
Trotz Regierungskrise hat der Bundestag im November mehrheitlich das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen, wie die Bundesregierung schreibt. Damit gibt es positive Veränderungen für Renterinnen und Rentner. Gleich mehrere Anpassungen führen zu finanziellen Vorteilen gegenüber der Vorjahre. Einer davon: Der Steuerfreibetrag für die Rente wird angehoben. Wie der Steuerfreibetrag auf die Rente 2025 ausfällt, wer davon profitiert und welche Vorteile es noch gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Auch interessant: Jeder stellt sich einmal die Frage, wie viel Rente er im Alter bekommt. Entscheidend dabei sind die Rentenpunkte. Wie viel Rente Versicherte bei 50 Entgeltpunkten bekommen, haben wir ausgerechnet. Zusätzlich wird die Rente 2025 erhöht. Wie sich das auf den Geldbeutel der Rentnerinnen und Rentner auswirkt, können Sie der Tabelle entnehmen.
Was verändert sich bei der Rente 2025?
Zu den großen Veränderungen zählt, dass sich 2025 die Rente für alle Bezieherinnen und Bezieher erhöht: Um etwa 3,5 Prozent erhöhen sich alle Renten ab 2025. Der Grund: Damit soll der Rentenausgleich zwischen Ost und West beendet werden. Zusätzlich ist eine Rentenaufschubprämie geplant, die Menschen belohnen soll, die über das Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten. Außerdem erhöht sich 2025 der Grundfreibetrag, ab dem die Rente versteuert wird. Und zwar von 11.784 Euro im Jahr 2024 auf 12.096 Euro im Jahr 2025. Rentner, die also 2025 in Rente gehen, müssen 83,5 Prozent ihrer Bruttorente versteuern. Wenn die zu versteuernde Rente allerdings weniger als 12.096 Euro beträgt, wird diese nicht besteuert.
Übrigens: Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, denn die Rente zählt als Einkommen. Wer allerdings pro Jahr weniger als den Grundfreibetrag zur Verfügung hat, kann sich unter Umständen von der Pflicht einer Steuererklärung befreien lassen. Wenn Rentner zudem ein paar Tipps beachten, können sie bei der Steuererklärung sparen.
Rente 2025: Wer profitiert von höheren Freibeträgen?
Fakt ist: Durch den höheren Grundfreibetrag müssen weniger Menschen Steuern auf ihre Rente zahlen. Vor allem Menschen mit geringeren Renten werden so entlastet. Wie bei der Einkommenssteuer können allerdings auch Ausgaben geltend gemacht und damit der zu versteuernde Betrag gesenkt werden. Unter Umständen kann man aufgrund bestimmter Ausgaben sogar unter den Freibetrag rutschen und somit keine Steuern auf die Rente zahlen. „Sie können beispielsweise angefallene Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen“, schreibt das Bundesfinanzministerium. Zu gültigen Ausgaben zählen unter anderem kostenintensive altersbedingte Dienste oder umweltfreundliche Verbesserungen am Haus. Hier eine Liste versteuerbarer Ausgaben:
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Ausgaben für Rentenberatung und -beantragung
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Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
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außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- und Zahnersatzkosten
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Spenden und Mitgliedsbeiträge
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Kirchensteuer
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Haushaltsdienste wie Handwerkerinnen und Reinigungskräfte
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Energetische Haushaltssanierung wie zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen
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Unterhalt nach der Scheidung