
Einige Sozialabgaben fallen weg, wenn Seniorinnen und Senioren in Rente gehen. Die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung bleiben allerdings bestehen. 2025 gibt es bei der Krankenversicherung eine Änderung, die dazu führt, dass Rentner am Ende des Monats weniger Geld zur Verfügung haben – je nachdem, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind.
Rente und Krankenversicherung: Wie viele Beiträge zur Krankenkasse muss man zahlen?
Der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zufolge müssen alle Rentnerinnen und Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert sind, Beiträge zahlen.
Grundsätzlich ist es so: Der Versicherte und die Deutsche Rentenversicherung teilen sich den Beitragssatz zur Krankenversicherung jeweils zur Hälfte. Die DRV behält bei der monatlichen Rentenzahlung den Anteil des Versicherten ein und leitet diesen zusammen mit dem Anteil der Deutschen Rentenversicherung an die jeweilige Krankenkasse weiter. Der Beitragssatz beträgt derzeit für alle Krankenkassen 14,6 Prozent. Des Weiteren erhebt jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, den sie individuell festlegt. Die Deutsche Rentenversicherung beteiligt sich dabei ebenso zur Hälfte.
Rente und Zusatzbeitrag: Was bedeutet die Änderung für Rentner ab 2025?
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn hat mitgeteilt, dass Experten des Schätzerkreises eine nötige Erhöhung der Beiträge für 2025 ermittelt haben. Danach sollen diese um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens steigen.
Vor 2025 lag der Beitragssatz insgesamt bei 16,3 Prozent. Wie bereits beschrieben, setzt sich dieser aus dem Beitrag zur Krankenversicherung (14,6 Prozent) zusammen und dem individuellen Zusatzbeitrag. Letzterer betrug durchschnittlich 1,7 Prozent, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.
Seit Januar 2025 ist der Zusatzbeitrag durchschnittlich um 0,8 Prozent gestiegen, wie Stiftung Warentest erklärt, sodass der Beitragssatz dann insgesamt rund 17,1 Prozent beträgt. Da jede Krankenkasse den Zusatzbeitrag selbst bestimmt, kann dieser Wert leicht schwanken. Versicherte der Barmer zahlen 17,89 Prozent Beitragssatz, bei DAK sind es 17,4 Prozent – jeweils 1,1 Prozentpunkte mehr als bisher. Die Techniker Krankenkasse (TK) ist von 15,80 Prozent auf 17,05 Prozent gestiegen. Der Zusatzbeitrag der Kasse ist mit 2,45 Prozent mehr als doppelt so hoch wie zuvor mit 1,20 Prozent.
Diese Änderung wirkt bei Rentnerinnen und Rentnern zeitversetzt seit März 2025. Laut Deutscher Rentenversicherung wurden im Januar und Februar 2025 die Beiträge zur Krankenversicherung weiter mit dem bisherigen Beitragssatz berechnet.
Übrigens: Wer zu wenig Rente zur Verfügung hat, kann Zuschüsse beantragen. Auch die Grundrente oder die Grundsicherung kann zusätzlich Abhilfe schaffen. Außerdem könnte 2025 die Rente auch wieder steigen.