1800 Euro Rente klingen erstmal nicht schlecht, denn wer im Alter so viel Geld zur Verfügung hat, bekommt deutlich mehr als der Durchschnitt in Deutschland. Allerdings müssen Rentnerinnen und Rentner bedenken, dass es sich dabei um die Bruttorente handelt und noch Steuern und Abgaben fällig werden. Wie viel also tatsächlich von 1800 Euro Rente übrig bleibt, haben wir für Sie ausgerechnet.
Wie viel wird von 1800 Euro Rente abgezogen?
Von der Bruttorente müssen Rentnerinnen und Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern zahlen.
Der derzeitige Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt für Rentner, die nicht privat versichert sind, Finantzip zufolge 14,6 Prozent. Dazu kommt noch der Zusatzbeitrag von aktuell 1,6 Prozent. Allerdings müssen Rentner nur die Hälfte der Beiträge zahlen, den anderen Teil übernimmt die Rentenversicherung.
Bei der Pflegeversicherung sieht es etwas komplizierter aus, denn durch die Reform beim Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Juli 2023 hat sich einiges geändert. So kommt es beim Pflegebeitrag darauf an, wie viele Kinder Familien haben:
Beitrag seit 1. Juli 2023 | Beitrag vor 1. Juli 2023 | |
Rentner ohne Kind | 4 Prozent | 3,4 Prozent |
Rentner mit einem Kind | 3,4 Prozent | 3,05 Prozent |
Rentner zwei Kindern unter 25 | 3,15 Prozent | 3,05 Prozent |
Rentner mit drei Kindern unter 25 | 2,9 Prozent | 3,05 Prozent |
Rentner mit vier Kindern unter 25 | 2,65 Prozent | 3,05 Prozent |
Rentner mit fünf Kindern unter 25 | 2,4 Prozent | 3,05 Prozent |
Neben den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen zudem noch Steuern auf die Rente gezahlt werden. Entscheidend ist hier das Renteneintrittsalter, also wann Versicherte in Rente gehen. Der Steuersatz steigt laut Deutscher Rentenversicherung jährlich, daher ändert sich auch der zu versteuernde Rentenanteil jedes Jahr.
Seit 2023 gibt es eine Besonderheit: Durch das verabschiedetet Wachstumschancengesetz steigt der Besteuerungsanteil für Neurenten jährlich nur noch um 0,5 Prozentpunkte und nicht mehr um 1,0, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe mitteilt. Wer also 2023 in Rente gegangen ist, muss nicht mehr - wie ursprünglich vorgesehen - 83 Prozent seiner Rente versteuern, sondern nur noch 82,5. Der Rentenfreibetrag erhöht sich damit auf 17,5 Prozent. 2058 müssen schließlich 100 Prozent der Rente versteuert werden und es gibt keinen Rentenfreibetrag mehr.
Tabelle: Anteil der Rente, die versteuert werden muss
Jahr des Renteneintritts | Anteil der Rente, der besteuert wird, in Prozent | Rentenfreibetrag in Prozent |
Bis 2005 | 50 | 50 |
2006 | 52 | 48 |
2007 | 54 | 46 |
2008 | 56 | 44 |
2009 | 58 | 42 |
2010 | 60 | 40 |
2011 | 62 | 38 |
2012 | 64 | 36 |
2013 | 66 | 34 |
2014 | 68 | 32 |
2015 | 70 | 30 |
2016 | 72 | 28 |
2017 | 74 | 26 |
2018 | 76 | 24 |
2019 | 78 | 22 |
2020 | 80 | 20 |
2021 | 81 | 19 |
2022 | 82 | 18 |
2023 | 82,5 | 17,5 |
2024 | 83 | 17 |
2025 | 83,5 | 16,5 |
2026 | 84 | 16 |
2027 | 84,5 | 15,5 |
2028 | 85 | 15 |
2029 | 85,5 | 14,5 |
2030 | 86 | 14 |
2031 | 86,5 | 13,5 |
2032 | 87 | 13 |
2033 | 87,5 | 12,5 |
2034 | 88 | 12 |
2035 | 88,5 | 11,5 |
2036 | 89 | 11 |
2037 | 89,5 | 10,5 |
2038 | 90 | 10 |
2039 | 90,5 | 9,5 |
2040 | 91 | 9 |
2041 | 91,5 | 8,5 |
2042 | 92 | 8 |
2043 | 92,5 | 7,5 |
2044 | 93 | 7 |
2045 | 93,5 | 6,5 |
2046 | 94 | 6 |
2047 | 94,5 | 5,5 |
2048 | 95 | 5 |
2049 | 95,5 | 4,5 |
2050 | 96 | 4 |
2051 | 96,5 | 3,5 |
2052 | 97 | 3 |
2053 | 97,5 | 2,5 |
2054 | 98 | 2,0 |
2055 | 98,5 | 1,5 |
2056 | 99 | 1 |
2057 | 99,5 | 0,5 |
2058 | 100 |
Grundsätzlich müssen zwar alle Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen, aber nur, wenn sie mit dem zu versteuernden Rentenanteil über den Grundfreibetrag kommen. Wie viel Rente Sie haben dürfen, ohne Steuern zu zahlen, hängt maßgeblich vom Grundfreibetrag ab, der sich jedes Jahr ändert:
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2021: 9744 Euro
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2022: 10.347 Euro
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2023: 10.908 Euro
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2024: 11.604 Euro
So muss jeder Cent, der über diesem Betrag liegt, versteuert werden. Im Umkehrschluss müssen Rentnerinnen und Rentner, die weniger als den Grundfreibetrag zur Verfügung haben, ihre Rente nicht versteuern.
