
Steuern begleiten Menschen fast ein Leben lang. Und selbst, wenn man schon nicht mehr arbeitet, hält der Fiskus weiterhin die Hand auf, denn auf die Rente müssen Steuern und Abgaben gezahlt werden. Wie viel hängt von mehreren Faktoren ab, wie von der Höhe der Rente oder aber auch vom Jahr, in dem Versicherte den Ruhestand antreten. Aber muss man eigentlich Steuern zahlen, wenn man 1300 Euro Rente hat? Wir erklären es Ihnen im Artikel.
Wie viel Steuern muss man auf die Rente zahlen?
Rentnerinnen und Rentner müssen nicht nur Steuern, sondern von der Brutto-Rente auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Derzeit beläuft sich der Beitragssatz der Krankenversicherung auf 14,6 Prozent für alle, die gesetzlich versichert sind, wie Finantzip mitteilt. Dazu kommt noch der Zusatzbeitrag, den allerdings jede Krankenkasse individuell festlegt. Aktuell liegt dieser laut AOK durchschnittlich bei 2,5 Prozent. Senioren müssen allerdings nur die Hälfte der Beiträge entrichten, den anderen Teil übernimmt die Rentenversicherung.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bemisst sich nach der Anzahl der Kinder. Durch die Reform beim Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Juli 2023 hatte sich bereits einiges geändert. Ab 1. Juli 2025 gibt es erneut Änderungen, da der Bundesrat der Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung zugestimmt hat:
Beitrag ab 1. Juli 2025 | Beitrag bis 1. Juli 2025 (seit 1. Juli 2023) | |
Rentner ohne Kind | 4,2 Prozent | 4 Prozent |
Rentner mit einem Kind | 3,6 Prozent | 3,4 Prozent |
Rentner zwei Kindern unter 25 | 3,35 Prozent | 3,15 Prozent |
Rentner mit drei Kindern unter 25 | 3,1 Prozent | 2,9 Prozent |
Rentner mit vier Kindern unter 25 | 2,85 Prozent | 2,65 Prozent |
Rentner mit fünf Kindern unter 25 | 2,6 Prozent | 2,4 Prozent |
Grundsätzlich muss die Rente immer versteuert werden. Einige Menschen bleiben allerdings verschont, denn ob man wirklich Steuern zahlen muss, hängt von der Rentenhöhe und dem Jahr ab, in dem Versicherte in Rente gehen. Außerdem spielt auch der sogenannte Grundfreibetrag eine wichtige Rolle. Für jede und jeden Versicherten ist das also individuell.
Das Jahr des Renteneintritts ist deshalb entscheidend, weil der Steuersatz der Rente variiert. Der Prozentsatz der Rente, die versteuert werden muss, seit 2005 steigt kontinuierlich. Bis dahin mussten 50 Prozent der Bruttorente versteuert werden. Seitdem steigt der Prozentsatz für Neurentner jährlich. Bis 2020 waren es zwei Prozentpunkte, dann bis 2022 ein Prozentpunkt. Seit 2023 steigt der zu versteuernde Rentenanteil wegen des Wachstumschancengesetzes jährlich nur noch um 0,5 Prozent. Insgesamt soll der Prozess bis 2058 dauern, dann müssen 100 Prozent der Rente versteuert werden. Im Gegenzug werden die Beiträge zur Rentenversicherung aber immer weniger besteuert, bis 2058 gar keine Steuern mehr darauf anfallen.
Tabelle: Anteil der Rente, der versteuert werden muss
Jahr des Renteneintritts | Anteil der Rente, der besteuert wird, in Prozent | Rentenfreibetrag in Prozent |
Bis 2005 | 50 | 50 |
2006 | 52 | 48 |
2007 | 54 | 46 |
2008 | 56 | 44 |
2009 | 58 | 42 |
2010 | 60 | 40 |
2011 | 62 | 38 |
2012 | 64 | 36 |
2013 | 66 | 34 |
2014 | 68 | 32 |
2015 | 70 | 30 |
2016 | 72 | 28 |
2017 | 74 | 26 |
2018 | 76 | 24 |
2019 | 78 | 22 |
2020 | 80 | 20 |
2021 | 81 | 19 |
2022 | 82 | 18 |
2023 | 82,5 | 17,5 |
2024 | 83 | 17 |
2025 | 83,5 | 16,5 |
2026 | 84 | 16 |
2027 | 84,5 | 15,5 |
2028 | 85 | 15 |
2029 | 85,5 | 14,5 |
2030 | 86 | 14 |
2031 | 86,5 | 13,5 |
2032 | 87 | 13 |
2033 | 87,5 | 12,5 |
2034 | 88 | 12 |
2035 | 88,5 | 11,5 |
2036 | 89 | 11 |
2037 | 89,5 | 10,5 |
2038 | 90 | 10 |
2039 | 90,5 | 9,5 |
2040 | 91 | 9 |
2041 | 91,5 | 8,5 |
2042 | 92 | 8 |
2043 | 92,5 | 7,5 |
2044 | 93 | 7 |
2045 | 93,5 | 6,5 |
2046 | 94 | 6 |
2047 | 94,5 | 5,5 |
2048 | 95 | 5 |
2049 | 95,5 | 4,5 |
2050 | 96 | 4 |
2051 | 96,5 | 3,5 |
2052 | 97 | 3 |
2053 | 97,5 | 2,5 |
2054 | 98 | 2,0 |
2055 | 98,5 | 1,5 |
2056 | 99 | 1 |
2057 | 99,5 | 0,5 |
2058 | 100 |
Wer also 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent der Rente versteuern. Der Rentenfreibetrag liegt bei 16,5 Prozent.
