5 | 11,5 |
2036 | 89 | 11 |
2037 | 89,5 | 10,5 |
2038 | 90 | 10 |
2039 | 90,5 | 9,5 |
2040 | 91 | 9 |
2041 | 91,5 | 8,5 |
2042 | 92 | 8 |
2043 | 92,5 | 7,5 |
2044 | 93 | 7 |
2045 | 93,5 | 6,5 |
2046 | 94 | 6 |
2047 | 94,5 | 5,5 |
2048 | 95 | 5 |
2049 | 95,5 | 4,5 |
2050 | 96 | 4 |
2051 | 96,5 | 3,5 |
2052 | 97 | 3 |
2053 | 97,5 | 2,5 |
2054 | 98 | 2,0 |
2055 | 98,5 | 1,5 |
2056 | 99 | 1 |
2057 | 99,5 | 0,5 |
2058 | 100 |
Bei den Steuerzahlungen auf die Rente muss beachtet werden, dass das nur auf jene Rentner zutrifft, deren zu versteuernder Rentenanteil über dem Grundfreibetrag liegt. Wie viel Rente Ruheständler also haben dürfen, ohne Steuern zu zahlen, hängt maßgeblich vom Grundfreibetrag ab. Dieser ändert sich jedes Jahr:
- 2021: 9744 Euro
- 2022: 10.347 Euro
- 2023: 10.908 Euro
- 2024: 11.604 Euro
Es muss also jeder Cent, der über dem Grundfreibetrag liegt, versteuert werden. So müssen Rentner, die im Umkehrschluss weniger als diesen Betrag zur Verfügung haben, keine Steuern auf die Rente zahlen.
Des Weiteren zieht das Finanzamt in der Steuererklärung von der Jahres-Brutto-Rente noch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und einen jährlichen Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro ab.
Fazit: Aufgrund der vielen Unwägbarkeiten, lässt sich also nicht sagen, wie viel Geld bei 2500 Euro Brutto-Rente übrig bleibt. Das muss für jeden Rentner und jede Rentnerin individuell berechnet werden.
Ein Beispiel, um den Rechenweg zu verdeutlichen:
Sonja ist nicht verheiratet, hat keine Kinder und ging im Mai 2024 in Rente. Ihre Brutto-Rente beträgt 2500 Euro. Sie ist gesetzlich krankenversichert. Außerdem ist Sonja aus der Kirche ausgetreten. Außer der Rente hat Sonja keine weiteren Einkünfte.
Ihre jährliche Brutto-Rente beträgt 30.000 Euro. Aufgrund des Renteneintritts im Jahr 2024, muss Sonja 83 Prozent ihrer Rente versteuern:
- 0,83 x 30.000 Euro = 24.900 Euro
Die zu versteuernde Rente von 24.900 Euro liegt über dem Grundfreibetrag 2024. Dieser Teil muss also versteuert werden.
Sonja muss zudem nur die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, was 8,1 Prozent entspricht. Außerdem werden noch vier Prozent der Brutto-Rente für die Pflegeversicherung abgezogen, da sie kinderlos ist. Diese Beiträge werden vom zu versteuernden Rentenanteil abgezogen:
- Krankenversicherungsbeitrag: 0,081 x 30.000 Euro = 2430 Euro
- Pflegeversicherungsbeitrag: 0,04 x 30.000 Euro = 1200 Euro
- 24.900 Euro - 2430 Euro - 1200 Euro = 21.270 Euro
Des Weiteren zieht das Finanzamt noch eine jährliche Werbungskostenpauschale von 102 Euro und ein jährlicher Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro ab:
- 21.270 Euro - 102 Euro - 36 Euro = 21.132 Euro.
Nun muss noch ermittelt werden, wie viel Einkommensteuer Sonja auf den zu versteuernden Rentenanteil zahlen muss. Dafür muss dieser in den Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen eingetragen werden. So muss sie bei einem zu versteuernden Einkommen von 21.132 Euro pro Jahr 2045 Euro Steuern zahlen.
Nach allen Abzügen beträgt ihre jährliche Rente also:
- 30.000 Euro (Brutto-Rente) - 2045 Euro (Steuern) - 2430 Euro (Krankenversicherungsbeitrag) - 1200 Euro (Pflegeversicherungsbeitrag) = 24.325 Euro
Da Sonja kein Kirchenmitglied mehr ist, entfällt die Kirchensteuer. Auch der Solidaritätszuschlag wird nicht erhoben. So bleibt Sonja eine monatliche Netto-Rente von 2027 Euro übrig.
- 24.325 Euro / 12 = 2027 Euro
Gut zu wissen: Wir haben zudem ausgerechnet, was bei einer Rente von 1800 Euro und von 2000 Euro am Ende für Sie übrig bleibt.
Übrigens: Wichtig ist, dass Rentner eine Steuererklärung abgeben. Mit ein paar Tipps können Rentner bei der Steuererklärung zusätzlich sparen.