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Rente
1961 geboren: Wann kann dieser Jahrgang in Rente gehen?
Versicherte, die 1961 geboren wurden, haben nicht mehr lange zur Rente. Aber wann dürfen sie genau in Rente gehen?
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Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | Versicherte, die 1961 geboren wurden, haben nicht mehr lange zur Rente. Aber wann dürfen sie genau in Rente gehen?
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 17.11.2024 05:52 Uhr

Nach einem langen Arbeitsleben fiebern viele Menschen dem Ruhestand entgegen. Wer 1961 geboren wurde, der hat nicht mehr lange bis zur Rente. Aber wann können Versicherte aus diesem Jahrgang eigenlich genau in Rente gehen? Alle Informationen im Artikel.

Wann kann man in Rente gehen?

Wann man genau in Rente gehen kann, ist sehr individuell, denn es kommt auf das Geburtsjahr und die Versicherungszeit an. Grundsätzlich müssen Versicherte die Wartezeit erfüllen, dann würden sie nach 5 Jahren Arbeit schon Rente bekommen - allerdings erst, wenn sie das Renteneintrittsalter erreicht haben.

Bei der Versicherungszeit wird zwischen "langjährig Versicherten" und "besonders langjährig Versicherten" unterschieden. Wer 35 Jahre anrechenbare Zeiten gesammelt hat, gehört zu den "langjährig Versicherten", bei 45 Beitragsjahren spricht man von "besonders langjährig Versicherten".

Versicherte, die zwischen 1949 und 1963 geboren sind und bereits 35 Versicherungsjahre gesammelt haben, können laut der Deutschen Rentenversicherung noch vor dem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, liegt das Renteneintrittsalter bei allen, die 1964 oder später geboren sind bei 67 Jahren - auch wenn sie 35 Beitragsjahre gesammelt haben.

Wer nicht so lange warten möchte, der hat die Möglichkeit auch schon vorzeitig mit 63 Jahren in Rente zu gehen, muss allerdings mit Abschlägen rechnen. Für jeden Monat, den Versicherte vor dem regulären Renteneintritt in Rente gehen, werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen, maximal können es 14,4 Prozent sein. Der Abschlag bleibt dann ein Leben lang bestehen.

Nach einer Beitragszeit von 45 Jahren können Versicherte grundsätzlich früher in Rente gehen, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Die Rente für besonders langjährig Versicherte wird zwar oft noch "Rente mit 63" genannt, weil alle, die vor 1953 geboren wurden, in diesem Alter ohne Abschläge den Ruhestand antreten konnten. Das gilt allerdings nicht mehr für die späteren Jahrgänge, da das Rentenalter jedes Jahr angehoben wurde. Die Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 dürfen also erst zwischen 63 und 65 Jahren in Rente gehen und alle, die 1964 oder später geboren wurden, können mit 65 Jahren in Rente gehen, wenn sie 45 Versicherungsjahre gesammelt haben.

Wichtig: Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte ist es nicht möglich vorzeitig in Rente zu gehen - auch nicht, wenn man Abschläge in Kauf nehmen würde.

Rente nach 35 Versicherungsjahren: Welche Zeiten werden berücksichtigt?

Der Deutschen Rentenversicherung zufolge werden für die Berechnung der 35 Jahre alle Monate zusammengerechnet, in denen der oder die Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Unter anderem werden folgende Zeiten berücksichtigt:

  • Beiträge aus einer Beschäftigung oder Selbstständigkeit. Unter Umständen zählen auch Monate, in denen Versicherte Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben

  • Freiwillige Beiträge, die Versicherte allein gezahlt haben

  • Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb beziehungsweise drei Lebensjahre

  • Monate der häuslichen Pflege (nicht erwerbsmäßig)

  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung

  • Beiträge für Minijobs, die Versicherte zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt haben. Vorsicht: Beiträge für Minijobs, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt

  • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern

  • Ersatzzeiten (beispielsweise Monate der politischen Verfolgung in der DDR)

  • Anrechnungszeiten (Zeiten, in denen Versicherte aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium)

  • Berücksichtigungszeiten (zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist)

Rente nach 45 Versicherungsjahren: Welche Zeiten werden berücksichtigt?

Für die Berechnung der 45 Jahre werden laut der Deutschen Rentenversicherung folgende Zeiten zusammengerechnet:

  • Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit

  • Beiträge für Minijobs, die Versicherte zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt haben. Achtung: Beiträge für Minijobs, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt

  • Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag

  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehrdienstpflicht und Zivildienstpflicht

  • Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen, wie etwa Krankengeld

  • Ersatzzeiten (etwa Monate der politischen Verfolgung in der DDR)

  • Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind

Nicht berücksichtigt werden folgende Zeiten:

  • Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Bürgergeld oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden

  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung

  • Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern

  • Anrechnungszeiten (Zeiten, in denen Versicherte aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium)

Wichtig: Wenn Versicherte in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos geworden sind und Arbeitslosengeld bekommen haben, zählen diese Zeiten nur mit, wenn die Arbeitslosigkeit auf einer Insolvenz oder vollständigen Betriebsaufgabe beruht.

Wer noch keine 45 Versicherungsjahre gesammelt hat, aber schon früher aus dem Beruf ausscheiden möchte, kann sich mit einem Schlupfloch behelfen.

Wann kann man in Rente gehen, wenn man 1961 geboren wurde?

Wer 1961 geboren wurde und wissen möchte, wann er in Rente gehen kann, muss noch die persönliche Versicherungszeit berücksichtigen.

Beispiel: Der Versicherte ist am 5. Juni 1961 geboren und möchte wissen, wann er in Rente gehen kann. Regulärer Rentenbeginn wäre am 1. Januar 2028.

Hat die Person 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt, kann sie frühestens am 1. Juli 2024 in Rente gehen. Dafür muss sie allerdings einen Abschlag von 12,6 Prozent der Rente in Kauf nehmen.

Wenn die Person sogar 45 Versicherungsjahre gesammelt haben, dann kann sie mit 64 Jahren und sechs Monaten in Rente gehen, also zum 1. Januar 2026.

Übrigens: Über die Rente gibt es viele Mythen und Irrtümer. Dazu zählt, dass die Rente angeblich automatisch aufs Konto kommt, das ist aber nicht der Fall. Die Rente muss beantragt werden. Dafür brauchen Versicherte die Rentenversichertenummer.

 
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