Des Weiteren wird Finanztip zufolge von der Jahres-Brutto-Rente noch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und ein jährlicher Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro in der Steuererklärung vom Finanzamt abgezogen.
Es lässt sich also nicht pauschal sagen, wie viel Geld von 1800 Euro Rente abgezogen wird, da das für jeden Rentner und jede Rentnerin individuell betrachtet werden muss.
Ein Beispiel:
Bernd ist nicht verheiratet, hat keine Kinder und ist im Juni 2024 in Rente gegangen. Er bekommt eine Rente von 1800 Euro brutto und ist gesetzlich krankenversichert. Außerdem ist er aus der Kirche ausgetreten. Sonst hat Bernd keine weiteren Einkünfte. Er bekommt damit jährlich eine Rente von 21.600 Euro brutto. Da Bernd 2024 in Rente gegangen ist, muss er 83 Prozent der Rente versteuern:
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0,83 x 21.600 Euro = 17.928 Euro
Mit einer zu versteuernden Rente von 17.928 Euro liegt Bernd über dem Grundfreibetrag 2024 und muss daher diesen Anteil versteuern. Außerdem werden ihm noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Rente abgezogen. Den Beitrag zur Krankenversicherung muss er nur zur Hälfte zahlen, was 8,1 Prozent der Bruttorente entspricht. Da Bernd keine Kinder hat, muss er vier Prozent der Bruttorente zur Pflegeversicherung zahlen. Diese Beiträge müssen vom zu versteuernden Rentenanteil abgezogen werden:
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0,081 x 21.600 Euro = 1749,60 Euro (Krankenversicherungsbeitrag)
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0,04 x 21.600 Euro = 864 Euro (Pflegeversicherungsbeitrag)
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17.928 Euro - 1749,60 Euro - 864 Euro = 15.314,40 Euro.
Davon werden noch eine jährliche Werbungskostenpauschale von 102 Euro und ein jährlicher Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro abgezogen:
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15.314,40 Euro - 102 Euro - 36 Euro = 15.176,40 Euro.
Um herauszufinden, wie viel Einkommensteuer Bernd auf den zu versteuernden Rentenanteil zahlen muss, kann dieser in den Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen eingetragen werden. Demnach müssen bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 15.176,40 Euro insgesamt 617 Euro Steuern gezahlt werden.
Nach Steuerabzug beträgt die Rente pro Jahr 20.983 Euro. Davon müssen nun noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden:
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21.600 Euro - 617 Euro = 20.983 Euro
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20.983 Euro - 1749,60 Euro - 864 Euro = 18.369,40 Euro
Kirchensteuer muss Bernd nicht zahlen, da er aus der Kirche ausgetreten ist und auch der Solidaritätszuschlag fällt bei dieser Rentenhöhe weg. So bleiben Bernd also 18.369,40 Euro Rente netto pro Jahr übrig. Pro Monat erhält er damit eine Rente von 1530,78 Euro netto:
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18.369,40 Euro / 12 = 1530,78 Euro
Übrigens: Wichtig ist, dass Rentner eine Steuererklärung abgeben. Mit ein paar Tipps können Rentner bei der Steuererklärung zusätzlich sparen.