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Rente
Ist die Rürup-Rente sinnvoll?
Die Rürup-Rente ist eine Art der privaten Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Aber wie sinnvoll ist diese Rente eigentlich?
AdobeStock_549672181.jpeg       -  Die Rürup-Rente wurde vor rund 20 Jahren gegründet. Aber wie sinnvoll ist sie?
Foto: Robert Kneschke, stock.adobe.com (Symbolbild) | Die Rürup-Rente wurde vor rund 20 Jahren gegründet. Aber wie sinnvoll ist sie?
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 27.03.2025 18:49 Uhr

Auf die gesetzliche Rente allein sollten sich Versicherte als Einnahmequelle nicht verlassen. Die durchschnittliche Bruttoaltersrente lag 2022 nach mindestens 35 Versicherungsjahren durchschnittlich bei 1550 Euro (Rentenbestand Ende 2022), wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Davon werden noch Steuern und Abgaben abgezogen. Viel Geld im Alter bleibt also nicht übrig. Daher lohnt es sich, zusätzlich privat vorzusorgen. Eine Möglichkeit bietet die Rürup-Rente. Aber wie sinnvoll ist diese eigentlich?

Rürup-Rente: Wie funktioniert sie?

Die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, funktioniert nicht, wie die gesetzliche Rente nach dem Umlageverfahren, sondern ist kapitalgedeckt. In der Ansparphase wird regelmäßig in den Vertrag eingezahlt, um davon später eine Rente zu bekommen.

Laut Finanztip können Versicherte auf das eingezahlte Geld bis zur Rente nicht mehr zugreifen. Wer nicht mehr in den Vertrag einzahlen kann oder möchte, kann den Vertrag beitragsfrei stellen. Die Kosten fallen allerdings trotzdem an.

Rürup-Rente: Wie sinnvoll ist sie?

Die Rürup-Rente steht nach rund 20 Jahren ihrer Gründung stark in der Kritik. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat diese Art der privaten Altersvorsorge unter die Lupe genommen und sie als „sehr teuer und extrem unflexibel“ beschrieben.

In der Regel werden bei der Rürup-Rente hohe Abschluss-, Vertrags- und Verwaltungskosten fällig, die die Rendite drücken. Rürup-Renten, die ab 2040 ausgezahlt werden, müssen voll versteuert werden. Das angesparte Geld wird in Form einer monatlichen Rendite ausbezahlt. Es ist also nicht möglich, dass die angesparte Summe auf einen Schlag ausgezahlt wird.

Der Steuervorteil ist laut der Verbraucherzentrale begrenzt. Zwar gehören die Beiträge zu den Altersvorsorgeaufwendungen, allerdings sind diese erst seit dem Steuerjahr 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar.

Außerdem ist bei der Rürup-Rente keine Hinterbliebenenabsicherung vorgesehen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt es also keine Witwenrente. Der Vertrag ist also grundsätzlich nicht vererbbar. Es gibt allerdings die Möglichkeit der sogenannten Rentengarantiezeit. Damit kann die Rente für eine bestimmte Anzahl an Jahren an die Erben ausgezahlt werden. Allerdings kostet das extra und schmälert die Rendite. Wenn die Rentengarantiezeit abgelaufen ist und der Versicherte stirbt, dann gibt es keine Auszahlungen mehr für die Erben.

Rürup-Rente: Ist es möglich, den Vertrag zu kündigen?

Ein weiterer Nachteil ist, dass die Rürup-Renten nicht gekündigt werden können. Der Verbraucherzentrale zufolge gibt es bei Rentenversicherungen generell eine hohe Abbruchquote, weil Versicherte sich ihren Vertrag nicht mehr leisten können oder wollen. Vor allem bei Selbstständigen oder Einzelunternehmern gibt es Phasen im Laufe des Arbeitslebens, in denen sie mit weniger Einnahmen rechnen müssen und sich die private Altersvorsorge eventuell nicht mehr leisten können. Wie bereits erwähnt, kann die Rürup-Rente allerdings nur beitragsfrei gestellt, aber nicht gekündigt werden. Wer sich dafür entscheidet, muss die Kosten für den Vertrag weiterhin zahlen. Die Rürup-Rente ist unflexibel und lässt sich nicht an veränderte Einkommens- oder Lebenssituationen anpassen.

Rürup-Rente: Wie läuft die Beratung?

Die Verbraucherzentrale warnt davor, dass die Nachteile von Rürup-Verträgen Interessenten im Beratungsgespräch bei der Bank oder Versicherung oftmals nicht richtig aufgeklärt werden. Wer allerdings nur die Vorteile einseitig darstellt, verletzt damit seine gesetzliche Beratungs- und Informationspflicht.

Rürup-Rente: Was kann man mit einem bestehenden Rürup-Vertrag machen?

Wie bereits dargelegt, kann man einen bestehenden Rürup-Vertrag nicht kündigen. Laut Verbraucherzentrale gibt es allerdings doch noch eine Chance, wenn die Verträge zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Diese beinhalten unter Umständen eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung. Wenn dem so ist, kann dem Vertrag heute noch widersprochen werden.

Übrigens: Eine andere private Altersvorsorge ist die Riester-Rente. Auch diese ist allerdings nicht für alle sinnvoll, kann aber im Gegensatz zur Rürup-Rente gekündigt werden.

 
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