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Höhere Renten dank Pflegebeitrag? Das erwartet Rentner im Juli 2025
Rentner können sich ab Juli 2025 auf eine Erhöhung ihres Einkommens einstellen. Auch der künftige Pflegebeitrag hat Auswirkungen darauf.
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Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa-Bildfunk, dpa (Symbolbild) | Mehr Geld für Rentner: Die Anpassung hängt auch mit dem Pflegebeitrag zusammen.
Marcus Giebel
 |  aktualisiert: 21.11.2024 12:23 Uhr

Der Sommer erfreut nicht nur mit höheren Temperaturen, sondern Millionen Deutsche mittlerweile regelmäßig mit einem höheren Einkommen. Denn im Juli werden Jahr für Jahr die Renten angepasst. 2024 stiegen sie um 4,57 Prozent. Für das Jahr 2025 sind laut dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 3,51 Prozent mehr für Senioren zu erwarten.

Das hängt mit den steigenden Löhnen und Gehältern zusammen, denn an deren Entwicklung sind die Renten gekoppelt. Womöglich wird die Rentenanpassung aber sogar noch nach oben korrigiert – wegen des erhöhten Pflegebeitrags.

Dieser Artikel erklärt den Zusammenhang und zeigt auf, was Rentner ab Juli 2025 erwarten könnte.

Rentenanpassung: Wie funktioniert sie?

Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) handelt es sich bei der Rentenanpassung um die jährliche Erhöhung der Renten. Ihre Berechnung wird so zusammengefasst: Erworbene Rentenanwartschaften – auch als Entgeltpunkte bezeichnet – werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert.

Letzterer wird jeweils zum 1. Juli neu bestimmt. Seit dem Jahr 2023 gibt es einen bundeseinheitlichen Rentenwert, zuvor war zwischen neuen und alten Bundesländern unterschieden worden.

Rentenanpassung: Auf welcher Grundlage wird sie festgelegt?

Die Rentenanpassung folgt grundsätzlich der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland, informiert die DRV. Berücksichtigt werden außerdem die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentenbeziehern über den sogenannten Nachhaltigkeitssektor.

Zwar sind Rentenkürzungen durch die Rentengarantie ausgeschlossen, sie werden jedoch mit folgenden Rentenerhöhungen verrechnet – dabei wird von Ausgleichsfaktor oder „Nachholfaktor“ gesprochen. Bis 2025 ist ein Absinken des Rentenniveaus unter 48 Prozent gesetzlich ausgeschlossen.

Rentenanpassung: Wie verändert sich der Pflegebeitrag und welche Auswirkungen hat das?

Im Zuge einer großen Pflegereform hat die Bundesregierung beschlossen, den Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung 2025 anzupassen. Dieser soll zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht werden. So werde die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sichergestellt. Außerdem soll mithilfe der Mehreinnahmen Zeit erkauft werden, um nachhaltige Pflege-Finanzierungskonzepte zu erarbeiten.

Dass eine Erhöhung des Pflegebeitrags Auswirkungen auf die Rentenanpassung haben wird, sprach Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstands der DRV Bund, auf dem 20. aktuellen Presseseminar an. „Das liegt an der Haltelinie für das Rentenniveau, die im nächsten Jahr gilt, und daran, dass die Rentenbeziehenden durch einen Anstieg des Pflegebeitrags stärker belastet werden als die Versicherten und Arbeitgeber – Rentenbeziehende tragen diesen allein, während Versicherte und Arbeitgeber ihn sich hälftig teilen“, erklärte sie.

Weiter rechnete sie vor: „Um das Netto-Rentenniveau von 48 Prozent zu halten, müssen die Brutto-Renten bei einer Anhebung des Pflegebeitrags also stärker steigen als die Löhne. Bei einer Anhebung um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2025 würde die Rentenanpassung am 1. Juli um rund 0,1 Prozentpunkte höher ausfallen.“ Damit würden die Renten also um etwa 3,6 Prozent zulegen.

Zugleich verwies Piel darauf, dass Renten und Löhne nach Sozialbeiträgen gleich stark steigen. Und sie verwies auf den Zeitverzug: „Wenn der Beitragssatz zu Anfang des Jahres steigt, dann müssen Rentner diese bis Juni aus ihrer unveränderten Rente allein finanzieren.“

Übrigens: Auch die Grundrente steigt 2025. Die Tabelle zeigt, wie viel Euro Rente es künftig mehr gibt. Die Auszahlungstermine der Rente für das Jahr 2025 stehen bereits fest. Rentner können ihren persönlichen Steuersatz selbst berechnen.

 
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