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Rente
Mehr Geld zur Rente: Diesen Zuschuss lassen sich viele Rentner entgehen
Es gibt Rentner, denen reicht das Geld im Ruhestand nicht aus. Für diese Personengruppe wurde ein Freibetrag ins Leben gerufen - den viele gar nicht nutzen.
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Foto: Jelena Stanojkovic, stock.adobe.com (Symbolbild) | Es gibt einen Freibetrag bei der Renten, den viele gar nicht kennen.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 24.03.2025 06:13 Uhr

Nicht alle Rentner haben im Ruhestand so viel Geld zur Verfügung, dass sie davon problemlos leben können. Daher gibt es einige Zuschüsse für Rentner und die sogenannte Grundrente oder auch Grundrentenzuschlag genannt. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist dieser für Menschen gedacht, die lange mit einem unterdurchschnittlichen Gehalt gearbeitet und verpflichtend Rentenbeiträge gezahlt haben, um ihnen eine höhere Rente zu verschaffen. Dazu gibt es noch einen Freibetrag, den bislang aber deutlich weniger Personen nutzen, als gedacht.

Mehr Rente: Wie funktioniert der Freibetrag?

Wenn Rentnern der Freibetrag gewährt wird, dass ein auf die Sozialleistung anzurechnendes Einkommen in Höhe des Freibetrages von der Anrechnung ausgenommen wird, wie das BMAS mitteilt. Es wird dann nur der Betrag angerechnet, der den Freibetrag übersteigt. Rentnern bleibt damit mehr Geld.

Freibetrag bei der Rente: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Dem BMAS zufolge müssen für den zusätzlichen Freibetrag bei der Grundrente folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Anspruch auf Grundsicherung

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem sozialen Entschädigungsrecht

  • mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten

Die 33 Jahre können sich auch durch das Addieren von Zeiten in unterschiedlichen verpflichtenden Alterssicherungssystemen ergeben, zum Beispiel durch Grundrentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte.

Zudem bekommen auch Personen, die eine Hinterbliebenenrente beziehen, den Freibetrag, wenn sie bedürftig sind und sie oder die gestorbene Peron 33 Jahre Grundrenten- oder vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssicherungssystemen erworben hat.

Wichtig: Für den Freibetrag ist es nicht entscheidend, dass eine Person Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat, sondern die 33 Jahre Grundrentenzeiten beziehungsweise vergleichbare Zeiten sind ausschlaggebend.

Mehr Rente: Wie hoch ist der Freibetrag?

Wer 33 Jahre Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten erfüllt hat, dem werden von der gesetzlichen Rente monatlich 100 Euro bei der Einkommensanrechnung auf die Sozialleistung nicht berücksichtigt, wie das BMAS mitteilt. Wenn die Rente mehr als 100 Euro beträgt, werden vom übersteigenden Betrag zusätzlich 30 Prozent als Freibetrag berücksichtigt.

Allerdings ist der Freibetrag auf einen Betrag von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 gedeckelt. Seit 1. Januar 2024 sind das 281,50 Euro monatlich.

Bislang nutzen viele Rentnerinnen und Rentner den Freibetrag allerdings nicht. Derzeit sind es lediglich rund 63.000 Seniorinnen und Senioren, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen. Die Bundesregierung hatte ursprünglich erwartet, dass etwa 200.000 Rentner den Freibetrag nutzen werden.

Muss der Freibetrag beantragt werden?

Das kommt darauf an, ob Betroffene Wohngeld beziehen oder nicht. Ist das der Fall, werden die Grundrentenzeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch abgefragt und berücksichtigt, wenn die 33 Jahre voll sind.

Wer noch kein Wohngeld bezieht, aber Anspruch darauf hat, muss einen Antrag auf Wohngeld stellen, denn erst dann kann der Freibetrag berücksichtigt werden, wie das BMAS erklärt.

Übrigens: Wem das Geld trotzdem nicht reicht, der darf sich 2025 über eine Rentenerhöhung freuen. Die Rententabelle zeigt, wie viel mehr Geld Sie dann auf dem Konto haben.

 
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