
Die Rentenpolitik ist von unterschiedlichen Auffassungen vieler Parteien geprägt. So ist es nur logisch, dass das Aus der Ampel-Koalition Auswirkungen auf Rentnerinnen und Rentner haben kann. Doch auch das Jahr 2025 bringt bereits mehrere Änderungen rund um die Rente mit sich. Die wohl wichtigste: Die nächste Stufe des Eintrittsalters zur Rente wurde ausgelöst. Was das bedeutet, lesen Sie hier.
Kann ich 2025 noch mit 63 in Rente gehen?
Der Gang in die reguläre Rente mit 63 Jahren gehört der Vergangenheit an. Das Renteneintrittsalter liegt mittlerweile weit über dieser Marke. Arbeitstätige, die im Jahr 2025 ihren 63. Geburtstag feiern, müssen sich daher noch mit dem Renteneintritt gedulden. Der Hintergrund: Die gesetzliche Rente kann laut der Deutschen Rentenversicherung erst ab einem bestimmten Alter beantragt werden. Dieses Alter wird Renteneintrittsalter genannt.
Personen des Jahrgangs 1961 müssen nicht mehr lange auf die wohlverdiente Rente warten. Laut der Deutschen Rentenversicherung können sie ab einem Alter von 66 Jahren und sechs Monaten in Rente gehen. Vom Geburtsjahrgang 1964 an gilt dann einheitlich das 67. Lebensjahr als reguläre Altersgrenze.
Renteneintrittsalter 2025: Neue Stufe wurde ausgelöst
Zum Jahreswechsel wurde laut der Deutschen Rentenversicherung eine neue Stufe beim Eintrittsalter der Rente ausgelöst. Aktuell gilt, dass Menschen des Jahrgangs 1960 die reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und vier Monaten erreicht haben. Sie wurde dadurch zwei Monate nach hinten verschoben. Bis 2031 wird die Altersgrenze beim Renteneintritt bei 67 Jahren angekommen sein. Eine Erhöhung, Stück für Stück.
Das reguläre Renteneintrittsalter erreichen im Jahr 2025 einige Personen des Jahrgangs 1959. Ab März 2025 kann es so weit sein. Sie können in einem Alter von 66 Jahren und zwei Monaten ihre Arbeit niederlegen. Die Renteneintritte nach Jahrgang sind in der folgenden Tabelle anschaulicher dargestellt. Die Daten sind einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung entnommen.
Geburtsjahr | Anhebung (Monate) | Regelaltersgrenze |
1958 | 12 | 66 Jahre |
1959 | 14 | 66 Jahre, 2 Monate |
1960 | 16 | 66 Jahre, 4 Monate |
1961 | 18 | 66 Jahre, 6 Monate |
1962 | 20 | 66 Jahre, 8 Monate |
1963 | 22 | 66 Jahre, 10 Monate |
1964 | 24 | 67 Jahre |
Rente: Eintrittsalter 2025 sorgt für Veränderungen bei den Abschlägen
Die zu erwartenden Abschläge für Frührentner ändern sich im Jahr 2025 ebenfalls. Die Regelung besagt, dass der Rentenbetrag mit jedem Monat, den eine Person früher in den Ruhestand geht, um 0,3 Prozent sinkt. Der Anstieg des Rentenalters zum neuen Jahr wirkt sich daher auf den Geldverlust von Frührentnern aus.
Die Deutsche Rentenversicherung rechnet vor: Für Personen des Jahrgangs 1962, die im kommenden Jahr ihr 63. Lebensjahr vollenden, gilt ein reguläres Eintrittsalter von 66 Jahren und acht Monaten. Daraus ergebe sich ein Abschlag von 13,2 Prozent für den frühesten Renteneintritt mit 63 Jahren. Der Wert lag 2024 bei 12,6 Prozent.
Was tut sich 2025 in der Rentenpolitik?
Die Bundestagswahl 2025 könnte starke Auswirkungen auf die Rentenpolitik haben. Die CDU hält laut dem Wahlprogramm der Union eine Aktivrente für sinnvoll, bei der Rentnerinnen und Rentner nach dem Renteneintritt steuerfrei weiterarbeiten dürfen. Wie hoch der steuerfreie Betrag sein soll, ist noch unklar.
Die SPD wirbt unterdessen für ein festes Rentenniveau und will an der Frührente festhalten. Bundeskanzler Olaf Scholz ist laut eigener Aussage gegen eine weitere Debatte über das Renteneintrittsalter.