Wie bereits erwähnt, ist weiterhin der sogenannte Grundfreibetrag bei der Rente entscheidend. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zahlen zu müssen, lässt sich daran messen. Der Grundfreibetrag erhöht sich jedes Jahr und beträgt 2025 12.096 Euro. Jeder Cent, der darüber liegt, muss versteuert werden. Heißt im Umkehrschluss: Bis zu dieser magischen Grenze fallen, also keine Steuern kann.
Außerden wird laut Finanztip von der Jahres-Brutto-Rente noch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und ein jährlicher Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro in der Steuererklärung vom Finanzamt abgezogen.
1300 Euro Rente: Muss ich Steuern zahlen?
Hat ein Versicherter eine Rente von 1300 Euro, kann ausgerechnet werden, ob er darauf Steuern zahlen muss. Da das für jeden Rentner individuell zu betrachten ist und nicht pauschal erklärt werden kann, ziehen wir dafür ein Beispiel heran.
Beispiel:
Karl ist alleinstehend und ist im März 2025 in den Ruhestand gegangen. Er bekommt eine Rente von 1300 Euro. Karl hat keine Kinder, ist gesetzlich krankenversichert und aus der Kirche ausgetreten. Muss er auf seine Rente Steuern zahlen und wenn ja, wie viel?
Karls Rente beträgt pro Jahr 15.600 Euro.
12 x 1300 Euro = 15.600 Euro.
Da Karl 2025 in Rente geht, beträgt der Prozentsatz der zu versteuernden Rente 83,5 Prozent:
83,5 Prozent x 15.600 Euro = 13.026 Euro
Mit seiner zu versteuernden Rente liegt Karl über dem Grundfreibetrag 2025 von 12.084 Euro. Der Teil, der über der Grenze liegt, also 942 Euro muss versteuert werden.
Er muss außerdem die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent. Jede Krankenkasse erhebt außerdem noch einen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,5 Prozent. Der volle Beitrag liegt also bei 17,1 Prozent. Karl muss also 8,55 Prozent seiner Brutto-Rente dafür zahlen. Weiterhin müssen 4,2 Prozent der Brutto-Rente für die Pflegeversicherung abgezogen werden, da er keine Kinder hat. Beides wird vom zu versteuernden Rentenanteil abgezogen:
0,0855 x 15.600 Euro = 1333,80 Euro (Krankenversicherungsbeitrag)
0,042 x 15.600 Euro = 655,20 Euro (Pflegeversicherungsbeitrag)
15.600 Euro - 1333,80 Euro - 655,20 Euro = 13.611 Euro.
Wie bereits erwähnt, werden noch eine jährliche Werbungskostenpauschale von 102 Euro und ein jährlicher Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro abgezogen:
13.611 Euro - 102 Euro - 36 Euro = 13.473 Euro
Um zu berechnen, wie viel Einkommensteuer Karl auf den zu versteuernden Rentenanteil zahlen muss, kann dieser in den Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen eingetragen werden. Demnach müssen bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 13.473 Euro insgesamt 210 Euro Steuern gezahlt werden.
Nach Abzug der Steuern beträgt die Rente pro Jahr 13.263 Euro. Davon müssen nun noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden:
13.473 Euro - 210 Euro = 13.263 Euro
13.263 Euro - 1333,80 Euro - 655,20 Euro = 11.274 Euro
Karl muss keine Kirchensteuer zahlen, da er aus der Kirche ausgetreten ist und auch der Solidaritätszuschlag fällt bei dieser Rentenhöhe weg. So bleiben ihm also 11.274 Euro Rente netto pro Jahr übrig. Pro Monat erhält er damit eine Rente von 939,50 Euro netto:
11.274 Euro / 12 = 939,50 Euro
Übrigens: Es gibt Versicherte, die schaffen sogar eine Rente von 2000 Euro oder 3000 Euro. Wir haben ausgerechnet, wie viel Netto-Rente Ihnen bei einer Rente von 2000 Euro bleibt.
Was viele nicht wissen: Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Mit ein paar Tipps können Sie allerdings Geld dabei sparen.